Drucksache Nr. 1671/2008:
Bebauungsplan Nr. 1552, 1. Änderung, Treppenkamp
Bebauungsplan der Innenentwicklung
Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss

Informationen:

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
An den Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
1671/2008
3
 

Bebauungsplan Nr. 1552, 1. Änderung, Treppenkamp
Bebauungsplan der Innenentwicklung
Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss

Antrag,

  1. die Anregungen aus der Stellungnahme eines Bürgers aus dem Plangebiet, dessen Name aus Datenschutzgründen in einer vertraulichen Ergänzung zu dieser Drucksache genannt wird, teilweise zu berücksichtigen, im Übrigen nicht zu berücksichtigen.
  2. den Bebauungsplan Nr. 1552, 1. Änderung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 6 NGO als Satzung zu beschließen und der Begründung zuzustimmen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Prüfung der Gender-Aspekte hat ergeben, dass unterschiedliche Auswirkungen auf Frauen und Männer durch die Planänderung nicht erkennbar sind.

Kostentabelle

Die entstehenden Kosten sind der Anlage 2 - Abschnitt 6 der Begründung zu entnehmen.

Begründung des Antrages

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1552, 1. Änderung hat vom 31. Januar 2008 bis 3. März 2008 öffentlich ausgelegen. Es ging folgende Stellungnahme eines Bürgers aus dem Wohngebiet zu den Ausführungen in der Begründung des Entwurfes zum Thema Lärm-Immissionen ein:

Es sei völlig überzogen, von den Stadtwerken die Abschaltung der Windkraftanlage in der Nacht zu verlangen und damit auf ein Drittel der Kapazität zu verzichten. Die Lärmimmissionen schätze er als Nachbar (Ortskamp) als ziemlich gering ein. Verkehrslärm auf dem Ortskamp und die Schadstoffemissionen aus dem benachbarten (Block-) Heizkraftwerk seien ungleich gravierender. Wenn schon eine Abschaltung, dann nur bei Südostwind, weil nur dann der Geräuschpegel das neue Baugebiet erreiche.

Stellungnahme der Verwaltung:

Auch die Stadtwerke hatten sich zu diesem Thema gemeldet. Inzwischen ist durch ein Lärmgutachten des TÜV-Nord nachgewiesen bei welchen Windrichtungen und Windgeschwindigkeiten die maßgeblichen Lärmwerte für das Baugebiet überschritten werden. Dazu siehe auch Abschnitt 5.2 der Begründung zum Bebauungsplan (Anlage 2 zu dieser Drucksache). Sobald die dort genanten Situationen eintreten, wird die Windenergieanlage (WEA) abgeschaltet. Die Stadtwerke haben sich zusätzlich im Miet- und Nutzungsvertrag mit der Stadt Hannover verpflichtet, die WEA so zu nutzen, dass von ihrem Betrieb keine Emissionen ausgehen, die die zulässigen Lärmwerte für das benachbarte Wohngebiet überschreiten. Den Anregungen soll deshalb insoweit gefolgt werden, dass die WEA nachts nicht generell abgeschaltet werden muss, sondern nur bei Überschreitung der zulässigen Werte. Die Forderung nach einem uneingeschränkten Betrieb soll nicht berücksichtigt werden. Den Belangen der Stadtwerke wurde mit dieser Regelung entsprochen.

Die gutachterliche Stellungnahme des Fachbereichs Umwelt und Stadtgrün ist als Anlage 3 beigefügt. Der Beschluss ist erforderlich, um das Bebauungsplanverfahren abschließen zu können.

61.12 
Hannover / 17.06.2008