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Gender-Aspekte sind nicht berührt.
Der Rettungsdienst der Landeshauptstadt Hannover (LHH) stellt als medizinische, funktionale und wirtschaftliche Einheit die flächendeckende und bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung sicher. Notfallversorgung (medizinische Versorgung von lebensbedrohlich Verletzten oder Erkrankten), Intensivtransport (Verlegung von lebensbedrohlich Verletzten oder Erkrankten in eine andere Behandlungseinrichtungen unter intensivmedizinischen Bedingungen) sowie qualifizierter Krankentransport (Beförderung von Kranken, Verletzten und sonstigen Hilfsbedürftigen) werden derzeit durch
· die LHH als Trägerin des Rettungsdienstes und eigener Leistungserbringer
gemäß § 3 Abs. 2 NRettDG mit dem Fachbereich Feuerwehr
· sieben Beauftragte gemäß § 5 Abs. 1 NRettDG
namentlich: Arbeiter-Samariter Bund (ASB)
Johanniter-Unfall-Hilfe (JUH)
Deutsches Rotes Kreuz (DRK)
Malteser Hilfsdienst (MHD)
Ambulanz Rettungsdienst KTG (KTG)
Kranken-Transport-Dienst Grün Weiss (KTD)
Chauffeur – Dienst Ludwig (CDL)
erledigt.
Ein genehmigtes Unternehmen (Krankenbeförderung Hannover (KBH)) führt gemäß § 19 NRettDG qualifizierte Krankentransporte außerhalb des öffentlich organisierten Rettungsdienstes durch.
Die LHH als Trägerin des Rettungsdienstes hat einen Rettungsmittelbedarfsplan aufzustellen, in dem die bedarfsgerechte und wirtschaftliche Versorgung mit leistungsfähigen Einrichtungen des Rettungsdienstes dargestellt wird. Dieser Rettungsmittelbedarfsplan ist regelmäßig fortzuschreiben (§ 4 Abs.6 NRettDG).
Die letzte Novellierung wurde zum 01.04.2014 vorgenommen. Basis der Berechnungen waren die Einsatzzahlen des Jahres 2012. Auf Datengrundlage der Einsatzzahlen aus dem Jahr 2014 wurde der Bedarf an Rettungsmittelvorhaltung in diesem Jahr neu bemessen. Die Umsetzung des Bemessungsergebnisses soll zum 01.08.2015 erfolgen.
Aufgrund der Einsatzsteigerung in der Notfallrettung und im qualifizierten Krankentransport seit der letzten Bedarfsplananpassung ist eine Anpassung der Rettungsmittelvorhaltung erforderlich.
Die Eintreffzeit in der Notfallrettung ist weiterhin sichergestellt (15 Minuten bis zum Eintreffen des ersten Rettungsmittels in 95 % der Notfalleinsätze). Der Plan-Wert von 30 Minuten (vgl. BedarfsVO-RettD) für die Wartezeit im qualifizierten Krankentransport konnte im Jahr 2014 lediglich in 53,2 % der Gesamteinsätze vollständig eingehalten werden.
Das Ergebnis der Bedarfsbemessung führt zu einer Steigerung der Vorhaltung in der Notfallrettung (+ 48 Vorhaltestunden pro Woche) sowie im qualifizierten Krankentransport (+ 88,25 Vorhaltestunden pro Woche). Im Notarztdienst sind keine Anpassungen erforderlich.
Insgesamt ist ein Mehrbedarf von 136,25 Vorhaltestunden pro Woche abzudecken.
Die Bedarfsplanfortscheibung ist im Benehmen mit den Kostenträgern (Krankenkassen und Träger der gesetzlichen Unfallversicherung) aufgestellt worden. Im Rahmen der Entgeltverhandlungen 2015 ist der entstehende Mehraufwand der LHH von den Kostenträgern zu erstatten. Eine entsprechende Entgeltvereinbarung für das Budgetjahr 2015 wird zurzeit erarbeitet.
Die Leistungsfähigkeit des Rettungsdienstes in der Landeshauptstadt Hannover wird durch die Fortschreibung des Bedarfsplans erhalten. Somit kommt die LHH ihrem Sicherstellungsauftrag gem. § 4 Abs. 2 NRettDG im vollen Umfang nach.