Antrag Nr. 1648/2005 N1:
Änderungsantrag der CDU-Fraktion zu Drucks. Nr. 1645/2005, Essensgeld in Kindertagesstätten

Informationen:

verwandte Drucksachen:

 > 1. Neufassung der Originalvorlage
1645/2005 (Ursprungsvorlage)

Beratungsverlauf:

Antragsteller(in):

CDU-Fraktion

Inhalt der Drucksache:

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Änderungsantrag der CDU-Fraktion zu Drucks. Nr. 1645/2005, Essensgeld in Kindertagesstätten

Antrag,

zu beschließen:


1. Der Rat hebt seinen Beschluss zur Einführung eines generellen Essensgeldes für Kinderbetreuungseinrichtungen in Höhe von 30 Euro/Monat zum 1.8.2005 mit sofortiger Wirkung auf.

2. Für die noch im Jahre 2005 (= 5 Monate) anfallenden Mindereinnahmen legt die Verwaltung dem Rat einen Vorschlag zur Deckung aus dem gesamten Haushaltsbereich oder einen Antrag auf eine über- bzw. außerplanmäßige Ausgabe vor.

3. Bereits eingegangenen bzw. noch eingehenden Anträgen der Eltern auf Befreiung von einer Zahlung des Essensgeldes wird stattgegeben.

4. Bei den Freien Trägern bzw. Vereinen und Initiativen für die Einführung des Essensgeldes bisher angefallene Kosten werden durch die Verwaltung im angemessenen Rahmen pauschal erstattet.

Begründung

Schon vor Einführung des Essensgeldes hatte die Diskussion mit verschiedenen Trägern und anderen Fachgremien ergeben, dass es sich eher um eine getarnte Beitragserhöhung als um die tatsächliche Einführung eines Essensgeldes handelt. Ferner wurde auf verschiedene Probleme hingewiesen, die sich in den letzten Wochen vor und seit der Einführung zum 1.8.2005 auch inzwischen ergeben haben. So sind insbesondere Abmeldungen von Kindern aus sozial und finanziell schwächeren Haushalten festzustellen.

Da es bislang keinerlei Ausnahmetatbestände gibt, müssen sogar Eltern von Kindern, die aus medizinischen oder anderen zwingenden Gründen nicht am Essen teilnehmen, Essensgeld entrichten.



Rainer Lensing
(Vorsitzender)