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Parkranger
Im gesamten Stadtgebiet von Hannover sind derzeit vier fest angestellte Parkranger tätig.
Ihre Aufgabe ist es, auf Grünflächen und Spielplätzen präsent zu sein, um vor Ort im direkten Kontakt mit Bürgerinnen und Bürgern ein konfliktfreies und geregeltes Verhalten möglichst aller Beteiligten zu erreichen. Konflikte sollen mit Hilfe der Parkranger am Ort des Geschehens möglichst frühzeitig im persönlichen Gespräch aufgenommen und bearbeitet werden.
Im Mittelpunkt der Arbeit der Parkranger steht die Aufklärung der Bevölkerung, überwiegend in Form von Informationen und Belehrungen. Ausgangspunkt der Gespräche sind häufig direkte Hinweise aus der Bevölkerung an die Verwaltung. Bestrafungen stehen erst als letztes Mittel zur Durchsetzung der gesetzlichen Regelungen im Hintergrund; Missnutzungen werden in Einzelfällen als Ordnungswidrigkeit geahndet.
Vier Parkranger betreuen stadtweit insgesamt 436 Spielplätze, 9 Spielparks und 144 Bolzplätze auf rund 95 ha sowie etwa 500 ha Grünflächen und etwa 150 ha Parkanlagen.
Jedem Parkranger sind jeweils zwei Pflegebezirke des Fachbereichs Umwelt und Stadtgrün zugeordnet. Durch flexible Arbeitszeiten können die Parkranger auf entsprechende Problemzeiten in den Abendstunden sowie an den Wochenenden reagieren.
Von Seiten der Parkranger wird eine enge Zusammenarbeit mit den Kontaktbeamten der zuständigen Polizeidienststellen und mit verschiedenen Fachbereichen der Stadtverwaltung (Z.B. Recht und Ordnung oder Soziales) praktiziert.
Konfliktfelder lagen 2006 schwerpunktmäßig bei der Missnutzung von Kinderspielplätzen und bei Hunden auf Grünflächen. Weitere Konfliktfelder sind Falschparker, Abfall, Baustellen, Vandalismus und Alkohol/Drogen. Ordnungswidrigkeitsanzeigen erfolgten 2006 verstärkt gegen Kfz-Halter, die auf Grünflächen oder Baumscheiben parkten, meist im Rahmen von Großveranstaltungen wie z. B. Heimspielen von Hannover 96.
In Anlage 1 sind die Kontakte der Parkranger nach Tätigkeitsbereichen und Konfliktfeldern in den einzelnen Stadtbezirken aufgeführt.
Zusammenfassend wird der Einsatz der Parkranger weiterhin als wichtig und erfolgreich angesehen. Durch die stetige Präsenz und den direkten Kontakt mit der Bevölkerung wird das Sicherheitsgefühl der Bürger weiterhin verbessert und Konfliktpunkte (vor allem auf Spielplätzen und zum Thema Hunde) können entschärft werden.
Die Parkranger haben eine große Akzeptanz in der Bevölkerung und Nachfragen von Bürgerinnen und Bürgern zum Einsatz der Parkranger steigen.
Der Verwaltungsausschuss hat am 15.02.2007 beschlossen, die Anzahl der Parkranger schrittweise aufzustocken (Finanzierung über Eingliederungshilfe gemäß SGB II). Die Verwaltung arbeitet zurzeit an der Umsetzung dieses Beschlusses.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Gemäß Beschluss des Rates vom 03.07.2003 soll für jede Drucksache vermerkt werden,
1. ob die verwendeten Daten geschlechtsdifferenziert erhoben und ausgewertet wurden
und
2. inwieweit Frauen von der geplanten Maßnahme anders betroffen sind als Männer – in
Hinblick auf Rechte, Ressourcen, Beteiligung u.a. (siehe DS. 1278/2003)
zu 1.:
Die Drucksache zeigt auf, in welchen Aufgabenbereichen die Parkranger tätig sind. Diese Daten sind nicht geschlechtsspezifisch erhoben worden. Zum einen lässt sich dies häufig nicht ermitteln (z.B. im Fall von Vandalismus, wenn die Verursacher nicht festgestellt werden konnten). Zum anderen wird in vielen anderen Fällen keine besondere Aussagekraft in einer geschlechtsspezifischen Erhebung gesehen (z.B. beim Thema Falschparken oder Probleme mit Hunden).
Zu 2.:
Durch den Einsatz von Parkrangern wird die Sicherheit auf öffentlichen Plätzen, Grünanlagen und Spielplätzen verbessert. Neben der allgemeinen Sicherheit wird hierdurch auch besonders dem tendenziell größeren Sicherheitsbedürfnis von Frauen und Mädchen im Sinne von Gender Mainstreaming entsprochen.
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen, außer den bekannten Personalkosten für vier Parkranger.
67.30
Hannover / 18.06.2007