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BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandtBebauungsplan im vereinfachten Verfahren Nr. 1885 Höltystraße/Hildesheimer Straße
Satzungsbeschluss
Antrag,
den Bebauungsplan Nr. 1885 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 10 Abs. 1 NKomVG als Satzung zu beschließen und der Begründung zuzustimmen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Die Gender-Aspekte wurden geprüft. Das Ziel des Bebauungsplanes wirkt sich auf alle Geschlechter gleichermaßen aus.
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages
Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 1885 - Höltystraße/ Hildesheimer Straße hat vom 06.05.2021 bis zum 07.06.2021 öffentlich ausgelegen. Es sind keine Stellungnahmen eingegangen.
Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB wurde vom 13.10.2020 bis zum 13.11.2020 durchgeführt.
Der Bebauungsplanentwurf sowie die Begründung des Bebauungsplanes wurden unverändert übernommen.
Die naturschutzfachliche Stellungnahme des Bereichs Forsten, Landschaftsräume und Naturschutz im Fachbereich Umwelt und Stadtgrün ist als Anlage 4 beigefügt.
Der Beschluss ist notwendig, um das Bebauungsplanverfahren abzuschließen.
61.12
Hannover / 21.06.2021