Drucksache Nr. 1630/2013:
Bauleitplan Wohnbauflächeninitiative
Bebauungsplan Nr. 1752 - Klagesmarkt -
mit örtlicher Bauvorschrift über Gestaltung,
Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB;
Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss

Informationen:

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Stadtbezirksrat Mitte

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
An den Stadtbezirksrat Mitte (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
1630/2013
3
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Bauleitplan Wohnbauflächeninitiative
Bebauungsplan Nr. 1752 - Klagesmarkt -
mit örtlicher Bauvorschrift über Gestaltung,
Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB;
Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss

Antrag,

1. die zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1752 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
vorgebrachten Stellungnahmen der Bürgerinnen und Bürger, die aus
Datenschutzgründen in einer vertraulichen Informationsdrucksache
genannt werden
nicht zu berücksichtigen,

2. den Bebauungsplan Nr. 1752 gemäß § 10 BauGB in Verbindung mit
§ 10 NKomVG als Satzung zu beschließen und der Begründung zuzustimmen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Unterschiedliche Auswirkungen auf Frauen und Männer sind nicht zu erwarten.

Kostentabelle

Siehe Abschnitt 5. der Begründung "Kosten für die Stadt".

Begründung des Antrages

Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 1752 hat vom 16. Mai bis 17. Juni 2013 öffentlich ausgelegen. Es gingen 35 gleichlautende Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern als Einwendungen ein.
Folgende Punkte wurden vorgebracht:
  • Der Klagesmarkt sei ein öffentlicher Platz und solle auch in Zukunft allen Bürgerinnen und Bürgern Hannovers zur Nutzung, für Begegnungen und Veranstaltungen, für kulturelle und sportliche Aktivitäten zur Verfügung stehen.
  • Der Klagesmarkt sei ein geschichtsträchtiger Platz. Er solle auch weiterhin für traditionelle Veranstaltungen wie das Fest am 1. Mai nutzbar bleiben.
  • Der Klagesmarkt habe eine wichtige Bedeutung für die Frischluftzufuhr der Hannoverschen Innenstadt. Diese Funktion müsse unbedingt erhalten bleiben.
  • Der Tiefbunker unter dem Klagesmarkt solle erhalten bleiben und als Zeugnis des

  • 2. Weltkrieges unter Denkmalschutz gestellt werden.
Die Stadt Hannover wird weiterhin aufgefordert, ein neues Konzept zur Umgestaltung des Klagesmarktes ohne Bebauung und zur sinnvollen Nutzung durch die Bürgerinnen und Bürger Hannovers vorzulegen.


Stellungnahme der Verwaltung:
  • Die Bebauung des Klagesmarktes in den Grenzen des vorliegenden Bebauungsplans ist städtebaulich sinnvoll, da der Klagesmarkt als öffentliche Veranstaltungsfläche überdimensioniert ist und seine diesbezügliche Bedeutung innerhalb des Stadtgefüges verloren hat. Die voll versiegelte Fläche bietet ein innerstädtisches Flächenpotential, auf dem Wohnungsbau mit idealem Freiraumbezug zum aufgelassenen St.-Nikolai-Friedhof entwickelt werden kann. Hier kann innerstädtischer Wohnraum geschaffen werden, ohne dass zusätzliche Flächenversiegelungen im Außenbereich erforderlich werden. Weiterhin werden durch die geplante Bebauung die angrenzenden Quartiere miteinander verknüpft und gestärkt. Hierzu siehe ebenfalls die grundsätzliche Abwägung für die Bebauung des Klagemarktes in der Begründung zum Bebauungsplan Nr. 1752 unter Abschnitt 1. Zweck des Bebauungsplanes. Zusammenfassend lässt sich fest-

  • halten, dass nach gründlicher Abwägung den hier genannten stadtentwicklungs-
    politischen Zielen der Vorrang eingeräumt wird vor der Beibehaltung eines öffentlichen Platzes. In diesem Zusammenhang muss darauf hingewiesen werden, dass diese Platzfläche auch nicht ersatzlos wegfällt. Im Bereich der Straße Goseriede - südlich der Otto-Brenner-Straße - wird derzeit ein neuer öffentlicher Platz mit hoher Aufenthalts-
    qualität geschaffen. Dieser Platz liegt wesentlich näher zur Innenstadt und ist aufgrund der hier bereits vorhandenen umgebenden Nutzungen sehr gut für die genannten Begegnungen und Veranstaltungen bzw. für kulturelle und sportliche Aktivitäten geeignet. Die intensive Auseinandersetzung im Rahmen dieses Abwägungsprozesses wird darüber hinaus deutlich durch die bisherige umfangreiche Auseinandersetzung in den kommunalpolitischen Gremien, die zu einer einheitlichen Beschlussfassung, die für die Neubebauung des Klagesmarktes notwendig war, geführt hat.
    Der Rat der Landeshauptstadt hat im Jahr 2010 mit seinem Beschluss zur Drucksache Innenstadtkonzept (DS-Nr. 2271/2010) bereits eine klare Grundsatzentscheidung für eine Bebauung des Klagesmarktes getroffen. Die erforderliche Änderung des Flächennutzungsplanes ist bereits abgeschlossen (220. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan). Der Rat der Landeshauptstadt Hannover hat weiterhin bereits den Auslegungsbeschluss (DS-Nr. 0268/2013 N1) für den erforderlichen Bebauungsplan gefasst. In Vorbereitung zur Bebauung des Klagesmarktes wurden ferner politische Beschlüsse zum Abriss des Bunkers (DS-Nr. 2173/2012) sowie zum Ausbau des Bereiches Klagesmarkt / Goseriede (DS-Nr. 878/2011) gefasst. Mit dieser Beschlusslage wird die städtebauliche Entscheidung der politischen Gremien der Landeshauptstadt Hannover für eine Bebauung des Klagesmarktes bereits im Grundsatz deutlich. Im Rahmen des vorliegenden Bebauungsplanverfahrens wird eine abschließende Entscheidung getroffen, den als Parkplatz mindergenutzten Klagesmarkt durch eine Bebauung insbesondere als zentrumsnahes Wohnquartier aufzuwerten (s. Begründung zum Bebauungsplan Nr. 1752, Abschnitt 2. Städtebauliche Ziele).
  • Mit den maßgeblichen Entscheidungsträgern zu der genannten Veranstaltung am 1. Mai ist bereits ein Konsens über Alternativstandorte gefunden worden. Für derartige öffentliche Veranstaltungen stehen ausreichend dimensionierte Flächen in Hannover zur Verfügung.
  • Das Thema Frischluftzufuhr wurde bereits im 220. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan sowie im Rahmen der Konkretisierung des Bebauungsplanverfahrens intensiv bearbeitet. Es wird auf die Anlage 2 zur Drucksache (Begründung zum Bebauungsplan Nr 1752, Abschnitt 3.3 Klimaschutz ) verwiesen. Ein unabhängiger Gutachter hat Untersuchungen zu den lokalen klimatischen Auswirkungen einer Bebauung des Klagesmarktes durchgeführt. In den Modellrechnungen zu den Auswirkungen der geplanten Bebauung wurde festgestellt, dass die mit den Planungen einhergehenden Veränderungen der Lufttemperatur sowie des lokalen Luftaustausches relativ gering ausgeprägt und im Wesentlichen auf das Plangebiet begrenzt sind. In den angrenzenden Siedlungsflächen ist eine Verschlechterung der bioklimatischen Situation während sommerlicher Hitzeperioden nicht zu erwarten. Diese Gutachtermeinung wird fachlich und inhaltlich von der Verwaltung geteilt.
  • Die Schutzräume des Tiefbunkers werden für Zivilschutzzwecke nicht mehr benötigt und sind daher vom öffentlichen Zweck entwidmet worden. Damit ist eine Beendigung der Verwaltung und Unterhaltung der Anlagen als öffentliche Schutzräume verbunden. Die Entscheidungen zur Bebauung des Klagesmarktes und zur Unterbringung notwendiger Einstellplätze in abgesenkten Garagengeschossen erfordern einen Abriss des Tiefbunkers. Es wird dazu auf Anlage 2 zur Drucksache (Begründung zum Bebauungsplan Nr 1752, Abschnitt 2.3 Tiefbunker) verwiesen. Interessenten für einen anderweitige Nutzung des Bunkers liegen nicht vor. Eine Unterschutzstellung des Bunkers als Denkmal gemäß den Bestimmungen des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes (NDSchG) wurde durch die zuständigen Denkmalschutzbehörden nicht vorgenommen. Mit den Abbrucharbeiten wurde im Mai dieses Jahres begonnen.

Die Verwaltung empfiehlt daher die Einwendungen insgesamt zurückzuweisen.


Die Begründung des Entwurfes wurde aufgrund der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4(2) BauGB geprüft. Sie wurde redaktionell überarbeitet und in den Abschnitten 1. Zweck des Bebauungsplanes, 2.1 Städtebauliche Situation, 2.3 Tiefbunker, 2.5 Private und öffentliche Infrastruktur, 2.7 Ver- und Entsorgung, 3.2 Naturschutz, 3.4 Energieversorgung und Wärmeschutz und 5. Kosten für die Stadt ergänzt und aktualisiert.

Die naturschutzfachliche Stellungnahme des Fachbereichs Umwelt und Stadtgrün ist als Anlage 3 beigefügt.

Die beantragten Beschlüsse sind notwendig, um das Bebauungsplanverfahren abzuschließen.
61.11 
Hannover / 08.08.2013