Informationsdrucksache Nr. 1627/2012:
Überörtliche Prüfung der Landeshauptstadt Hannover hinsichtlich der Beteiligungen an der Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH und Hannover Holding für Wirtschaftsförderung, Marketing und Tourismus GmbH der Jahre 2007-2009 durch den Niedersächsischen Landesrechnungshof

Inhalt der Drucksache:

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1627/2012
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Überörtliche Prüfung der Landeshauptstadt Hannover hinsichtlich der Beteiligungen an der Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH und Hannover Holding für Wirtschaftsförderung, Marketing und Tourismus GmbH der Jahre 2007-2009 durch den Niedersächsischen Landesrechnungshof


Die Niedersächsische Kommunalprüfungsanstalt (NKPA) hat in der Zeit vom 22.10.2010 bis 19.11.2010 gemäß § 1 des Niedersächsischen Kommunalprüfungsgesetzes (NKPG) eine überörtliche Prüfung der Region Hannover und der Landeshauptstadt Hannover hinsichtlich der Beteiligungen an der Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH (VVG) und der Hannover Holding für Wirtschaftsförderung, Marketing und Tourismus GmbH durchgeführt. Der Prüfungszeitraum umfasst die Wirtschaftsjahre 2007 bis 2009.

Mit Schreiben vom 01.09.2010 hatte die Niedersächsische Kommunalprüfungsanstalt die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit der Durchführung der Prüfung beauftragt. Die Aufgaben der NKPA sind zum 01.01.2011 auf den Niedersächsischen Landesrechnungs- hof (LRH) übergegangen.

Gemäß § 5 Abs. 1 NKPG werden die wesentlichen Inhalte des Prüfberichts (Berichtsteil A. Zusammenfassung/Management Summary) als Anlage zu dieser Drucksache zur Kenntnis gegeben.

Der BDO Bericht enthält vertrauliche und wettbewerbsrelevante Informationen der Unter- nehmen, weshalb er dieser Drucksache nicht umfänglich beigefügt werden kann. Entsprechend § 5 Abs. 1 NKPG können die Damen und Herren des Rates den Bericht im Fachbereich Finanzen vertraulich einsehen.

Der Bericht über die Betätigungsprüfung wurde für die Landeshauptstadt und die Region Hannover weitestgehend identisch erstattet, so dass die Gremien der Landeshauptstadt und der Region Hannover mit gleichlautender Drucksache informiert werden.





Stellungnahme

Die Gremien der Region Hannover und der Landeshauptstadt Hannover werden mit gleichlautender Drucksache über die Ergebnisse der Betätigungsprüfung informiert. Entsprechend der öffentlich-rechtlichen Aufgabenzuständigkeit übernimmt die Region Hannover die Stellungnahme zu den Themen im Bereich des ÖPNV (üstra AG) und die Landeshauptstadt Hannover die Stellungnahme zu den Themen im Bereich der Versor- gung (Stadtwerke Hannover AG). Die Stellungnahme folgt der Reihenfolge der Zusam- menfassung der wesentlichen Untersuchungsergebnisse des Berichts (Seite 13 bis 17).

Schwerpunkte der durch den LRH beauftragten und durch BDO durchgeführten Prüfung waren:

• Beurteilung von Liquiditätspotentialen im bestehenden System bei den Beteiligungen sowie

• Prüfung des jeweiligen Beteiligungsmanagements

Der damit gesetzte Schwerpunkt der Untersuchung fokussiert nach Auffassung der Verwaltungen von LHH und Region zu sehr auf ein „Ausschüttungspotential“ für den Haushalt der Landeshauptstadt bzw. der Region Hannover. Die Ermittlung des theore- tischen Liquiditätspotentials durch BDO erfolgte nach Auffassung der Verwaltungen ohne ausreichende Würdigung der damit verbundenen wirtschaftlichen und finanziellen Auswirkungen auf die Unternehmen sowie die strategische Ausrichtung der kommunalen Unternehmen im Hinblick auf die Erfüllung ihres öffentlichen Zwecks.


1. Quantifizierbare Ergebnisse

1.1 Hohe Liquidität der üstra i.V.m grundsätzlichem Ausschüttungspotential

Die hohe Liquidität der üstra zum Bilanzstichtag 2009 begründet nach Auffassung der Verwaltung kein Ausschüttungspotential. Wie die BDO im weiteren Verlauf des Prüfberichts selber bemerkt, begründet sich die hohe Liquidität der üstra vor allem mit bevorstehenden Investitionen in die Anschaffung neuer Stadtbahnen. Daher beruhen die Ausführungen der BDO an dieser Stelle auf fiktiven Annahmen. Ein Potenzial für den Kernhaushalt der mittelbaren Gesellschafter kann hier nicht abgeleitet werden.

1.2 Hohe Eigenkapitalausstattung der X-CITY MARKETING GmbH

Für die X-City Marketing GmbH wird unter den quantifizierbaren Ergebnissen ausgeführt, dass aufgrund der hohen Eigenkapitalausstattung einmalig und, aufgrund der zu erwartenden positiven Jahresergebnisse für die Folgejahre, auch zukünftig Ausschüttungs- potential vorhanden ist. Hierzu ist anzumerken, dass sowohl die Gesellschafterstruktur (nur 50% der Anteile an der X-City werden von der üstra gehalten, die anderen 50% von der Ströer AG), als auch die Tatsache, dass kein Ergebnisabführungsvertrag existiert, bei einer Umsetzung dieses Vorschlags zu berücksichtigen sind.

Weiterhin ist anzumerken, dass zum Jahresende 2010 eine Ausschüttung an die Gesell- schafter erfolgte. Die Entscheidung über den Umgang mit den Jahresergebnissen wird auch zukünftig in Abhängigkeit der Projektvorhaben durch beide Gesellschafter erfolgen.




1.3 Mögliche Veräußerung von ca. 33 % an der Kraftwerke Mehrum GmbH
(KWM GmbH)

Ein Liquiditätspotential mit positiver Auswirkung in der genannten Höhe auf den Kern- haushalt besteht weder der Höhe noch dem Grund nach. Bereits BDO stellt im Bericht fest: „Inwieweit dieser Veräußerungserlös der SWH unmittelbar über die VVG an die Gesellschafterinnen LHH und Region weitergereicht werden kann, hängt wesentlich von der weiteren strategischen Ausrichtung der SWH ab.“

Die Stadtwerke Hannover AG (SWH AG) beabsichtigt, den Mehrheitsanteil an der KWM GmbH zu halten und strebt für die übersteigenden Anteile die Weiterveräußerung an einen strategischen Partner an. Auch aufgrund der eingetretenen Entwicklungen in der Energie- wirtschaft und der Energiepolitik konnte die Abvermarktung noch nicht umgesetzt werden.

Die Weiterveräußerung des über die Mehrheit hinausgehenden Anteils an der KWM GmbH steht im Focus des Beteiligungsmanagements der LHH. Aus Sicht der LHH ist die Ver- äußerung weiterhin anzustreben; Voraussetzung ist aber ein wirtschaftlich angemessener Verkaufspreis. Der von BDO grob geschätzte Betrag stellt weder einen angestrebten Preis noch einen erwarteten Gewinn dar. Die Erlöse aus dem Anteilsverkauf sollen nach dem Unternehmenskonzept der SWH AG K 2020 in den verstärkten Ausbau erneuerbare Energien (Wind) reinvestiert werden.

Eine Weiterreichung an die VVG oder die Gesellschafterinnen LHH und Region ist aufgrund des angestrebten Aktivtausches nicht vorgesehen, ggf. erzielbare Veräußerungs- gewinne werden den anderen Gewinnrücklagen der SWH AG zugeführt und dienen der Stärkung des Eigenkapitals zur Finanzierung der Wachstumsprojekte. Ein Potenzial für den Kernhaushalt kann damit nicht dargestellt werden.

1.4 Einführung einer Konzessionsabgabe auf die Nutzung des Fernwärmenetzes



Die Landeshauptstadt Hannover engagiert sich seit vielen Jahren bei der Bekämpfung des globalen Klimawandels durch lokales Handeln; eine Säule war und ist der Aufbau und aktuell die Verdichtung des Fernwärmenetzes. Der Verzicht auf eine Konzessionsabgabe hat hierbei die Wettbewerbsfähigkeit der Fernwärme gegenüber der Wärmeversorgung auf Basis von Gas oder Öl in der Anfangs- und Aufbauphase positiv unterstützt.

Die Landeshauptstadt Hannover befindet sich zurzeit in der Vorbereitung auf die Neuver- gabe der Konzessionsverträge Strom, Gas, Wasser und Fernwärme ab 2014. In diesem Zusammenhang werden auch die Möglichkeiten zur Einführung einer Fernwärme- Konzessionsabgabe unter Beachtung der ökologischen Zielsetzungen erneut abgewogen. Eine Drucksache hierzu befindet sich zurzeit in der Vorbereitung.

In der zusammenfassenden Bewertung der durch BDO aufgeführten quantifizierbaren Ergebnisse verbleiben keine Liquiditätspotentiale, die eine positive Auswirkung auf die Kernhaushalte entfalten könnten.

2. Nicht Quantifizierbare Ergebnisse



2.1. Dauerhafte Verluste bei der Gehry-Tower GmbH

Inwieweit der Gehry Tower aufgrund seiner architektonischen Besonderheiten zu einem marktüblichen Mietzins zu vermieten ist bzw. ob dieser ohne größere Verluste zu veräußern wäre, kann nicht beurteilt werden.



2.2. Pensionsrückstellungen der üstra AG

Um die bei üstra bestehende Pensionslücke in der Altersversorgung abzutragen, haben die Region Hannover und üstra eine Regelung vereinbart, die auch Bestandteil des in 2008 abgeschlossenen Partnerschaftsvertrages ist.



Die Region Hannover sieht ihre Verantwortung als mittelbare und für den ÖPNV verant- wortliche Eigentümerin der üstra AG. Sie verpflichtete sich deshalb, in 2007 und den Folgejahren insgesamt 42 Mio. Euro zur Dotierung der Versorgungseinrichtung der üstra über den Verlustausgleich der VVG aus ihrem Haushalt zur Verfügung zu stellen.

In Absprache mit der Region Hannover bildete die üstra in 2009 zusätzlich eine Rück- stellung für Pensionsverpflichtungen zur Reduzierung der Deckungslücke in Höhe von 13,325 Mio. €. Die Deckungslücke in der Finanzierung der Altersversorgung konnte dadurch von 51,2 Mio. € (Vorjahr) auf 30,9 Mio. € zum 31.12.2009 reduziert werden.

2.3 Fondsmanagement durch die EnjoyVenture Management GmbH

Die Landeshauptstadt und die Region Hannover werden die Anregung zur ex post- Evaluation der durch die Hannover Beteiligungsfonds GmbH (HBF) und der hanover innovation fonds GmbH (hif) geförderten Projekte/Gesellschaften aufgreifen. Der Investitionsausschuss der HBF hat ein jährliches Feedback über die Entwicklung der Beteiligungen bereits eingefordert.

Aus den nicht quantifizierbaren Ergebnissen lassen sich nach detaillierter Betrachtung und zusammenfassend keine Einsparpotentiale bzw. Potentiale zur Haushaltskonsolidierung generieren.

3. Ansätze für eine Weiterentwicklung des Beteiligungsmanagements



Die Landeshauptstadt und Region Hannover werden die weiteren Ansätze für eine Weiter- entwicklung des Beteiligungsmanagements kritisch aufgreifen und eingehend bewerten.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Gender-Aspekte werden von dieser Informationsdrucksache nicht berührt.

Kostentabelle

Aus dieser Drucksache ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen.

20.20 
Hannover / 25.06.2012