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Mandatsverzicht von Ratsfrau Ingrid Wagemann
Antrag,
gemäß § 52 Absatz 2 NKomVG festzustellen, dass die Voraussetzungen für den Verlust des Sitzes von Ratsfrau Ingrid Wagemann im Rat der Landeshauptstadt Hannover vorliegen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Das Ratsmandat geht auf die nächste dazu bereite Ersatzperson über.
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages
Ratsfrau Ingrid Wagemann hat am 08. Mai 2015 schriftlich erklärt, dass sie von ihrem Ratsmandat zum 16. Juli 2015 zurücktritt. Damit endet die Mitgliedschaft im Rat gemäß
§ 52 Absatz 1 Ziffer 1 NKomVG.
Der Rat stellt die Voraussetzungen des Sitzverlustes nach § 52 Absatz 2 NKomVG fest.
18.60
Hannover / Jul 6, 2015