Drucksache Nr. 1654/2009:
Anerkennung und Förderung des Vereins zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit der Martin-Luther-Kirchengemeinde in Ahlem

Inhalt der Drucksache:

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1654/2009
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Anerkennung und Förderung des Vereins zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit der Martin-Luther-Kirchengemeinde in Ahlem

Antrag,

  • den Verein zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit der Martin - Luther - Kirchengemeinde in Ahlem als eigenständigen Träger einer Einrichtung anzuerkennen und
  • ab dem 01.10.09 die laufende Förderung für die Kindergartengruppe (halbtags ohne Essen) mit max. 25 Kindern im Alter von 3 bis 6 Jahren auf Grundlage der Richtlinien über die Fördervoraussetzungen und Förderbeträge für Kindertagesstätten in Trägerschaft von gemeinnützig anerkannten Vereinen zu gewähren.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Angebote der Kindertagesstätten richten sich generell an beide Geschlechter, insbesondere achten die Leitungen der Einrichtungen auf eine ausgewogene Belegung der Gruppen. Im Rahmen der Aufnahmekriterien werden zudem familiäre Rahmenbedingungen und Lebenssituationen bei der Platzvergabe berücksichtigt. Die gesetzlichen Vorgaben einer wohnortnahen und bedarfsgerechten Betreuung werden bei der Planung von Betreuungseinrichtungen immer beachtet. Ziel ist auch hier die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen:
Investitionenin €bei HMK
(Deckungsring)/
Wipl-Position
Verwaltungs-
haushalt;
auchInvestitions-
folgekosten
in € p.a.bei HMK
(Deckungsring)/
Wipl-Position
EinnahmenEinnahmen
Finanzierungsanteile von DrittenBetriebseinnahmen
sonstige EinnahmenFinanzeinnahmen von Dritten
Einnahmen insgesamt0,00 € Einnahmen insgesamt0,00 € 
AusgabenAusgaben
ErwerbsaufwandPersonalausgaben
Hoch-, Tiefbau bzw. SanierungSachausgaben
EinrichtungsaufwandZuwendungen7.300,00 €*4645.000/718000
Investitionszuschuss an DritteKalkulatorische Kosten
Ausgaben insgesamt0,00 € Ausgaben insgesamt7.300,00 € 
Finanzierungssaldo0,00 € Überschuss / Zuschuss-7.300,00 € 
*Die Finanzierung im Kindertagesstättenbereich erfolgt als Beihilfegewährung an den Träger. Hierbei werden von den Betriebs- ausgaben die zu erzielenden Einnahmen aus Elternbeiträgen und Landesfördermitteln abgezogen, sodass es sich um einen Nettobetrag handelt.

Begründung des Antrages

Bei der Kindergartengruppe in der Martin-Luther-Kirchengemeinde handelt es sich um einen ehemaligen Spielkreis der Kirche, der mit der DS 0946/2006 in eine anerkannte Kindergartengruppe umgewandelt wurde. Die Finanzierung erfolgte nicht als verbandseigene Kindertagesstätte des Stadtkirchenverbandes, sondern nach den Förderrichtlinien für Kindertagesstätten in Trägerschaft gemeinnützig anerkannter Vereine, da der Stadtkirchenverband zum damaligen Zeitpunkt keine zusätzlichen kirchlichen Kindergartengruppen betreiben wollte. Da die Umsetzung und Einrichtung des Fördervereins nicht zeitgleich möglich war, hat die Kirchengemeinde zunächst als Träger der Kiga-Gruppe fungiert.

Die Kirchengemeinde wird sich zum 30.09.09 aus der Trägerschaft der Kindergartengruppe zurückziehen. Um die Kindergartengruppe weiterzuführen, strebt der Verein zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit der Martin-Luther-Kirchengemeinde die eigenständige Trägerschaft an.

Die laufende Finanzierung der Kindergartengruppe entspricht derzeit bereits den Regelungen zur Förderung von Elterninitiativen und Kinderläden. Durch den Wechsel der Trägerschaft wird die Finanzierung lediglich durch die Übernahme eines Mietkostenanteils ergänzt. Die zusätzlichen Folgekosten aufgrund der Übernahme belaufen sich auf 7.300€ jährlich. Die Finanzierung der Betriebskosten wird im Kindertagesstättenbudget erwirtschaftet.

Eine neue Betriebserlaubnis wird aufgrund des Trägerwechsels erforderlich. Das Nds. Kultusministerium -Referat Tageseinrichtung und Tagespflege für Kinder - wird diese erteilen.

Eine Förderung des Trägers erfolgt aufgrund einer positiven Empfehlung der Kommission Kinder- und Jugendhilfeplanung. Der Träger hat sich in der Kommission am 07.08.09 vorgestellt.
51.4 
Hannover / 11.08.2009