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BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt,Neufassung wegen neuer Anlage!Vergaberichtlinien Weihnachtsmarkt
Eine Neufassung der Drucksache wurde erforderlich, weil im AWL vom 06.07.2012, eine neu formulierte Anlage besprochen wurde. Diese neue Anlage befindet sich im Anhang zur Drucksache.
Antrag,
die in der Anlage 1 aufgeführten Vergaberichtlinien für den Weihnachtsmarkt der Landeshauptstadt Hannover zu beschließen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Aussagen zu den Geschlechterdifferenzierungen gemäß Beschluss des Rates vom 03.07.2003 (DS 1278/2003) sind im Falle dieser Drucksache nicht relevant und werden daher nicht ausgeführt.
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages
Seit dem Jahr 2005 werden die Stände für den Weihnachtsmarkt der Landeshauptstadt Hannover, nach den vom Rat der Landeshauptstadt Hannover beschlossenen Richtlinien für die Auswahl der Stände (DS 0234/2005 N1) vergeben.
Gegen diese Richtlinie klagte im Jahr 2009 ein Antragsteller erfolglos vor dem Verwaltungsgericht Hannover. Die zugelassene Berufung vor dem OVG Lüneburg wurde jedoch gegen die Landeshauptstadt Hannover entschieden
.
In der Urteilsbegründung ist erläutert, dass das Vergabeverfahren der LHH im Grundsatz gut geeignet ist, um die der Marktfreiheit immanente Zulassungschance im Rahmen der Gewerbeordnung zu garantieren. Weiterhin wird ausgeführt, dass das Kriterium der Attraktivität daher auch grundsätzlich als zulässiger Bewertungsmaßstab herangezogen werden kann.
Allerdings wird das in der Vergaberichtlinie als nachrangig zum Zuge kommende Vergabekriterium „bekannt und bewährt“ als nicht zulässig eingestuft, weil es eine realistische Zulassungschance von Neubewerbern nicht sichern kann.
Die Verwaltung schlägt daher vor, dass Auswahlkriterium “bekannt und bewährt“ aus der Vergaberichtlinie zu streichen und durch das Wort: „Losentscheid“ zu ersetzen. Der Losentscheid wird in den Fällen durchgeführt, in denen eine Differenzierung zweier oder mehrerer Stände durch das Auswahlkriterium nicht mehr möglich ist, bzw. die Stände als gleichwertig Attraktiv von der Auswahlkommission bewertet wurden. Alle anderen Regelungen bleiben unverändert.
Die Neufassung der Vergaberichtlinie ist als die zu beschließende Anlage 1 beigefügt.
23.4
Hannover / 09.07.2012