Antrag Nr. 1656/2005:
Änderungsantrag der FDP-Fraktion zur Drucks. Nr. 1645/2005, Modifikation der Regelung zur Erhebung eines Essengeldes in Kindertagesstätten

Inhalt der Drucksache:

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Änderungsantrag der FDP-Fraktion zur Drucks. Nr. 1645/2005, Modifikation der Regelung zur Erhebung eines Essengeldes in Kindertagesstätten

Antrag,

der Rat möge abweichend von der DS 1645/2005 beschließen:


Die Entgeltregelung für städtische Kindertagesstätten in der vom Rat am 07. Juli 2005 beschlossenen Fassung wird in Nr. 15 Essengeld um folgenden Absatz ergänzt:

Das Essengeld ist ausnahmsweise nicht zu erheben, wenn eine nicht nur vorübergehende Erkrankung des Kindes die Wahrnehmung des Essenangebotes ausschließt und dies durch eine diesbezügliche ärztliche Bescheinigung nachgewiesen wird.

Begründung

Die FDP-Ratsfraktion ist weiterhin der Auffassung, dass die Einführung des Essengeldes in den Kindertagesstätten eine richtige Entscheidung war und ist.

Mit diesem Antrag trägt die FDP-Ratsfraktion jenen Gerechtigkeitslücken Rechnung, die in der konkreten Anwendung bisher zu Tage getreten sind. Es kann nicht sein, dass Kinder, die infolge dauerhafter Erkrankungen rein faktisch bereits nicht das Essenangebot wahrnehmen können, für dieses noch finanziell aufkommen sollen.

Aus Sicht der FDP-Ratsfraktion ist dieser Fall dem Grunde nach bereits in der bestehenden Entgeltregelung angelegt, denn sie schließt dem Wortlaut nach nur solche Befreiungen aus, die aus kurzfristigen bzw. vorübergehenden Hinderungsgründen einer Wahrnehmung des Essanangebotes resultieren.

Erich Ziemert

Ratsherr