Drucksache Nr. 1672/2018:
Förderung einer temporären Kindergartengruppe in der AWO-Kindertagesstätte Levester Straße

Inhalt der Drucksache:

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1672/2018
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Förderung einer temporären Kindergartengruppe in der AWO-Kindertagesstätte Levester Straße

Antrag,

zu beschließen,
  • eine Kindergartengruppe (20 Kinder, Ganztagsbetreuung) im Containeranbau der AWO-Kindertagesstätte Levester Straße 28, 30459 Hannover-Ricklingen, temporär fortzuführen


und
  • dem Träger ab dem 01.08.2018, frühestens nach Erteilung einer Betriebserlaubnis, laufende Beihilfen auf Grundlage der Förderungsgrundsätze über den Ersatz der Betriebskosten (BKE) für die städtischen Kindertagesstätten in Verwaltung der Träger der freien Wohlfahrtspflege zu gewähren.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten


Die Angebote der Kindertagesstätten richten sich generell an beide Geschlechter, insbesondere achten die Leitungen der Einrichtungen auf eine ausgewogene Belegung der Gruppen. Im Rahmen der Aufnahmekriterien werden zudem familiäre Rahmenbedingungen und Lebenssituationen bei der Platzvergabe berücksichtigt. Die gesetzlichen Vorgaben einer wohnortnahen und bedarfsgerechten Betreuung werden bei der Planung von Betreuungseinrichtungen immer beachtet. Ziel ist auch hier die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Bezeichnung
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit 0,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Produkt 36501
Kindertagesbetreuung
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 0,00 €
Abschreibungen 0,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 0,00 €
Transferaufwendungen 0,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 156.800,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -156.800,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -156.800,00 €

Die Finanzierung im Teilergebnishaushalt 51 erfolgt als Beihilfegewährung an den Träger.
Bei der Finanzierung der Kindergartenplätze wurden von den Betriebsausgaben die Einnahmen der Finanzhilfe des Landes für das pädagogische Personal aufgrund der gesetzlichen Änderungen zum 01.08.2018 abgesetzt.

Begründung des Antrages


Die Arbeiterwohlfahrt Region Hannover e. V. betreibt in der Levester Straße 28 in 30459 Hannover eine 3-gruppige Kindertagesstätte mit 2 Kindergartengruppen (50 Kinder) und 1 Kindergartengruppe in einem Container-Anbau (20 Kinder).
Ursprünglich war geplant, den Container-Anbau aufzulösen und die Gruppe in die neu gebaute AWO-Kindertagesstätte in der Bergfeldstraße überzuführen.
Aufgrund der hohen Bedarfe im Stadtbezirk und besonders in den Stadtteilen Ricklingen und Wettbergen konnte der Neubau in der Bergfeldstraße vollausgelastet in Betrieb gehen und es können im Container-Anbau der Levester Straße weiterhin 20 Kindergartenkinder ganztags betreut werden. Alle Kinder, die in dieser Einrichtung verbleiben wollten, können somit dort weiter betreut werden.
Inzwischen liegt für das Modulelement eine befristete Baugenehmigung bis zum 01.06.2021 vor.
Die Verwaltung entspricht damit einem Antrag aus dem Bezirksrat gemäß der Drucksache Nummer 15-0435/2018.
51.42 
Hannover / 01.08.2018