Drucksache Nr. 1651/2021:
Besetzung der Mandate nach § 138 Abs. 2 NKomVG
(sogenannte „Pflichtmandate“ des Oberbürgermeisters)

Inhalt der Drucksache:

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1651/2021
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Besetzung der Mandate nach § 138 Abs. 2 NKomVG
(sogenannte „Pflichtmandate“ des Oberbürgermeisters)

Antrag,

1) zu beschließen, dass Herr Oberbürgermeister Belit Onay in das nachstehend genannte Gremium benannt wird.


Unternehmen
Gremium

hannoverimpuls GmbH
Aufsichtsrat

2) zu beschließen, dass der/die Wirtschafts- und Umweltdezernent*in in die nachstehend genannten Gremien benannt wird.


Unternehmen
Gremium
1
enercity AG
Aufsichtsrat
2
Flughafen Hannover-Langenhagen GmbH
Aufsichtsrat
3
Gesellschaft für Verkehrsförderung mbH
Verwaltungsrat
4
proKlima GbR
Kuratorium

Nachrichtlich

5
Hafen Hannover GmbH
Aufsichtsrat
6
Hannover Marketing und Tourismus GmbH
Aufsichtsrat
7
Hannover Veranstaltungs GmbH
Aufsichtsrat

3) die Stimmführerinnen und Stimmführer der Landeshauptstadt Hannover in den Gesellschafterversammlungen bzw. Hauptversammlungen anzuweisen den/die Wirtschafts- und Umweltdezernent*in zu wählen bzw. für die jeweils gesellschaftsrechtliche Umsetzung Sorge zu tragen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Gender-Aspekte wurden nicht berücksichtigt.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Gemäß § 138 Absatz 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) ist der Hauptverwaltungsbeamte / der Oberbürgermeister zu berücksichtigen, wenn mehrere Vertreterinnen und Vertreter der Kommune in einen Aufsichtsrat zu benennen sind (sogenanntes Pflichtmandat). Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters kann an seiner Stelle eine andere Beschäftigte oder ein anderer Beschäftigter der Kommune/Landeshauptstadt Hannover benannt werden. Die Benennung erfolgt durch Beschluss nach § 66 NKomVG.

Mit der Neuwahl der/des Wirtschafts- und Umweltdezernent*in wird es notwendig, die Besetzung der genannten Mandate neu zu regeln.

zu 1. Aufsichtsrat hannoverimpuls GmbH

Entsendung: Der Aufsichtsrat der hannoverimpuls GmbH setzt sich aus 18 Mitgliedern zusammen. In den Aufsichtsrat entsendet die LHH den Oberbürgermeister oder die Oberbürgermeisterin oder einen von ihm oder ihr benannten Vertreter oder eine von ihm oder ihr benannte Vertreterin.

Der Vorsitz des AR wechselt alle zwei Jahre zwischen den Hauptverwaltungsbeamten der Region und der Landeshauptstadt Hannover. Der Vorsitz wechselt zum Jahresende von der Region Hannover auf die Landeshauptstadt Hannover.

zu 2.1 enercity AG

Wahl: Durch den Rat der Landeshauptstadt Hannover.

Hinweis: Die Benennung der Aufsichtsratsmitglieder ist entsprechend den gesellschaftsrechtlichen Bestimmungen umzusetzen, hier
1) durch die Zustimmung des Aufsichtsrates der VVG und
2) durch die Hauptversammlung der enercity.

Vorsitz: Vorbehaltlich der Wahl durch den Aufsichtsrat, ist das Mandat mit der Übernahme des Vorsitzes verbunden.

zu 2.2 Flughafen Hannover-Langenhagen GmbH

Wahl: Der Aufsichtsrat besteht gem. § 9 GV aus zwölf Mitgliedern. Die Landeshauptstadt Hannover und die Hannoversche Beteiligungsgesellschaft mbH schlagen je drei Mitglieder, die iCON schlägt zwei Mitglieder vor.

Hinweis: Die von der Landeshauptstadt Hannover, der Hannoverschen Beteiligungsgesellschaft mbH und der iCON vorgeschlagenen Mitglieder werden durch die Gesellschafterversammlung gewählt und abberufen.

Vorsitz: Wechsel zwischen Land Niedersachsen, LHH und iCON. Der Vorsitz liegt seit dem 22.03.2021 bei iCON. Der nächste turnusmäßige Wechsel steht in 2024 an, der Vorsitz geht dann an das Land Niedersachsen.

zu 2.3 Gesellschaft für Verkehrsförderung mbH

Wahl: Nach bisheriger Übung benennen die vier Gesellschafter Landeshauptstadt Hannover, Region Hannover, Stadt Laatzen und Deutsche Messe AG je ein Mitglied für den Verwaltungsrat. Die Benennung des auf die LHH entfallenden Mitglieds erfolgt durch den Rat.

Hinweis: Der Verwaltungsrat hat vier Mitglieder, die durch die Gesellschafterversammlung gewählt und abberufen werden.

zu 2.4 pro Klima GbR

Entsendung: Über die Entsendung und die Abberufung der 2 auf die Landeshauptstadt Hannover entfallenden Kuratoriumsmitglieder entscheidet der Rat des Landeshauptstadt Hannover.

zu 2.5 Hafen Hannover GmbH

Entscheidung OB: Der Aufsichtsrat besteht gem. § 7 GV aus den Mitgliedern des Betriebsausschusses Städtische Häfen Hannover. Weiteres Mitglied des Aufsichtsrates ist der /die Oberbürgermeister/in, der/die sich durch eine/n Gemeindebedienstete/n vertreten lassen kann.

Vorsitz: Der/die Betriebsausschussvorsitzende ist zugleich Aufsichtsratsvorsitzende/er, sein/ihr Stellvertreter/in ist zugleich Stellvertreter/in des/der Aufsichtsratsvorsitzenden.

zu 2.6 Hannover Marketing und Tourismus GmbH
zu 2.7 Hannover Veranstaltungs GmbH

Der Aufsichtsrat der Hannover Marketing und Tourismus-GmbH (HMTG) und der Hannover Veranstaltungs GmbH (HVG) besteht gemäß Gesellschaftsvertrag aus einem Vertreter der hannoverimpuls GmbH, sowie den Hauptverwaltungsbeamt*innen und Wirtschaftsdezernent*innen der Landeshauptstadt Hannover und der Region Hannover. Da diese fünf Mitglieder von der hannoverimpuls in den Aufsichtsrat ihres Tochterunternehmens entsandt werden, fallen diese Mandate nicht unter die Regelung des § 138 NKomVG.

zu 3 Weisungsbeschluss



Die Stimmführerinnen und Stimmführer der Landeshauptstadt in der Gesellschafterversammlung oder Hauptversammlung der Unternehmen sind gemäß § 138 NKomVG an die Beschlüsse der Vertretung gebunden.
20.20 
Hannover / 30.06.2021