Drucksache Nr. 1645/2005:
Modifikation der Regelung zur Erhebung eines Essengeldes in Kindertagesstätten

Informationen:

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

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1645/2005
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Modifikation der Regelung zur Erhebung eines Essengeldes in Kindertagesstätten

Antrag,

1. zu beschließen, dass die städtische Entgeltregelung in Ziffer 15 folgendermaßen ergänzt wird:

"Das Essengeld kann ganz oder teilweise erlassen werden, wenn die Teilnahme an dem angebotenen Mittagessen aus schwerwiegenden, in der Person liegenden Gründen - insbesondere aus gesundheitlichen Gründen - unzumutbar ist und diese nicht nur vorübergehender Natur sind. Die Gründe sind in geeigneter Form (z.B. ärztliches Attest) nachzuweisen. Der Erlass ist in einer gesonderten Vereinbarung zu regeln."

2. zu beschließen, dass die städtischen Förderungsgrundsätze zur Anrechnung des Essengeldes für die unterschiedlichen Finanzierungsformen dahingehend verändert werden, dass nur 99 % des Essengeldes berücksichtigt werden.
3. zu beschließen, dass die Regelungen unter Ziffer 1 und 2 rückwirkend zum 01.08.2005 in Kraft treten.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die mit der Beschlussempfehlung verbundene Zielsetzung wirkt sich in gleicher Weise auf Frauen und Männer aus, ohne damit eine gruppenbezogene Bevorzugung oder Benachteiligung zu verbinden.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen:
Investitionenin €bei der Hsh-Stelle
(im Budget Nr.)/
Wipl-Position
Verwaltungs-
haushalt;
auchInvestitions-
folgekosten
in € p.a.bei der Hsh-Stelle
(im Budget Nr.)/
Wipl-Position
EinnahmenEinnahmen
Finanzierungsanteile von Dritten0,00 €Betriebseinnahmen0,00 €
sonstige Einnahmen0,00 €Finanzeinnahmen von Dritten-9.600,00 €1.4640.110000
Einnahmen insgesamt0,00 € Einnahmen insgesamt-9.600,00 € 
AusgabenAusgaben
Erwerbsaufwand0,00 €Personalausgaben
Hoch-, Tiefbau bzw. Sanierung0,00 €Sachausgaben0,00 €
Einrichtungsaufwand0,00 €Zuwendungen42.400,00 €UA 1.4641. und 1.4645.
Investitionszuschuss an Dritte0,00 €Kalkulatorische Kosten0,00 €
Ausgaben insgesamt0,00 € Ausgaben insgesamt42.400,00 € 
Finanzierungssaldo0,00 € Überschuss / Zuschuss-52.000,00 € 
Die beabsichtigte Neuregelung führt zu Einnahmeverlusten bei den städtischen Kindertagesstätten und einer Erhöhung der Zuwendungen an die freien Träger. Der im Rahmen von HKP V vorgesehene Einsparbetrag von 5,2 Mio € jährlich wird damit um die oben genannte Summe reduziert.

Begründung des Antrages

Mit der DS 1615/2004 hat der Rat beschlossen, ab dem 01.08.2005 ein monatliches Essengeld von 30 € für jedes Betreuungsangebot zu fordern, das ein Mittagessen beinhaltet. Bei diesem Beschluss wurden keine Ausnahmeregelungen vorgesehen.
Durch die gleichzeitige Anrechnung des geforderten Betrages auf die städtische Förderung der freien Träger soll die im Rahmen des Haushaltskonsolidierungsprogramms V vorgegebene Einsparsumme von 5,2 Mio. Euro jährlich erreicht werden.

Um in Abweichung vom bisherigen Beschluss die Möglichkeit zu haben, in bestimmten Fällen auf die Erhebung des Essengeldes zu verzichten, ist ein erneuter Ratsbeschluss mit einer veränderten Entgeltregelung erforderlich. In dieser müssen die Rahmenbedingungen für eine Ausnahme festgelegt werden.

Ist der entsprechende Beschluss gefasst worden, müssen alle Eltern, die einen aktuellen Betreuungsvertrag haben, über die inhaltliche Veränderung zum Essengeld informiert werden und die Möglichkeit erhalten, die entsprechenden Ausnahmen bei dem Träger der Kindertagesstätte geltend zu machen.

Zu 1:
Mit der beabsichtigten Ergänzung der Ziffer 15 der Entgeltregelung wird die Möglichkeit geschaffen, in einzelnen schwerwiegenden Fällen auf die Erhebung des Essengeldes zu verzichten. Damit soll besonderen individuellen Situationen, die eine Teilnahme an der Mittagsmahlzeit in der Kita verhindern (z.B. ein besonderer Gesundheits- oder Entwicklungszustand), Rechnung getragen werden.
Die Prüfung und Entscheidung über solche Ausnahmen soll im Rahmen der Trägerhoheit erfolgen, da dort die Einzelfälle aus den Kindertagesstätten näher bekannt sind.

Zu 2:
Derzeit wird bei der städtischen Förderung für alle Betreuungsangebote, die ein Mittagessen beinhalten, der volle Betrag von 30 € in Abzug gebracht.
Durch die beabsichtigte Reduzierung des Anrechnungsbetrages auf 99 % (29,70 €) erhalten die Träger einen Spielraum von ca. 50.000 €, um die unter Ziffer 1 genannten Ausnahmeregelungen zu finanzieren.

Bei den Elterninitiativen und Kleinen Kindertagesstätten kann diese Entlastung aufgrund der geringen Größe der Einrichtungen bei der Finanzierung zu Problemen führen. Die Verwaltung wird diesbezüglich mit dem Dachverband der Kinderladen-Initiative Lösungen erarbeiten.
51.4 
Hannover / 25.08.2005