Drucksache Nr. 1644/2013 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage der PIRATEN-Fraktion zu Kunstgegenstände im Besitz der Landeshauptstadt Hannover
in der Ratssitzung am 22.08.2013, TOP 3.4.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
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1644/2013 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage der PIRATEN-Fraktion zu Kunstgegenstände im Besitz der Landeshauptstadt Hannover
in der Ratssitzung am 22.08.2013, TOP 3.4.

Den wesentlichen Kern der Eröffnungsbilanz der Landeshauptstadt Hannover im Rahmen der Einführung des Neuen Kommunalen Rechnungswesens bildete die Erfassung und Bewertung sämtlicher Vermögensgegenstände. Dabei waren auch alle Kunstgegenstände zu berücksichtigen - unabhängig davon, ob sich diese aktuell im tatsächlichen Bestand der Stadt befanden oder zum Beispiel als Leihgabe in nichtstädtischen Einrichtungen.

Die umfangreiche Grafik-Sammlung des Hannoverschen Künstlervereins (HKV) ist seit längerem ohne öffentlichen Zugang im Niedersächsischen Landesmuseum Hannover (NLMH) deponiert. Es handelt sich um eine Sammlung von Blättern aus der Frühzeit der Druckgrafik bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts, die als Lehrsammlung aufgebaut ist und der deshalb ein kulturgeschichtlicher Wert zukommt.

Die Grafik-Sammlung ist Eigentum der Landeshauptstadt. „Soweit bekannt und nachvollziehbar, wurde die Sammlung Mitte der 1960er vom HKV an die Stadt verkauft“, erklärte hierzu Kulturdezernentin Drevermann gegenüber der PIRATEN-Fraktion. Auch liege „eine ausführliche Bewertung des Bestandes“ vor.

Unsere Erkundungen zum Thema haben keine gesicherte Erkenntnis darüber geliefert, inwieweit die Sammlung in die Eröffnungsbilanz der Landeshauptstadt eingegangen ist.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Wurde die Grafik-Sammlung als Teil des Vermögens der Landeshauptstadt in der Eröffnungsbilanz berücksichtigt? (Wenn Ja, wo genau und mit welchen Werten? Wenn Nein, warum nicht?)
2. Welche schriftlichen Unterlagen über Datum, Kaufpreis und Konditionen des Erwerbs der Grafik-Sammlung gibt es und was sagen diese aus?
3. Inwieweit hat die Landeshauptstadt Hannover einen vollständigen Überblick über die in ihrem Besitz befindlichen Kunstgegenstände einschließlich der korrespondierenden Kaufverträge, Schenkungsvereinbarungen und ähnlich eigentumsrelevanter Unterlagen?

Dr. Jürgen Junghänel
(Fraktionsvorsitzender)

Text der Antwort

Frage 1: Wurde die Grafik-Sammlung als Teil des Vermögens der Landeshauptstadt in der Eröffnungsbilanz berücksichtigt? (Wenn Ja, wo genau und mit welchen Werten? Wenn Nein, warum nicht?)

Die Grafiksammlung des Hannoverschen Künstlervereins wurde bei der Übergabe an die Landeshauptstadt Hannover in zwei Teile geteilt. Ein kleinerer Bestand, der Werke hannoverscher Künstler umfasst, wurde in die Sammlung des Historischen Museums integriert. Dieser Sammlungsteil ist in die Inventur des Historischen Museums eingeflossen. Aufgrund der Durchführung der Inventur gemäß Inventurrichtlinie, die u.a. die Bildung von Objektgruppen erlaubt, ist der Nachweis der Einzelwerte allerdings nicht notwendig bzw. mit einem unvertretbar hohen Aufwand verbunden.

Der größere Teil der Grafiksammlung des Künstlervereins wurde an das Museum August Kestner gegeben und gelangte von dort als Leihgabe der Landeshauptstadt Hannover in das Niedersächsische Landesmuseum. Für diesen Bestand liegt ein Gutachten des Nds. Landesmuseums aus dem Jahre 2010 vor. Der Wert wird in die Inventursumme des Museums August Kestner einfließen. Da die Inventur im Museum August Kestner noch nicht abgeschlossen ist, insbesondere was die Bewertung der zahlreichen im Nds. Landesmuseum befindlichen Leihgaben betrifft, haben die bisher ermittelten Werte noch den Status von Zwischenergebnissen, die aus verständlichen Gründen erst nach Abschluss der Prüfungen vorgelegt werden können.

Frage 2: Welche schriftlichen Unterlagen über Datum, Kaufpreis und Konditionen des Erwerbs der Grafik-Sammlung gibt es und was sagen diese aus?

Der Künstlerverein hat nachweislich seine Bestände 1960 der Landeshauptstadt Hannover geschenkt. Diese sind bis auf die Blätter, die dem Historischen Museum zugeleitet wurden, als Leihgabe dem Niedersächsischen Landesmuseum übergeben worden.

Frage 3: Inwieweit hat die Landeshauptstadt Hannover einen vollständigen Überblick über die in ihrem Besitz befindlichen Kunstgegenstände einschließlich der korrespondierenden Kaufverträge, Schenkungsvereinbarungen und ähnlich eigentumsrelevanten Unterlagen?

Durch die Luftangriffe des 2. Weltkrieges sind viele Unterlagen über Kunstgegenstände vernichtet worden (im Historischen Museum sind beispielsweise die Inventarbücher von 1920 bis 1943 verbrannt, ebenso der Großteil der zugehörigen Korrespondenz. Im Stadtarchiv befindet sich in der Gruppe HR 10 lediglich ein kleiner Restbestand von Kaufverträgen aus der Zeit von 1902 bis 1943; für die Zeit ab November 1943 bis heute sind die Inventarbücher und zugehöriger Schriftverkehr selbstverständlich vorhanden). Vorhandene Kaufverträge, Schenkungsvereinbarungen oder ähnliche eigentumsrechtliche Unterlagen werden in den entsprechenden Einrichtungen bzw. im Stadtarchiv aufbewahrt.

Der Großteil der Sammlungen wurde zwischenzeitlich inventarisiert. Es gibt aber Teilbestände, die noch nicht inventarisiert wurden, da den Museen und dem Kulturbereich über Jahre große Bestandsmengen anvertraut wurden und sich auch die Standards für wissenschaftliche Inventarisierung in den vergangenen hundert Jahren drastisch verändert haben. Auch wenn die Aufarbeitung dieser Desiderate als ständige Aufgabe begriffen wird, erfolgt diese neben den normalen Arbeiten. Die nicht inventarisierten Sammlungsbestände sind in den Häusern bekannt. Eine Gesamtübersicht über die Kunstwerke und historischen Objekte kann somit nicht abschließend vorgelegt werden.