Drucksache Nr. 1640/2020:
Minderausbau von öffentlichen Verkehrsflächen - Zeppelinstraße

Inhalt der Drucksache:

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1640/2020
1
 

Minderausbau von öffentlichen Verkehrsflächen - Zeppelinstraße

Antrag,

zuzustimmen, dass die nicht mehr benötigte Verkehrsfläche vor dem Grundstück Zeppelinstraße 6/6A/7/7A entsprechend der Anlage 1 abweichend vom B-Plan Nr. 1251 nicht ausgebaut wird.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Genderspezifische Aspekte sind nicht betroffen.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Aufgrund von geänderten Planungen wurden viele Straßen und Wege nicht so ausgebaut, wie es die rechtsverbindlichen Bebauungspläne oder Fluchtlinienpläne vorsehen. Die für den Ausbau nicht benötigten Flächen sind unbefestigte Seitenstreifen und werden kaum gepflegt.

Von vielen unmittelbar angrenzenden Anliegern wurde wiederholt der Wunsch an die Verwaltung herangetragen, diese Flächen zu erwerben. In diesem Fall benötigt der Anlieger die Fläche, um die Zuwegung zu den Hauseingängen der neu gebauten Wohnungen zu gestalten und um eine Tiefgaragenausfahrt an die Höhe der öffentlichen Verkehrsfläche anbinden zu können. In den meisten Fällen hat die Verwaltung keine Bedenken, einem solchen Verkauf zuzustimmen.

Aufgrund eines Beschlusses des OVG Lüneburg vom 29.8.1989 ist ein solcher Verkauf von Straßenverkehrsflächen – abweichend von den rechtsgültigen Planfeststellungen – nur dann möglich, wenn der Gemeinderat dieser Änderung ausdrücklich zustimmt.




Im vorliegenden Fall hat die Verwaltung keine Bedenken, die nicht mehr benötigte Verkehrsfläche zu veräußern. Daher bittet sie den Verwaltungsausschuss, einem solchen Verkauf, welcher vom Fachbereich Wirtschaft durchgeführt wird, grundsätzlich zuzustimmen.

Die Verwaltung wird in dem dann abzuschließenden Vertrag vorsorglich bis zur Änderung des B-Planes eine Rückkaufklausel aufnehmen. In der verkauften Fläche dürfen ebenfalls bis zu einer späteren Änderung der Planfestsetzung keine Gebäude errichtet werden. Der Fachbereich Planen und Stadtentwicklung wird bei einer Überarbeitung der Planfestsetzungen die Änderung berücksichtigen.
66.0 2.3
Hannover / 30.07.2020