Drucksache Nr. 1658/2013:
Erweiterung der dreigruppigen Kita Nußriede 4 b in Trägerschaft des " Corona " e.V. um eine Krippengruppe im Stadtbezirk Buchholz-Kleefeld

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld
In den Jugendhilfeausschuss
In den Verwaltungsausschuss
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
1658/2013
0
 

Erweiterung der dreigruppigen Kita Nußriede 4 b in Trägerschaft des " Corona " e.V. um eine Krippengruppe im Stadtbezirk Buchholz-Kleefeld

Antrag,

zu beschließen,

- der Erweiterung der bisher dreigruppigen Kindertagesstätte Nußriede 4b, 30627 Hannover (2 Kindergartengruppen mit je 25 Plätzen für Kinder von 3-6 Jahren, 1 Hortgruppe mit 20 Plätzen für Kinder von 6-9 Jahren) um eine Krippengruppe mit 15 Plätzen für Kinder von 1 - 3 Jahren in Ganztagsbetreuung zuzustimmen und

- ab dem 01.01.2014 bzw. frühestens ab Erteilung der Betriebserlaubnis die laufende Förderung für das vorgenannte Angebot entsprechend der Richtlinien über die Fördervoraussetzungen und Förderbeträge für Kindertagesstätten von gemeinnützig anerkannten Vereinen zu gewähren.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten


Die Angebote der Kindertagesstätten richten sich generell an beide Geschlechter, insbesondere achten die Leitungen der Einrichtungen auf eine ausgewogene Belegung der Gruppen. Im Rahmen der Aufnahmekriterien werden zudem familiäre Rahmenbedingungen und Lebenssituationen bei der Platzvergabe berücksichtigt. Die gesetzlichen Vorgaben einer wohnortnahen und bedarfsgerechten Betreuung werden bei der Planung von Betreuungseinrichtungen immer beachtet. Ziel ist auch hier die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Investitionsmaßnahme I 36501.001.2
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 5.000,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit -5.000,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Produkt 36501
Kindertagesbetreuung
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 0,00 €
Abschreibungen 0,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 0,00 €
Transferaufwendungen 85.545,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -85.545,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -85.545,00 €
Die Finanzierung im Kindertagesstättenbereich erfolgt als Beihilfegewährung an den Träger. Hierbei werden von den Betriebskostenausgaben die zu erzielenden Einnahmen aus Elternbeiträgen und Landesfördermitteln abgezogen, so dass es sich um einen Nettobetrag handelt.
Der einmalige investive Zuschuss in Höhe von max. 5.000 € wird nachrangig zu den beantragten Landesmitteln (RAT) gewährt und steht in Abhängigkeit zu den Gesamtkosten der Maßnahme.

Begründung des Antrages

In Hannover betreibt der anerkannte Träger " Corona " e.V. seit 2003 eine Kindertagesstätte im Stadtbezirk Buchholz-Kleefeld und erhält eine finanzielle Förderung auf Grundlage der Richtlinie für Vereine/ Elterninitiativen.

Der Träger plant nun die Erweiterung seiner Kindertagesstätte um eine Krippengruppe mit 15 Plätzen für 1-3-jährige Kinder in Ganztagsbetreuung. Für dieses Vorhaben wurden die baurechtlichen Voraussetzungen geschaffen, da der Träger einen Anbau auf dem benachbarten Erbbaugrundstück erstellen wird. In Eigeninitiative und unter Einbeziehung möglicher Fördergelder sollen die Räumlichkeiten kindgerecht hergerichtet werden. Eine Außenspielfläche, die dann eine Betreuung von 85 Kindern vorsieht, steht ebenfalls zur Verfügung.
Der Stadt entstehen, außer einem einmaligen Zuschuss für Einrichtungsmittel in Höhe von max. 5.000 €, keine Investitionskosten.

Die Aufwendungen für die laufenden Kosten in Höhe von 85.545 € stehen unter dem Produkt 36501 " Kindertagesbetreuung " zur Verfügung.

Auf Grund des Bedarfs an Betreuungsplätzen für Kinder unter 3 Jahren stellt die geplante Maßnahme eine wichtige Ergänzung des bestehenden Kindertagesstättenangebots im gesamten Stadtbezirk Buchholz-Kleefeld dar.
Der Träger strebt den 01.01.2014 als Betriebsbeginn für die Krippe an.
Alle Plätze sollen dazu beitragen, Eltern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu erleichtern und das vorhandene Angebot auszubauen. Mit den zusätzlichen Krippenplätzen soll das städtische Ausbauprogramm zum Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz erfüllt werden.
Das Nds. Kultusministerium - Referat Tageseinrichtungen und Tagespflege - wird in die Planungen eingebunden, um die Betriebserlaubnis in Aussicht stellen zu können.
51.41 Jaskula
Hannover / 13.08.2013