Informationsdrucksache Nr. 1628/2013:
Auflösung des Ausgleichsamtes Hannover zum Ablauf des 30.06.2013

Inhalt der Drucksache:

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1628/2013
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Auflösung des Ausgleichsamtes Hannover zum Ablauf des 30.06.2013

Mit Erlass des Niedersächsischen Innenministeriums vom 07.06.2013 hat das Landesausgleichsamt die in Niedersachsen noch ausstehenden restlichen Erledigungen im Lastenausgleich ab dem 01.07.2013 von den bis dahin verbliebenen Ausgleichsämtern in Hannover und in Braunschweig übernommen.

Für die Stadt Hannover endet damit die Befassung mit Aufgaben des Lastenausgleiches, es erfolgen lediglich noch Aufräumarbeiten und die Verwaltungskostenabrechnungen mit dem Land Niedersachsen, verschiedenen beteiligten Kommunen und der Region Hannover.

Einen inhaltlichen Überblick über die Arbeit, aber auch eine Würdigung der gesellschaftlich bedeutenden Rolle des Lastenausgleichs insbesondere in den ersten Jahrzehnten der Nachkriegszeit, gibt die als Anlage beigefügte Zusammenfassung zum Lastenausgleich durch das Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen (aus www.badv.bund.de).

Der Lastenausgleich war in der Nachkriegszeit bis weit in die 60er Jahre ein besonders wichtiger Teil des sozialen Ausgleiches und hatte für fast jeden privaten Haushalt Bedeutung. In den 70er Jahren konnten auf Grund verbesserter wirtschaftlicher Rahmenbedingungen weitere Leistungen gewährt werden, zuletzt hatten die vor dem 1.1.1992 gekommenen Spätaussiedler noch Ansprüche auf individuell berechneten Lastenausgleich (sodann auch mit Rücksicht auf die nur noch kleine Ausgleichsverwaltung abgelöst durch Pauschalregelungen). Wegen der Vermögensrückgaben im Zusammenhang mit der Wiedervereinigung Deutschlands waren in vielen Fällen die insoweit gewährten Entschädigungen des Lastenausgleiches zurückzufordern. Auf die Aufgabenzuwächse durch die Spätaussiedlerwelle ab 1989 (allein im Jahre 1990 kamen fast 400.000 Menschen als Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler nach Deutschland) und die zahlreichen Rückforderungsverfahren war die Ausgleichsverwaltung eigentlich nicht mehr vorbereitet.

Organisatorisch gab es zunächst in jedem Landkreis und jeder kreisfreien Stadt der alten Bundesrepublik Deutschland ein Ausgleichsamt, dazu jeweils ein Landesausgleichsamt und das Bundesausgleichsamt. Dabei hat sich die Ausgleichsverwaltung zu einer Spezialverwaltung entwickelt, die Leistungen der Ausgleichsämter und später die Rückforderungen erfolgten unmittelbar zu Lasten/zu Gunsten des Ausgleichsfonds des Bundes, durchliefen kommunale Haushalte dabei nicht.

Da nach und nach die meisten Entscheidungen zur Grundlage von Entschädigungen erledigt werden konnten, auch die Zahl der Empfängerinnen und Empfänger von Kriegsschadenrente abnahm, kam es (in Niedersachsen ab etwa 1983) zu Zusammenlegungen von Ausgleichsämtern; zum einen, weil die zu erledigenden Fallzahlen sanken, zum anderen, weil es mehr und mehr an fachkundigem Personal fehlte.

Das allein für die Landeshauptstadt Hannover zuständige Ausgleichsamt hatte auf dem Höhepunkt der Ausgleichsverwaltung weit mehr als 300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, etwa ab dem Jahr 1985 konnte viele Jahre lang ein Personalstamm von über 40 Personen auf Grund von Übernahmen weiterer Ausgleichsämter gehalten werden. Dadurch blieb das Amt wenigstens fachlich leistungsfähig. In den letzten ca. 15 Jahren wurden im Lastenausgleich frei werdende Stellen grundsätzlich nicht mehr nachbesetzt, so dass es zu einem allmählichen Personalabbau kam. Die letzte nennenswerte personelle Aufstockung gab es mit der Gründung der Region Hannover und der damit einhergehenden Vereinigung des Ausgleichsamtes der Landeshauptstadt Hannover mit dem des ehemaligen Landkreises Hannover. Auf Grund der personellen und organisatorischen Gegebenheiten hat die Landeshauptstadt auf vertraglicher Basis die gesetzlich der Region Hannover zugewiesene Aufgabe Lastenausgleich zur Erledigung übernommen.
Schließlich sind in Niedersachsen nur noch die Ausgleichsämter in Hannover und in Braunschweig verblieben, beide mit einem weit überregionalen Zuständigkeitsbereich.

Die Verwaltungskosten der Ausgleichsverwaltung trug in Niedersachsen grundsätzlich zur Hälfte das Land (künftig insgesamt), auf Grund ergänzender interkommunaler Vereinbarungen sind im Prinzip bis zum 30.06.2013 aber alle Landkreise und kreisfreien Städte sowie die Region Hannover an den Kosten beteiligt.

In den letzten Jahren war die Ausgleichsverwaltung im Wesentlichen mit Rückforderungsverfahren beschäftigt.
Um die Konzentration der Ausgleichsverwaltung vorzubereiten, wurden ab dem 01.07.2009 Neufälle von Rückforderungsverfahren in die Zuständigkeit des Bundesausgleichsamtes übertragen, in den Ländern verblieb die Erledigung der bis dahin angefallenen Verfahren einschließlich der kassenmäßigen Abwicklung. Die insoweit noch notwendigen (ersten) Sachentscheidungen konnten in den Ausgleichsämtern Hannover und Braunschweig bis zum 30.06.2013 erledigt werden, es gibt aber noch etliche Fälle, die sich noch in anhängigen Rechtsbehelfs- und Klageverfahren befinden und nunmehr vom Landesausgleichsamt abzuwickeln sind.

Eine zusätzliche Herausforderung für das Ausgleichsamt Hannover bestand bis zuletzt darin, die vielen Tausend und zum Teil auch noch von übernommenen Ausgleichsämtern verbliebenen Akten darauf hin zu sichten, ob bestimmte (vom Bund als archivwürdig vorgegebene) Aktenteile an das Bundesarchiv in Bayreuth abzugeben wären oder die Akten nunmehr vernichtet werden könnten. Auch diese Aufgabe konnte bis zum 30.06.2013 so gut wie erledigt werden, in zwei LKW-Transporten (mit Anhänger) sind mehrere Tonnen Archivgut dem Bundesarchiv in Bayreuth zugeführt worden. Eine letzte Fuhre an das Bundesarchiv steht noch aus, es fehlt dazu nur noch das Signal aus Bayreuth, dass auch diese Akten nunmehr geliefert werden könnten.
Die Akten über Kriegssachschäden in Hannover waren bereits vor einiger Zeit dem Stadtarchiv zugeführt worden, im Übrigen sind die restlichen Akten oder Aktenteile vernichtet worden.
Nicht mehr für Akten des Ausgleichsamtes benötigte Archivflächen wurden sukzessive abgemietet (Kellergeschosse im TCH und der BBS 3) bzw. anderweitig städtisch genutzt (Archiv Wörthstraße und innerhalb des Gebäudes Ihmepassage 5).

Im Hinblick auf die sich abzeichnende Auflösung des Ausgleichsamtes Hannover ist in einem etwa dreijährigen Prozess das (dann komplett nur noch außerplanmäßig geführte) Personal des Ausgleichsamtes nach und nach mit anderen Aufgaben innerhalb des Fachbereiches Senioren betraut oder in andere Fachbereiche umgesetzt worden. Auch für das mit den Schlussaufgaben des Ausgleichsamtes betraute Personal waren Perspektiven für die weitere Verwendung entwickelt worden, um einerseits den Lastenausgleich ordentlich abschließen, andererseits dem betroffenen Personal die notwendige Orientierung geben zu können. Lediglich zu zwei Personen müssen erforderlichenfalls noch Entscheidungen getroffen werden, auf Grund von Langzeiterkrankungen dieser Personen war das bislang nicht sinnvoll.

Zwar gibt es auch 78 Jahre nach Kriegsende noch Restfälle der Abwicklung des sozialen Ausgleichs für Kriegsfolgelasten, für die Landeshauptstadt Hannover ist die Ära des Lastenausgleiches aber mit dem 30.06.2013 zu Ende gegangen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Der Lastenausgleich betraf dem Grunde nach Frauen und Männer gleichermaßen.

Kostentabelle

Mit dieser Information ist keine Entscheidung über Kosten verbunden.

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Hannover / 26.08.2013