Drucksache Nr. 1644/2008 S1:
Stellungnahme der Verwaltung zum Antrag der CDU Fraktion zum Friedhof Nackenberg

Inhalt der Drucksache:

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1644/2008 S1
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Stellungnahme der Verwaltung zum Antrag der CDU Fraktion zum Friedhof Nackenberg

Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung:

Dem vorliegenden Antrag der CDU geht ein mehrjähriges Verfahren voraus, in dem die Verwaltung zusammen mit der evangelisch-lutherischen Petrigemeinde versuchte, dem Rat der Landeshauptstadt Hannover folgend, eine einvernehmliche Lösung für die Übernahme des Stadtteilfriedhofs Nackenberg in kirchliche Regie zu finden. Nachdem aus Sicht der Verwaltung eine Lösung gefunden war, die der jeweiligen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Parteien entspricht, nahm die Kirchengemeinde zu einem späteren Zeitpunkt Abstand von den zunächst zustimmend beurteilten Vorschlägen.

An jährlichen Unterhaltungskosten für alle Gebäude wurden in 2005 ca. 10.000 € ermittelt. In den gemeinsamen Verhandlungen wurde festgelegt, dass die Petri-Gemeinde als Eigentümerin die Kosten für die Unterhaltung der sanierten Kapelle und Nebengebäude künftig selbst zu tragen hätte. Für die Unterhaltung der historischen Mauer sollte die Kirchengemeinde darüber hinaus jährlich ca. 3.000 € an Rücklagen aus den Gebühreneinnahmen erwirtschaften. Darüber hinaus anfallende Kosten für die Sanierung der Mauer wären dann mit der Stadt abzustimmen, die dann weitergehende Sanierungskosten bei Befürwortung der Maßnahme übernehmen würde. Die Petri-Gemeinde beantragte dann die Genehmigung der Wiedereröffnung des außer Dienst gestellten Friedhofs unter den genannten Konditionen beim Landeskirchenamt, das den Antrag ablehnte und ebenso den Widerspruch abschlägig beschied. Darauf hin machte die Kirchengemeinde in 2007 schriftlich deutlich, dass die Übernahme des Friedhofs in kirchliche Regie nur dann möglich sei, wenn die Stadt dauerhaft und rechtsverbindlich 75% der Unterhaltungskosten für alle Gebäude übernehmen würde.

Wie in der Informations-Drucksache Nr. 2403/2007 vom 02.10.2007 dargelegt, ist es für die Landeshauptstadt Hannover nicht vertretbar, einerseits den Friedhof gemäß Ratsbeschluss 549/2006 mit allen Rechten und Pflichten als Eigentum an die Kirchengemeinde zu übertragen, andererseits aber 75% der Kosten für alle Gebäude weiterhin tragen zu müssen und gleichzeitig die Konkurrenz zu den städtischen Friedhöfen zu akzeptieren. Es wird zwar argumentiert, dass die Stadt durch die Beteiligung der Petri-Gemeinde 25% der heute anfallenden gesamten Unterhaltungskosten einsparen könne, allerdings wird hierbei außer Acht gelassen, dass das Defizit im Friedhofshaushalt durch die dann entstehenden Gebühreneinnahmeverluste steigen würde. Dies wurde bereits Anfang 2006 in der Drucksache 2579/2005 E1 ausführlich dargelegt.

Zudem betont die Verwaltung seit Beginn der Verhandlungen, dass dieser kleine Friedhof nur einer Minderheit des gedachten Einzugsbereichs zur Verfügung stehen würde, somit also das genannte seelsorgerisch begründete Anliegen nur wenigen Bürgerinnen und Bürgern zugute kommen würde. (siehe hierzu auch DS 2579/2005, DS 2579/2005 E1, DS 15-1317/2007 S1). In diesen Drucksachen wird auch auf die Präzedenzfallwirkung hingewiesen: Würde die Petri-Gemeinde unter den für die Stadt nachteiligen Bedingungen den Friedhof übernehmen, könnten auch andere Gemeinden gegenüber außer Dienst gestellten städtischen Friedhöfen ihres Einflussbereichs vergleichbare Ansprüche stellen.

Darüber hinaus ist auch zu berücksichtigen, dass im Sinne der Gleichbehandlung eine einzelne Kirchengemeinde in der Unterhaltung ihrer historischen Friedhofsmauern und -gebäude nicht bevorzugt behandelt werden darf. Im Stadtgebiet gibt es neben weiteren historischen Stadtteilfriedhöfen mit erhöhtem Unterhaltungsaufwand auch mehrere kirchliche Friedhöfe mit historischen Gebäuden einschließlich Mauern, von denen jede/r erwarten darf, dass die Unterhaltung dieser Gebäude ohne regelmäßige Bezuschussung durch die Stadt aus den Gebühreneinnahmen erfolgt.