Drucksache Nr. 1641/2018:
Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1836 - Alemannstraße,
Satzungsbeschluss

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
An den Stadtbezirksrat Vahrenwald-List (zur Kenntnis)
An den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
1641/2018
3
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1836 - Alemannstraße,
Satzungsbeschluss

Antrag,

den Bebauungsplan Nr. 1836 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 10 Abs. 1 NKomVG als Satzung zu beschließen und der Begründung zuzustimmen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Gender-Aspekte wurden geprüft. Das Ziel des Bebauungsplanes wirkt sich auf Männer und Frauen gleichermaßen aus.

Kostentabelle

Durch die Umsetzung des Bebauungsplanes entstehen entsprechend der vom Rat zur öffentlichen Auslegung getroffenen Entscheidung Infrastrukturkosten für Kindertagesstätten (Krippen- und Kindergartenplätze).

Begründung des Antrages

Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 1836 hat vom 11. Mai 2018 bis zum 11. Juni 2018 öffentlich ausgelegen. Während dieser Zeit sind keine Stellungnahmen eingegangen.

Der Bebauungsplanentwurf und die Begründung des Entwurfes wurden aufgrund der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB sowie aufgrund der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB geprüft. Sie wurden insgesamt redaktionell überarbeitet. Die Begründung wurde zudem in den Abschnitten 2. Städtebauliche Ziele, 2.6 Ver- und Entsorgung, 3. Umweltverträglichkeit, 3.2 Geruchsimmissionen, Punkt 3.5 Gewässer, Grundwasser und Niederschlagswasser ergänzt bzw. aktualisiert.

Die naturschutzfachliche Stellungnahme des Fachbereichs Umwelt und Stadtgrün ist als Anlage 3 beigefügt.

Der Beschluss ist notwendig, um das Bebauungsplanverfahren abzuschließen.
61.11 
Hannover / 25.07.2018