Informationsdrucksache Nr. 1668/2021:
Koordinierungsstelle Zuwanderung Osteuropa - Sachstandsbericht

Informationen:

verwandte Drucksachen:

1668/2021 (Originalvorlage)

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Stadtbezirksräte 01 - 13

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverInformationsdrucksache-ZeichenInformationsdrucksache
In den Ausschuss für Integration, Europa und Internationale Kooperation (Internationaler Ausschuss)
In den Sozialausschuss
An die Stadtbezirksräte 01 - 13 (zur Kenntnis)
 
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1668/2021
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Koordinierungsstelle Zuwanderung Osteuropa - Sachstandsbericht

In der Informationsdrucksache Nr. 2607/2013 wurde die Situation der Zuwander*innen aus Staaten Südosteuropas und die damit verbundenen Problemlagen vorgestellt.
In der Drucksache wurde in Aussicht gestellt, dass ab 01.01.2014 im Fachbereich Soziales eine „Koordinierungsstelle Zuwanderung Osteuropa“ eingerichtet wird.

Die Koordinierungsstelle Zuwanderung Osteuropa war Mitte 2014 personell voll besetzt und hat mit der Drucksache 1070/2015 die Arbeitsinhalte der Koordinierungsstelle vorgestellt und zeitgleich einige Problemlagen, vor denen die Zuwander*innen noch immer stehen, aufgezeigt.
Mit der nunmehr vorliegenden Drucksache möchte die Verwaltung über den aktuellen Sachstand sowohl bezogen auf die Herausforderungen der Zuwander*innen als auch auf die Arbeit der Koordinierungsstelle informieren.

Hierzu vorweg zunächst ein paar allgemeine Feststellungen zur Zuwanderung nach Deutschland.

Rechtliche Ausgangslage
Nach dem Freizügigkeitsgesetz/EU bedarf es für den Aufenthalt in Deutschland in den ersten 3 Monaten ausschließlich eines Personalausweises oder eines Reisepasses. Es wird vom Gesetzgeber dabei vorausgesetzt, dass die Menschen über ausreichend Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhaltes und einen gültigen Krankenversicherungsschutz in ihrem Herkunftsland verfügen.
Seit 01.01.2014 liegt in rechtlicher Hinsicht eine Gleichstellung der Unionsbürger*innen aus Rumänien und Bulgarien mit anderen EU-Bürger*innen, die sich in Deutschland aufhalten, vor, da seitdem die volle Arbeitnehmerfreizügigkeit gilt. Das bedeutet, dass nach einem Aufenthalt von mehr als 3 Monaten, die Freizügigkeit weiterhin gilt, wenn
- die Unionsbürger*innen Arbeitnehmer*innen oder in Berufsausbildung sind,
- sie sich zur Arbeitssuche in Deutschland aufhalten, für bis zu 6 Monate und darüber hinaus nur, solange sie nachweisen können, dass sie weiterhin Arbeit suchen und begründete Aussicht haben, eingestellt zu werden,
- die Unionsbürger*innen einer selbständigen Tätigkeit nachgehen und selbstverständlich
- wenn sie als nicht Erwerbstätige weiterhin ihren Lebensunterhalt selbständig bestreiten können und über einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz verfügen.
Eine Prüfung der Freizügigkeitsberechtigung durch die Ausländerstelle findet erst statt, wenn die Personen Leistungen nach dem SGB II oder Kindergeld beantragen und die Leistungsbehörde der Ansicht ist, dass keine Freizügigkeit besteht. Diese Information wird an die Ausländerstelle weitergeleitet und dort wird dann das entsprechende Verfahren eingeleitet.

Ansprüche auf Sozialleistungen
Ein Leistungsbezug, der sich nur aus dem Aufenthalt zur Arbeitssuche ergibt, ist ausgeschlossen. Voraussetzung für den Erhalt von aufstockenden Leistungen ist eine Erwerbstätigkeit. Problematisch ist hierbei, dass die Arbeitnehmer*inneneigenschaft bisher nicht rechtlich definiert ist, sondern sich ausschließlich aus Urteilen herleiten lässt.
Bei einer selbständigen Tätigkeit, die erkennbar darauf ausgerichtet ist, dass Einnahmen erzielt werden und auch tatsächlich Aufträge vorliegen und wahrgenommen werden, ist ebenfalls eine Aufstockung durch Leistungen nach dem SGB II möglich.
Unabhängig von Leistungen durch den Fachbereich Soziales oder des Jobcenters zur Sicherung des Lebensunterhaltes ist der Anspruch auf Wohngeld, der besteht, sofern ein Mietvertrag für eine Wohnung geschlossen wurde.
Bis Juli 2019 war für den Anspruch auf Kindergeld ausschließlich der gewöhnliche Aufenthalt der Eltern in Deutschland Voraussetzung. Seit August 2019 ist auch beim Kindergeld Voraussetzung, dass Arbeitseinkommen durch die Eltern erzielt wird.

Gesundheitliche Versorgung
Verfügen die Personen während eines vorübergehenden Aufenthalts in Deutschland über einen Krankenversicherungsschutz im Heimatland, übernehmen die deutschen Krankenkassen eine Krankenbehandlung im Rahmen der Sachleistungsaushilfe nach Vorgaben der Verordnungen (EG) 883/04 und (EG) 987/09. Die Leistungsaushilfe setzt zwingend das Vorliegen der entsprechenden Anspruchsnachweise voraus.
Sind die Personen in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis oder bekommen sie Leistungen nach dem SBG II ist die Krankenversicherung ebenfalls unproblematisch.
Schwierig ist es bei arbeitssuchenden oder selbstständigen Zuwander*innen, die sich selbstständig um ihren Krankenversicherungsschutz kümmern müssen. Häufig ist bei den ersten Kontakten mit den Personen nicht zu ermitteln, ob überhaupt eine Krankenversicherung vorliegt. Wenn dies nicht der Fall ist, führt das dazu, dass zum Teil Behandlungen erst erfolgen, wenn der Mensch zum Notfall geworden ist.

Zugang zu Wohnraum
Wie in der Drucksache 2607/2013 dargestellt, ist es für den Personenkreis aus Rumänien und Bulgarien häufig nicht einfach Wohnraum zu finden. Immer wieder muss festgestellt werden, dass die Menschen unter extremen Bedingungen auf kleinstem Wohnraum zu überhöhten Preisen zusammenleben. Häufig gibt es nicht mal einen schriftlichen Mietvertrag, sondern die Miete wird bar gezahlt. Damit einher geht daher die beständige Sorge der Menschen die Wohnung zu verlieren.
Die Probleme eine Wohnung zu finden ergeben sich hierbei aus verschiedenen Komponenten. Zum einen ist der Wohnungsmarkt in Hannover zur Zeit nahezu erschöpft, es gibt wenig Leerstände und wenn, dann sind das meist Wohnungen, die für die Zuwander*innen aufgrund der Preise nicht in Frage kommen. Zum anderen haben die Zuwander*innen oft kein regelmäßiges Einkommen und zum Teil auch schon Eintragungen in der Schufa. Dies schreckt potentielle Vermieter*innen genauso ab, wie die Familiengrößen einiger rumänischer Familien. Familien mit 4-6 oder mehr Kindern sind keine Seltenheit. Diese Problematik hat sich in den zurückliegenden Jahren nicht verändert.

Situation in Hannover
Melderechtlich kann nicht unterschieden werden, ob es sich bei den gemeldeten Personen um beruflich hochqualifizierte Menschen handelt, wie die Wohnraumsituation ist, ob sie finanziell gut versorgt sind oder ob sie Hilfe benötigen oder ob sie einer bestimmten ethnischen Gruppe zugeordnet werden können.
Die Gesamtzahlen haben sich seit dem Beitritt von Rumänien und Bulgarien in die EU zum 01.01.2007 wie folgt entwickelt:

gemeldete Personen
Bulgarien
Rumänien
Gesamt
31.12.2007
604
525
1.109
31.12.2009
1.013
525
1.538
31.12.2011
1.534
808
2.342
31.12.2013
2.183
1.350
3.533
31.12.2015
3.248
2.443
5.691
31.12.2017
3.932
3.002
6.934
31.12.2019
4.098
3.149
7.247
31.12.2020
4.267
3.362
7.629

An den Zahlen wird deutlich, dass der Zuzug in den vergangenen Jahren weiter angehalten hat, sich aber nach der großen Welle in den Jahren 2011 – 2017 nunmehr abgeschwächt hat.

Koordinierungsstelle Zuwanderung Osteuropa
Die Zuwander*innen brauchen Orientierung und Beratung, um Perspektiven entwickeln zu können. Ein System aus aufsuchender Arbeit und Orientierungsstelle als systematischer Bestandteil muss frühe Zugänge und die notwendige Begleitung und Beratung gewährleisten
Um sich dieser Herausforderung auch organisatorisch als Stadtverwaltung zu stellen, wurde in Umsetzung des im Herbst 2013 erstellten Handlungskataloges, im Fachbereich Soziales die „Koordinierungsstelle Zuwanderung Osteuropa“ eingerichtet, die ihre Arbeit Mitte 2014 vollständig aufnehmen konnte.
Die Koordinierungsstelle ist derzeit mit sechs Vollzeitstellen ausgestattet. Neben einer Leitung und zwei Stellen zur Grundsatzbearbeitung / Verwaltung sind drei Sozialarbeiter*innenstellen zwecks aufsuchender (muttersprachlicher) Straßensozialarbeit eingerichtet worden. Bei den Mitarbeiter*innen sind neben Deutsch und Englisch Sprachkenntnisse in Rumänisch, Bulgarisch, Türkisch und / oder Spanisch vorhanden.
Übergeordnete Aufgabe der Koordinierungsstelle ist es, die Integration und gesellschaftliche Teilhabe der Zielgruppe zu befördern sowie zur Wahrung des sozialen Friedens und der Erhöhung der Normbindung beizutragen. Dabei stehen die konkreten Handlungsfelder Krisenintervention, Hilfe zur Selbsthilfe, Einbindung in die Regelstrukturen und vor allen Dingen Teilhabe an Bildung, Arbeitsmarkt und einer diskriminierungsfreien Lebenssituation im Vordergrund.

Die Arbeit der Koordinierungsstelle zeichnet sich durch drei Säulen der Ausgestaltung der Arbeit aus: Informationsaufbereitung, Beratung und Netzwerkarbeit.

Bei der Informationsaufbereitung werden aktuelle Fragestellungen, die im Zusammenhang mit der Zuwanderung insbesondere von Personen die keine oder sehr wenige Leistungsansprüche geltend machen können, recherchiert und praxisorientiert aufbereitet. Diese Informationen dienen der besseren Beratung und werden in die Netzwerkarbeit innerhalb und außerhalb der Verwaltung eingebracht.
Zu diesem Zweck haben die Verwaltungskräfte die Zuständigkeit für verschiedene Themengebiete (z. B. Krankenversicherung/Gesundheitsvorsorge, Wohnraumversorgung, JobCenter, Polizei/Staatsanwaltschaft etc.) aufgeteilt und sind in diesen die „Spezialist*innen“ und bei Fragen ansprechbar. Um auf dem aktuellsten Stand zu sein, werden hierfür die Fachpresse und andere Publikationen ausgewertet.

Die Beratung erfolgte anfangs in erster Linie im Rahmen von Krisenintervention, d. h. Familien oder Personen die auf der Straße leben, kein Obdach und / oder kein Einkommen haben, wurden hinsichtlich Unterbringung, Leistungsanträgen, Krankenversicherung und ärztlicher Versorgung beraten, sachkundig verwiesen und häufig auch begleitet. Diese Aufgabe wird von den Sozialarbeiter*innen wahrgenommen. Die Mitarbeiter*innen verfügen über die entsprechenden Sprachkenntnisse für die beiden im Fokus stehenden Personengruppen der rumänischen und bulgarischen Zuwanderer*innen. Diese Sprachkompetenz erleichtert den Zugang zu der Personengruppe und befähigt die Mitarbeiter*innen Personen auf der Straße anzusprechen und sich nach Problemen und Nöten zu erkundigen. Hier hat sich das Aufgabenbild mittlerweile etwas geändert, da die Sozialarbeiter*innen sehr stark in die Begleitung von ratsuchenden Zuwander*innen oder die Beratung im Büro eingebunden sind und daher der Aufgabe der Straßensozialarbeit nur noch eingeschränkt nachgehen können. Erhält die Koordinierungsstelle jedoch entsprechende Hinweise über lagernde Personen oder anderweitige Hinweise auf osteuropäische Personen in prekären Lebenssituationen, wird diesen natürlich nachgegangen.
Die beiden Verwaltungskräfte führen ebenfalls Beratung durch. In Zeiten von „Nicht-Corona“ erfolgte das über eine offene Sprechstunde viermal die Woche. Bei diesen Gelegenheiten wird immer wieder die Mithilfe eines Dolmetschers benötigt, da gerade Personen, die neu nach Deutschland kommen und bei der Koordinierungsstelle um Hilfe nachfragen, der deutschen Sprache nur in sehr seltenen Fällen soweit mächtig sind, dass eine Beratung stattfinden kann.
Die Themengebiete der Beratung spiegeln alle Bereiche des täglichen Lebens wieder. Dies geht von Begleitung zu Arztbesuchen und Klärung des Krankenversicherungsschutzes über Wohnung, Arbeitssuche, Schulbesuch der Kinder bis zu Sterbefällen und wie eine Überführung in die Heimat zu organisieren ist. Häufig wird für Antragstellungen Hilfe in Anspruch genommen.

Mit Stand vom 31.12.2020 waren bei der Koordinierungsstelle 1.403 Personen in Beratung, die sich wie folgt aufteilen:

Nationalität
Personen
davon Kinder
Bulgarisch
644
217
Rumänisch
735
365
Sonstige
24
11
Gesamt
1.403
593

Die Netzwerkarbeit ist unerlässlich, um im Sinne der Zielgruppe die diversen Hilfestrukturen besser zu verknüpfen und Themen auch verwaltungsintern besser zu koordinieren. Die Netzwerkarbeit erfolgt in regelmäßigen Treffen mit NGOs zum Austausch über die Erfahrungen im Bereich der Zuwanderung von osteuropäischen Zuwander*innen, aber auch durch die Teilnahme an verschiedensten Runden Tischen oder Arbeitsgruppen, in denen Themen besprochen werden, die die Zuwander*innen betreffen. Darüber hinaus besteht ein regelmäßiger und guter Kontakt zu internen Stellen der Stadtverwaltung und auch zu Dritten. Dieser wird unter anderem durch Informationsveranstaltungen für die unterschiedlichsten Personenkreise, die durchgeführt werden, gepflegt. Zum einen mit Ehrenamtlichen, Sozialarbeitern*innen und anderen Personen, die Kontakt zu Zuwanderer*innen haben, um dort ein Hintergrundwissen und somit auch Verständnis füreinander aufzubauen. Zum anderen aber auch mit den Zuwanderer*innen zu den Themen Hygiene, Impfschutz, Müll u. ä., damit unter anderem das Konfliktpotential mit der Nachbarschaft möglichst reduziert werden kann und um Gesundheitsschutz anzubieten.
Die Netzwerkarbeit schließt das Einwerben von Fördermitteln auf der Europäischen sowie Bundes- und Landesebene ein.
Ein Ergebnis der Einwerbung von Fördermitteln ist der Erhalt von Mitteln aus dem Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen, kurz: EHAP. Aus diesem Fonds erhält die Stadt Hannover zusammen mit ihren Projektpartner*innen seit 2016 Mittel zur Unterstützung, Beratung und Begleitung von Zuwander*innen und ihren Kindern. Näheres dazu ergibt sich aus den Informationsdrucksachen 0875/2018 und 2272/2019.

Die Koordinierungsstelle Zuwanderung Osteuropa hat in den vergangenen Jahren drei Broschüren erarbeitet. Die erste, mittlerweile in der zweiten Auflage erschienen Broschüre ist für die Personen bzw. Institutionen gedacht, die mit Zuwander*innen arbeiten. Es handelt sich um eine Sammlung der Adressen verschiedenster Träger in Hannover und soll der schnelleren Information untereinander dienen. Die Broschüre nennt Ansprechpartner*innen und Anlaufstellen für sehr unterschiedliche Lebenssituationen, so dass Ratsuchende unmittelbar weiter verwiesen werden können.
Des Weiteren wurde ein Leitfaden entwickelt, der auf die grundlegenden Bedürfnisse der Menschen zugeschnitten ist („Willkommen in Hannover“). Auch diesen gibt es mittlerweile in zweiter Auflage. Dort werden Erstanlaufstellen für die Zuwander*innen benannt und gleichzeitig erklärt, wofür die Stellen zuständig sind. Dieser Leitfaden arbeitet z. T. mit Piktogrammen und wurde in die rumänische und bulgarische Sprache übersetzt und gedruckt.
Die dritte Broschüre („Tipps für den Alltag“) wendet sich ebenfalls an die Zuwander*innen. Sie zeigt die in der Praxis auffällig gewordenen Probleme auf und wie diese vermieden werden können (z.B. wenn ein Vertrag abgeschlossen wurde, muss dieser auch wieder gekündigt werden, da er - und damit auch eventuelle Kosten - sonst weiterlaufen). Auch diese Broschüre liegt in gedruckter Form ausschließlich in rumänische und bulgarischer Form vor.
In deutscher Sprache nachzulesen sind alle Broschüren auf der Seite der Koordinierungsstelle Zuwanderung Osteuropa auf Hannover.de.

Da die Koordinierungsstelle mit insgesamt 6 Mitarbeiter*innen für das gesamte Stadtgebiet zuständig ist und Ansprechpartner*in für alle Fragen der osteuropäischen Zuwanderung, ergibt sich keine stadtbezirksorientierte Arbeit.
Eine Ausnahme ist hierbei die Beratung einmal wöchentlich in der Kontakt- und Beratungsstelle am Stauffenbergplatz in Mühlenberg. Diese ist jedoch nur durch das zusätzliche Personal, welches durch EHAP bei der Koordinierungsstelle angesiedelt ist, leistbar.
Unabhängig davon ist die Stelle jederzeit ansprechbar, wenn es Auffälligkeiten wie z. B. lagernde Personen, Vermüllung oder gefühlte Überbelegung eines Hauses gibt und es sich dabei um osteuropäische Zuwander*innen handelt /handeln könnte. Diesen Hinweisen wird dann nachgegangen. Werden im Rahmen von Begleitungen z. B. bettelnde Personen bemerkt, werden diese zu einem späteren Zeitpunkt angesprochen. Ebenso unterstützen insbesondere die muttersprachlichen Kolleg*innen andere Stellen bei Aktionen wie der Befragung von obdachlosen bzw. wohnungslosen Personen oder aktuell Impfkampagnen in Stadtteilen.

Als Fazit kann festgehalten werden, dass die Arbeit der Koordinierungsstelle gut angenommen wird. Die muttersprachliche Sozialarbeit schafft Vertrauen und so können immer mehr der Zuwander*innen erreicht werden. Die Rückmeldungen anderer Institutionen ist durchweg positiv. Dort wird die Arbeit und Hilfestellung der Koordinierungsstelle als hilfreich empfunden.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten


Ein Großteil der Zuwander*innen kommt in größeren Familienverbänden, was besondere Ansprüche an die Beratungstätigkeit stellt, da sich die Anforderungen im Vergleich zu Einzelpersonen deutlich unterscheiden. Hierauf wird in der Praxis ebenso eingegangen wie auf die zum Teil unterschiedlichen Frauenbilder in den Kulturen.

Kostentabelle

Eine unmittelbare Entscheidung über Haushaltsmittel ist mit dieser Information nicht verbunden.

50.6 1
Hannover / 30.06.2021