Drucksache Nr. 1668/2018:
Eingabe des Herrn Jörg Preisendörfer, Finanzvorstand der Partei Glitzerkollektiv.de zur
Veröffentlichung von XBRL-Datensätzen aus den Steuererklärungen öffentlicher Unternehmen der Stadt sowie des Haushaltes und des Rechnungsabschlusses der Stadt

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Ausschuss für Haushalt Finanzen und Rechnungsprüfung
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1668/2018
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Eingabe des Herrn Jörg Preisendörfer, Finanzvorstand der Partei Glitzerkollektiv.de zur
Veröffentlichung von XBRL-Datensätzen aus den Steuererklärungen öffentlicher Unternehmen der Stadt sowie des Haushaltes und des Rechnungsabschlusses der Stadt

Antrag,

die Eingabe des Herrn Jörg Preisendörfer, Finanzvorstand der Partei Glitzerkollektiv.de, Erich-Weinert-Str. 7, 10439 Berlin, "Veröffentlichung von XBRL-Datensätzen aus den Steuererklärungen öffentlicher Unternehmen der Stadt", abzulehnen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Beide Geschlechter sind gleichermaßen berücksichtigt.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Rechtsgrundlage, Zuständigkeiten

Nach § 34 Satz 1 NKomVG hat jede Person das Recht, sich in Angelegenheiten der Landeshauptstadt Hannover mit Anregungen (Petitionen) an den Rat zu wenden. Nach Satz 3 dieser Regelung kann der Rat die Prüfung von Anregungen dem Verwaltungsausschuss übertragen. Einzelheiten regelt die Hauptsatzung. Der Rat hat von dieser Übertragungsmöglichkeit in § 15 Absatz 6 der Hauptsatzung Gebrauch gemacht und die Erledigung von Anregungen dem Verwaltungsausschuss übertragen, sofern für die Angelegenheit nicht ausschließlich der Rat gemäß § 58 Absatz 1 und 2 NKomVG zuständig ist.

Mit der oben genannten Petition wird angeregt, dass die Landeshauptstadt Hannover die XBRL-Datensätze aus den Steuererklärungen öffentlicher Unternehmen der Stadt veröffentlicht. Der Anregungsgegenstand fällt unter die kommunalen Angelegenheiten und verfolgt keine offenkundig gesetzwidrigen Ziele. Da die Angelegenheit nicht unter den Katalog der ausschließlichen Ratszuständigkeiten fällt (§ 58 Absatz 1 und 2 NKomVG), folgt aus der Delegationsregelung des § 15 Absatz 6 der Hauptsatzung die Befassungspflicht des Verwaltungsausschusses.

Begründung des Antrages
Mit Schreiben vom 18.05.2018 richtet die Partei Glitzerkollektiv.de eine Eingabe an den Rat der Landeshauptstadt Hannover. Es wird angeregt, die im Rahmen der Steuererklärungen der öffentlichen Unternehmen der Stadt anfallenden XBRL-Datensätze allgemein zugänglich zu veröffentlichen und auch den Haushalt und die Jahresrechnung der Stadt als XBRL-Datensatz zu veröffentlichen.

Allgemeine Hinweise zur E-Bilanz
Seit 2011 besteht für Steuerpflichtige die Verpflichtung, neben der Steuererklärung auch die Steuerbilanz nicht mehr in Papierform, sondern in Form einer sog. „E-Bilanz“ (§ 5b Abs. 1 S. 1 EStG) an die Finanzverwaltung zu übermitteln. Sie dient ausschließlich steuerlichen Zwecken. Die E-Bilanz wird in dem von der Finanzverwaltung vorgeschriebenen Format XBRL übermittelt. Je nach Branche und Größe des Unternehmens (vorgeschriebene Branchentaxonomie) kann eine E-Bilanz bis zu mehrere tausend Zeilen beinhalten. Die Datenabfrage für die E-Bilanz greift somit tief in die Buchhaltung ein und geht damit weit über die offen sichtbaren Daten einer HGB- oder NKR-Bilanz hinaus. Ziel der E-Bilanz ist es, dass die Finanzverwaltung zukünftig nicht nur für kleine Unternehmen vollautomatisch Steuerbescheide erstellen kann. Darüber hinaus soll langfristig gesehen mittels besonderer Prüfalgorithmen auch eine (begrenzte) Betriebsprüfung anhand der übermittelten Daten ermöglicht werden.

Die Verpflichtung zur Abgabe von E-Bilanzen obliegt ebenso der öffentlichen Hand mit all ihren steuerpflichtigen Tätigkeitsbereichen/wirtschaftlichen Unternehmen. Das betrifft bei der Landeshauptstadt Hannover die Betriebe gewerblicher Art (BgA), die als Regie-, Nettoregie- oder Eigenbetrieb innerhalb der Verwaltung geführt werden. Für die Landeshauptstadt Hannover werden inzwischen die Steuererklärungen nebst E-Bilanzen generell online übermittelt. Die Umwandlung der Daten aus der allgemeinen Buchhaltung (SAP) erfolgt bei der Landeshauptstadt Hannover entweder mit einem besonderen Tool (bei den Eigenbetrieben) oder mit einem besonderen Programm (Agenda für die anderen BgA), weil dieses Format nicht aus der eigentlichen Buchhaltung generiert werden kann.

Veröffentlichung von Daten aus Steuererklärungen und sog. E-Bilanzen
Die Daten aus den Steuererklärungen und E-Bilanzen unterliegen dem Steuergeheimnis gemäß § 30 AO. Sie enthalten schon allein auf Grund ihres Umfanges – wie oben dargestellt – auch sensible schützenswerte Daten aus der Buchhaltung, die geeignet sein können, dem Unternehmen oder auch beteiligten Dritten/Geschäftspartnern, wirtschaftlichen Schaden zuzufügen. Der Gesichtspunkt, dass kommunale Unternehmen in Konkurrenz zu anderen Unternehmen der privaten Wirtschaft stehen und wirtschaftliche Daten somit einen besonderen Wert für Mitbewerber am Markt haben können (wettbewerbsrelevante Informationen, Hinweise auf Betriebs-/Geschäftsgeheimnisse oder Vertragspartner), ist hier von besonderer Bedeutung. Die Verletzung des Steuergeheimnisses ist nach § 355 StGB strafbewährt.

Darüber hinaus ist schon auf Grund der am 28.05.2018 in Kraft getretenen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), die bei Verstößen hohe Schadensersatzzahlungen oder Geldbußen vorsieht, mit allen personenbezogenen Daten sehr sensibel umzugehen. Das gilt auch für Daten juristischer Personen. § 30 AO ist im Zuge der Einführung der DSGVO überarbeitet und erweitert worden.

Veröffentlichung von Daten zum Haushalt und Rechnungsabschluss
Eine Verpflichtung der Landeshauptstadt Hannover zur Veröffentlichung der o.g. Daten als XBRL-Datei im Internet oder beim Bundesanzeiger besteht nicht. Ob es zurzeit eine gültige Taxonomie für die freiwillige Veröffentlichung von XBRL-Datensätze zu öffentlichen Verwaltungen gibt, konnte bislang nicht ermittelt werden. In den Anschreiben ist auch keine Angabe gemacht worden, dass es eine solche Taxonomie überhaupt gibt.

Daten zum Haushalt/Haushaltsplan und zum Rechnungsabschluss für die Kernverwaltung der Landeshauptstadt Hannover werden zurzeit als PDF-Dokumente auf der allgemein zugänglichen Interseite der Stadt bereitgestellt und sind dort auf der Staffelformebene aggregiert verfügbar. Dabei werden keine personenbezogenen Daten dargestellt. Die haushaltsrechtlichen Ergebnisse der innerhalb der Kernverwaltung geführten BgA sind darin in anonymisierter Form bereits enthalten.

Grundsätzlich könnten aus dem SAP-Verfahren Exporte der Daten des Haushaltes oder des Rechnungsabschlusses im Format XBRL nach einer (genormten) Taxonomie vorgenommen werden. In Bezug auf das bei der Kernverwaltung eingesetzte SAP-Verfahren wird eine solche Funktionalität aber nicht genutzt. Hierfür sind keine systemtechnischen Anpassungen auf die Belange der Landeshauptstadt Hannover definiert und vorgenommen, weil für den Haushalt und für den Rechnungsabschluss der Stadt kein Bedarf besteht.

Sachliche Gesamtwürdigung
Die Daten aus den Steuererklärungen und den dazugehörigen E-Bilanzen der kommunalen Unternehmen/Betrieben gewerblicher Art können aus den vorgenannten Gründen nicht allgemein öffentlich zugänglich gemacht werden. Kommunale Unternehmen in privatrechtlicher oder öffentlich-rechtlicher Rechtsform veröffentlichen ihre Abschlüsse (nur HGB- oder NKR-Bilanzen; nicht E-Bilanzen) im Rahmen ihrer gesetzlichen Pflichten selbst, soweit erforderlich auch im Bundesanzeiger. Die Daten zum Haushalt und zur Haushaltsrechnung können bereits jetzt von allen Bürger/innen auf der Internetseite der Stadt eingesehen werden. Es ist darüber hinaus fraglich, ob das XBRL-Format für die Mehrheit der Bürger/innen überhaupt lesbar/nutzbar ist. Es wird aus vorgenannten Gründen eine Ablehnung empfohlen.


Ergänzend wird noch angemerkt, dass die hier vorliegende Eingabe an eine Vielzahl von kommunalen Gebietskörperschaften versandt wurde. Eine solche Eingabe könnte nach geltender Rechtsauffassung als rechtsmissbräuchlich anzusehen sein, da der Petent an zahlreiche Kommunen gleichlautende Anträge zu allgemeinen Themen stellt, ohne dass ein konkreter Anlass oder ein konkreter Bezug besteht. Das Eingabeschreiben ist als Sammeldokument verfasst. Es sind mit Schreiben vom 18. Mai 2018 an weitere ausgesuchte Gebietskörperschaften (nachweislich Stadt Ronnenberg, Stadt Königs Wunsterhausen in Brandenburg, Landeshauptstadt Schwerin, Kreis Unna) gleichlautende Eingaben versandt worden. Möglicherweise ist die Eingabe daher als rechtsmissbräuchlich und mithin als materiell rechtswidrig anzusehen.

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Hannover / Aug 1, 2018