Anfrage Nr. 1630/2012:
Anfrage der CDU-Fraktion zu Konzepten gegen Zwangsverheiratung

Inhalt der Drucksache:

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Anfrage der CDU-Fraktion zu Konzepten gegen Zwangsverheiratung

In Deutschland werden nach wie vor Zwangsehen geschlossen. Aktuelle Zahlen des Niedersächsischen Krisentelefons GEGEN Zwangsheirat aus dem Jahr 2010 belegen, dass sich 135 Hilfesuchende in einer absoluten Notlage an diese Einrichtung gewandt haben. In Fachkreisen wird vermutet, dass die Zahl der tatsächlich Betroffenen deutlich höher ist.
In solchen Fällen besteht häufig eine Gefahr für das Leben und das seelische Wohl der Opfer, die ein schnelles Handeln zum Schutz der Betroffenen erfordert. Dies setzt insbesondere eine zuverlässige Vernetzung unter den Sozialleistungsträgern und verschiedenen Akteuren aus diesem Bereich voraus. In Niedersachsen greift man seit Jahren auf das „Handlungskonzept: Zwangsheirat/Zwangsehen“ zu. Bundesweit bekannt und angesehen ist das Konzept zur Akutversorgung bei Zwangsverheiratung in Stuttgart.
Zudem zeigen die Erfahrungen aus der Praxis, dass es in der Zusammenarbeit aller Akteure erhebliche Verbesserungspotenziale bestehen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

1. Kennt die Stadtverwaltung das Stuttgarter Konzept zur Akutversorgung und das nieder-sächsische „Handlungskonzept: Zwangsheirat/Zwangsehen“? Wenn ja, wie beurteilt die Stadt Hannover diese Konzepte?
2. Gibt es Konzepte gegen Zwangsverheiratung in der Landeshauptstadt Hannover? Wenn nein, plant die Stadt Hannover, ein solches Konzept zu erarbeiten und zu etablieren?
3. Wenn ja, welche Schritte mit wessen Beteiligung sind nach diesem Konzept in einem konkreten Fall vorgesehen? (falls es mehrere Konzepte gibt, bitte einzeln erläutern!)? Welche konkreten Schritte sind jeweils im präventiven Bereich, in Bezug auf direkte Hilfen und im Bereich der Nachsorge im Rahmen dieses Konzepts vorgesehen (bitte jeweils einzeln darstellen!)?



Jens Seidel
Vorsitzender