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Die Prüfung der Gender-Aspekte hat ergeben, dass unterschiedliche Auswirkungen auf Frauen und Männer durch die Planänderung nicht erkennbar sind.
Die entstehenden Kosten sind der Anlage 2 - Abschnitt 6 der Begründung zu entnehmen.
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1552, 1. Änderung hat vom 31. Januar 2008 bis 3. März 2008 öffentlich ausgelegen. Es ging folgende Stellungnahme eines Bürgers aus dem Wohngebiet zu den Ausführungen in der Begründung des Entwurfes zum Thema Lärm-Immissionen ein:
Es sei völlig überzogen, von den Stadtwerken die Abschaltung der Windkraftanlage in der Nacht zu verlangen und damit auf ein Drittel der Kapazität zu verzichten. Die Lärmimmissionen schätze er als Nachbar (Ortskamp) als ziemlich gering ein. Verkehrslärm auf dem Ortskamp und die Schadstoffemissionen aus dem benachbarten (Block-) Heizkraftwerk seien ungleich gravierender. Wenn schon eine Abschaltung, dann nur bei Südostwind, weil nur dann der Geräuschpegel das neue Baugebiet erreiche.
Stellungnahme der Verwaltung:
Auch die Stadtwerke hatten sich zu diesem Thema gemeldet. Inzwischen ist durch ein Lärmgutachten des TÜV-Nord nachgewiesen bei welchen Windrichtungen und Windgeschwindigkeiten die maßgeblichen Lärmwerte für das Baugebiet überschritten werden. Dazu siehe auch Abschnitt 5.2 der Begründung zum Bebauungsplan (Anlage 2 zu dieser Drucksache). Sobald die dort genanten Situationen eintreten, wird die Windenergieanlage (WEA) abgeschaltet. Die Stadtwerke haben sich zusätzlich im Miet- und Nutzungsvertrag mit der Stadt Hannover verpflichtet, die WEA so zu nutzen, dass von ihrem Betrieb keine Emissionen ausgehen, die die zulässigen Lärmwerte für das benachbarte Wohngebiet überschreiten. Den Anregungen soll deshalb insoweit gefolgt werden, dass die WEA nachts nicht generell abgeschaltet werden muss, sondern nur bei Überschreitung der zulässigen Werte. Die Forderung nach einem uneingeschränkten Betrieb soll nicht berücksichtigt werden. Den Belangen der Stadtwerke wurde mit dieser Regelung entsprochen.
Die gutachterliche Stellungnahme des Fachbereichs Umwelt und Stadtgrün ist als Anlage 3 beigefügt. Der Beschluss ist erforderlich, um das Bebauungsplanverfahren abschließen zu können.