Drucksache Nr. 1642/2013 F2:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage der CDU zum gesetzlichen Mindestlohn
in der Ratssitzung am 19.09.2013, TOP 3.1.1.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
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1642/2013 F2
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage der CDU zum gesetzlichen Mindestlohn
in der Ratssitzung am 19.09.2013, TOP 3.1.1.

Der Niedersächsische Landtag hat einen Antrag der SPD sowie Bündnis 90/Die Grünen beschlossen, der nicht nur das Engagement der Landesregierung für die Einführung eines flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohns in Höhe von mindestens 8,50 Euro brutto je Zeitstunde für das gesamte Bundesgebiet begrüßt, sondern der sich weiterhin dafür ausspricht, dass Niedersachsen der Bundesratsinitiative zur Schaffung eines Gesetzes über die Festsetzung des Mindestlohns beitritt.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Gibt es in der Stadtverwaltung Bereiche, in denen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt sind, deren monatliches Einkommen unter einem Mindestlohn von 8,50 Euro brutto je Zeitstunde liegt und welche Berufsgruppen sind hiervon betroffen?
2. Gibt es in den Eigenbetrieben bzw. den Beteiligungsunternehmen der Landeshauptstadt Hannover Bereiche, in denen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt sind, deren monatliches Einkommen unter dem Mindestlohn von 8,50 Euro brutto je Zeitstunde liegt? Falls ja, welche Unternehmen sind davon betroffen? Wurden ferner durch die Landeshauptstadt Hannover bzw. durch die Beteiligungsunternehmen Aufträge vergeben, bei denen das angesprochene Lohnniveau nicht eingehalten wurde bzw. wird?
3. In welcher Weise wird sich ein gesetzlicher Mindestlohn finanziell auf die Landeshauptstadt Hannover auswirken?

Jens Seidel
Vorsitzender

Text der Antwort

Die Fragen 1 und 3 wurden bereits in der Ratssitzung vom 22. August beantwortet.

Frage 2.:Gibt es in den Eigenbetrieben bzw. den Beteiligungsunternehmen der Landeshauptstadt Hannover Bereiche, in denen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt sind, deren monatliches Einkommen unter dem Mindestlohn von 8,50 Euro brutto je Zeitstunde liegt? Falls ja, welche Unternehmen sind davon betroffen? Wurden ferner durch die Landeshauptstadt Hannover bzw. durch die Beteiligungsunternehmen Aufträge vergeben, bei denen das angesprochene Lohnniveau nicht eingehalten wurde bzw. wird?

Hinsichtlich der die Eigenbetriebe betreffenden Fragestellungen verweisen wir auf die Beantwortung in der Ratsversammlung am 22.08.2013.
Hinsichtlich der Beteiligungsunternehmen der Landeshauptstadt Hannover haben wir die Beteiligungsgesellschaften der LHH, an denen wir zu 25 % und höher beteiligt sind, befragt. Es handelt sich im Einzelnen um folgende Unternehmen:

union-boden GmbH, Hafen Hannover GmbH & Misburger Hafengesellschaft mbH, Gesellschaft für Bauen und Wohnen Hannover mbH (GBH), infra Infrastrukturgesellschaft Region Hannover GmbH, üstra Hannoversche Verkehrsbetriebe AG, Stadtwerke Hannover AG, hannoverimpuls GmbH, hannover.de Internet GmbH, Hannover Marketing und Tourismus GmbH (HMTG), Deutsche Messe AG, Flughafen Hannover-Langenhagen GmbH, Klimaschutzagentur Region Hannover GmbH sowie die Gesellschaft für Verkehrsförderung mbH

Diese Unternehmungen haben uns insgesamt zur Höhe der monatlichen Entgelte, die die dort beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhalten, mitgeteilt, dass sie Entgelte entsprechend der einschlägigen tarifrechtlichen Regelungen zahlen. Soweit die Unternehmungen nicht an Tarifrecht gebunden sind, zahlen diese Unternehmungen ein Entgelt oberhalb von 8,50 € brutto pro Stunde. Lediglich der Flughafen zahlt bei einer Beteiligung, nämlich der AHS Hannover Aviation Handling Services GmbH während der ersten 6 Monate der Einarbeitung einen Stundensatz von 8,10 € brutto pro Stunde.

Hinsichtlich der Auftragsvergaben sind uns folgende Informationen zugegangen:

union-boden gmbh

Die union-boden GmbH vergibt an 37 Firmen Aufträge: Von diesen 37 Firmen zahlen
27 Firmen Vergütungen nicht unter 8,50 € brutto pro Stunde und 7 Firmen zahlen Vergütungen entsprechend des einschlägigen Tarifrechtes. Von 3 Firmen gibt bisher keine Rückmeldungen.

Hafen Hannover GmbH & Misburger Hafengesellschaft mbH

Die von der Hafengesellschaft beauftragten Firmen, z.B. Wachdienst, Reinigungsdienst, Facility-Management zahlen dn einschlägigen Tariflohn, mindestens jedoch eine Vergütung oberhalb von 8,50€ brutto pro Stunde.

Gesellschaft für Bauen und Wohnen Hannover mbH (GBH)

Für die Auftragnehmer der GBH – insbesondere im bauausführenden Bereich – gelten die Regelungen nach dem Niedersächsischen Landesvergabegesetz und der dort vorgesehenen Tariftreueerklärung.

Weitere einzelne Überprüfungen für die Vielzahl der Auftragnehmer und insbesondere deren Subunternehmer sind der GBH als Auftraggeber nicht möglich.

infra Infrastrukturgesellschaft Region Hannover GmbH

Bei den von infra vergebenen Aufträgen handelt es sich um Aufträge im Baugewerbe, für die tarifvertragliche Mindestlöhne gelten, derzeit mindestens 11,05 € brutto pro Stunde.

üstra Hannoversche Verkehrsbetriebe AG

Die im Rahmen von nach außen vergebenen Aufträgen eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von üstra Töchtern erhalten brutto mindestens 8,50 € Stundenlohn, so erhalten Busfahrerinnen und –fahrer der üstra Tochter Üstra Reisen GmbH ab dem 1. Juli 2013 einen Stundenlohn von 10,41 €. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für Reinigungsdienstleistungen der üstra-Tochter ProTec verdienen min. 9,- € pro Stunde und Beschäftigte im Sicherheitsdienst ProTec erhalten seit 1. Juni 2013 mind. 8,50 €.

Stadtwerke Hannover AG

Von der Stadtwerke AG haben wir die Nachricht erhalten: Soweit wir im Bereich der Reinigung und Bewachung unserer Objekte mit Dienstleistern arbeiten, ist mit diesen eine tarifvertragliche Bindung vereinbart, die ebenfalls dazu führen dürfte, dass die dort Beschäftigten eine angemessene Vergütung erfahren.

hannoverimpuls GmbH

Die von hannoverimpuls GmbH beauftragten Unternehmen zahlen nach den dort vorliegenden Informationen ein Entgelt über 8,50 € brutto pro Stunde.

hannover.de Internet GmbH

Die von hannover.de beauftragten Unternehmen zahlen nach den dort vorliegenden Informationen ein Entgelt über 8,50 € brutto pro Stunde.

Hannover Marketing und Tourismus GmbH (HMTG)

Die von der HMTG oder der HVG beauftragten Agenturen zahlen nach den dort vorliegenden Informationen ein Entgelt über 8,50 € brutto pro Stunde.

Deutsche Messe AG

Die Messe AG hat uns mitgeteilt: Unsere beauftragten Dienstleister und Lieferanten werden nach unseren Einkaufsrichtlinien zur Einhaltung der jeweils geltenden Tarifverträge verpflichtet.
Unser umfangreiches Veranstaltungspersonal mit über 7.500 Einzelverträgen pro Jahr liegt über dem sog. Mindestlohn 8,50 € brutto pro Stunde.

Flughafen Hannover-Langenhagen GmbH
Hier haben wir keine Informationen erhalten.

Klimaschutzagentur Region Hannover GmbH
Es wurden und werden keine Aufträge vergeben, bei denen die 8,50 € brutto pro Stunde unterschritten wird.

Gesellschaft für Verkehrsförderung mbH
Die von der GfV beauftragten Unternehmen zahlen nach den dort vorliegenden Informationen ein Entgelt über 8,50 € brutto pro Stunde.