Drucksache Nr. 1658/2015:
Mandatsverzicht von Ratsfrau Ingrid Wagemann

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In die Ratsversammlung
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
1658/2015
0
 

Mandatsverzicht von Ratsfrau Ingrid Wagemann

Antrag,

gemäß § 52 Absatz 2 NKomVG festzustellen, dass die Voraussetzungen für den Verlust des Sitzes von Ratsfrau Ingrid Wagemann im Rat der Landeshauptstadt Hannover vorliegen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Das Ratsmandat geht auf die nächste dazu bereite Ersatzperson über.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Ratsfrau Ingrid Wagemann hat am 08. Mai 2015 schriftlich erklärt, dass sie von ihrem Ratsmandat zum 16. Juli 2015 zurücktritt. Damit endet die Mitgliedschaft im Rat gemäß
§ 52 Absatz 1 Ziffer 1 NKomVG.

Der Rat stellt die Voraussetzungen des Sitzverlustes nach § 52 Absatz 2 NKomVG fest.
18.60 
Hannover / Jul 6, 2015