Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandtBebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1836 - Alemannstraße,
Satzungsbeschluss
Antrag,
den Bebauungsplan Nr. 1836 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 10 Abs. 1 NKomVG als Satzung zu beschließen und der Begründung zuzustimmen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Die Gender-Aspekte wurden geprüft. Das Ziel des Bebauungsplanes wirkt sich auf Männer und Frauen gleichermaßen aus.
Kostentabelle
Durch die Umsetzung des Bebauungsplanes entstehen entsprechend der vom Rat zur öffentlichen Auslegung getroffenen Entscheidung Infrastrukturkosten für Kindertagesstätten (Krippen- und Kindergartenplätze).
Begründung des Antrages
Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 1836 hat vom 11. Mai 2018 bis zum 11. Juni 2018 öffentlich ausgelegen. Während dieser Zeit sind keine Stellungnahmen eingegangen.
Der Bebauungsplanentwurf und die Begründung des Entwurfes wurden aufgrund der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB sowie aufgrund der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB geprüft. Sie wurden insgesamt redaktionell überarbeitet. Die Begründung wurde zudem in den Abschnitten 2. Städtebauliche Ziele, 2.6 Ver- und Entsorgung, 3. Umweltverträglichkeit, 3.2 Geruchsimmissionen, Punkt 3.5 Gewässer, Grundwasser und Niederschlagswasser ergänzt bzw. aktualisiert.
Die naturschutzfachliche Stellungnahme des Fachbereichs Umwelt und Stadtgrün ist als Anlage 3 beigefügt.
Der Beschluss ist notwendig, um das Bebauungsplanverfahren abzuschließen.
61.11
Hannover / 25.07.2018