Drucksache Nr. 1632/2013:
Bauleitplan der Wohnbauflächeninitiative
Bebauungsplan Nr. 1247, 1. Änderung, Velberstraße
Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, Aufstellungsbeschluss

Informationen:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Linden-Limmer
(zur Entscheidung zu den Antragspunkten 1 und 2,
im Übrigen zur Anhörung)
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
1632/2013
4
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Bauleitplan der Wohnbauflächeninitiative
Bebauungsplan Nr. 1247, 1. Änderung, Velberstraße
Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, Aufstellungsbeschluss

Antrag,

  1. den allgemeinen Zielen und Zwecken des Bebauungsplanes Nr. 1247, 1. Änderung
    - Wohnhaus mit Stadtteilparken -

    entsprechend der Anlagen 2 und 3 zuzustimmen,
  2. die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung in der Bauverwaltung auf die Dauer eines Monats zu beschließen,
  3. die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1247, 1: Änderung als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die nähere Berücksichtigung von Gender-Aspekten (z. B. Anlage von Frauenparkplätzen) muss vertraglich geregelt werden (Kaufvertrag oder städtebaulicher Vertrag).

Kostentabelle

Die Kosten werden im weiteren Bebauungsplanverfahren ermittelt.

Begründung des Antrages

Das Grundstück Velberstraße 4 mit einer Grundstücksgröße von ca. 950m² wird zurzeit als unbefestigter Parkplatz genutzt. Die umgebende Blockrandbebauung ist mit vier- bis fünfgeschossigen Gebäuden bebaut. Es gilt der rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 1247 vom 19.01.2000. Er setzt für das Grundstück
Velberstraße 4 „Stadtteilparkhaus“ und für die Nachbargrundstücke besonderes Wohngebiet fest. Mit der Festsetzung „Stadtteilparkhaus“ sollten die durch den Umbau der Limmerstraße im öffentlichen Raum verloren gegangenen Stellplätze kompensiert werden.

Die Pläne zur Ansiedlung eines Stadtteilparkhauses sind trotz langjähriger, wiederholter Bemühungen gescheitert. Neues Planungsziel ist es deshalb, auf dem Grundstück ein Wohnhaus mit zusätzlichen Stellplätzen für den Stadtteil zu errichten. Die Änderung des Bebauungsplan Nr. 1247 ist erforderlich, um dafür ein entsprechendes Baurecht zu schaffen.

Der Bebauungsplan soll im Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt werden (siehe dazu Anlage 2 Abschnitt 5, Verfahren, Grundstücksausschreibung).

61.12 
Hannover / 08.08.2013