Drucksache Nr. 1629/2011:
Aufhebung der Freigabe des Schulpausenhofes in der GS In der Steinbreite als öffentlicher Kinderspielplatz

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Ahlem-Badenstedt-Davenstedt
In den Schulausschuss
In den Verwaltungsausschuss
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
1629/2011
0
 

Aufhebung der Freigabe des Schulpausenhofes in der GS In der Steinbreite als öffentlicher Kinderspielplatz

Antrag,

zu beschließen,

die Freigabe des Schulpausenhofes der GS In der Steinbreite als öffentlicher Kinderspielplatz aufzuheben.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Von der Schließung des Schulpausenhofes sind Mädchen wie auch Jungen betroffen.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Der Schulpausenhof der GS In der Steinbreite wurde 1998 zum Spielen freigegeben. Er ist in der Zeit von 14.30 Uhr bis zum Einbruch der Dunkelheit (max. bis 20 Uhr) für Kinder bis 18 Jahre zum Spielen geöffnet.

In der Vergangenheit ist es zu Sachbeschädigungen auf dem Schulhof gekommen. Immer wieder muss die Schule Strafanzeige bei der Polizei erstatten, weil der Schulhof nicht nutzbar ist und Gefahren für die Schulkinder birgt. Zerstörte Bänke und Tische, Unrat und Glasscherben verteilen sich auf Spiel- und Rasenflächen. Der Schulhausmeister braucht oft bis in den Mittag hinein, den Schulhof zu reinigen, um die gefahrlose Nutzung möglich zu machen. Erst dann kann die Schulleitung verantworten, die Schulkinder auf den Schulhof zu schicken.

Die Polizei ist bereits an den Schulträger herangetreten, wie die problematische Situation gelöst werden soll.



Da in unmittelbarer Nähe ein öffentlicher Spielplatz vorhanden ist, gibt es eine Alternative zur Schulpausenhofnutzung als öffentlichen Kinderspielplatz.

Mit Blick auf das Schuljahr 2012/13, in welchem die Schule Ganztagsschule wird, ist die Beibehaltung der Schulhoföffnung nicht mehr möglich. Für die Aufsichtspersonen muss die Übersicht bestehen, die Kinder im Rahmen des Nachmittagsangebotes der Schule zu beaufsichtigen.

Eine Doppelnutzung ist somit ausgeschlossen.

Es wird daher vorgeschlagen, den Schulpausenhof für die öffentliche Nutzung zu schließen, um die missbräuchliche Nutzung zu unterbinden und die Schule für den Ganztag zu stärken.
42.44 
Hannover / Aug 23, 2011