Drucksache Nr. 1675/2018:
Bebauungsplan Nr. 387, 1. Änderung - Tiergartenstraße / Ottenshof
Erneuter Aufstellungsbeschluss

Informationen:

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss
An den Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
1675/2018
2
 

Bebauungsplan Nr. 387, 1. Änderung - Tiergartenstraße / Ottenshof
Erneuter Aufstellungsbeschluss

Antrag,

die Aufstellung der ersten Änderung des Bebauungsplans Nr. 387 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB erneut zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Gender-Aspekte wurden geprüft. Benachteiligungen von Altersgruppen, geschlechterspezifische Benachteiligungen oder anderweitige gruppenbezogene Benachteiligungen sind nicht zu erkennen.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Der Aufstellungsbeschluss für die erste Änderung des Bebauungsplans Nr. 387 wurde bereits am 09. März 2017 vom Verwaltungsausschuss gefasst (Drs. 0606/2017), mit dem Ziel eine geordnete städtebauliche Entwicklung der Grundstücke Tiergartenstraße 92 und 96-104 (nur gerade) sicherzustellen. An diesem Ziel wird auch weiterhin festgehalten.

Das Plangebiet liegt im Achtungsabstand eines Störfallbetriebs. Diesem Sachverhalt ist nach der Novellierung des Baugesetzbuchs aus dem Jahr 2017 dahingehend nachzugehen, dass in einem Umweltbericht die Auswirkungen des Störfallbetriebs auf die Planung zu prüfen sind. Eine Durchführung des Bebauungsplanverfahrens als beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB, wie vom Verwaltungsausschuss vor der Änderung des Baugesetzbuchs beschlossen, ist daher nicht mehr möglich. Der erneute Aufstellungsbeschluss ist erforderlich, um das Bebauungsplanverfahren als "Normalverfahren" fortführen zu können.

Für die erfolgreiche Umsetzung des städtebaulichen Ziels, an der Tiergartenstraße eine geschlossene Blockrandbebauung zu schaffen, ist es sinnvoll den Geltungsbereich um das Grundstück Tiergartenstraße 106 zu erweitern (s. Anlage 2).

Daneben sollte mit dem ursprünglichen Aufstellungsbeschluss die Voraussetzung für die Zurückstellung einer aktuellen Bauvoranfrage für ein Punkthochhaus mit sieben Vollgeschossen geschaffen werden.

61.13 
Hannover / Aug 1, 2018