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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage der CDU-Fraktion zu kommunalen Auswirkungen der GEAS-Reform
in der Ratssitzung am 24.09.2026, TOP 3.1.2.
Mit der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) sollen Asylverfahren innerhalb der Europäischen Union neu organisiert und die Steuerung von Migration verbessert werden. Die konkrete Umsetzung der Reform erfolgt in Deutschland durch Bund und Länder. Die praktischen Auswirkungen werden jedoch maßgeblich auf kommunaler Ebene spürbar sein.
In Hannover leisten zahlreiche Wohlfahrtsverbände, soziale Träger, Beratungsstellen und ehrenamtliche Initiativen seit Jahren einen wichtigen Beitrag bei der Aufnahme, Unterbringung, Beratung und Integration von Geflüchteten. Vertreter dieser Organisationen berichten weiter hin von hohen Belastungen, insbesondere durch die Unsicherheit bei Zuweisungszahlen, den steigenden Bedarf an Beratungs- und Betreuungsleistungen, Herausforderungen bei der Integration in Wohnraum, Bildung und Arbeitsmarkt sowie durch begrenzte personelle und finanzielle Ressourcen.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Geht die Verwaltung davon aus, dass die Umsetzung des GEAS auf kommunaler Ebene zu einer Entlastung oder zunächst zu zusätzlichem organisatorischem, personellem oder finanziellem Aufwand führen wird, und wie wird diese Einschätzung begründet?
2. Welche Rückmeldungen liegen der Verwaltung von Wohlfahrtsverbänden, Flüchtlingshilfsorganisationen, Beratungsstellen und weiteren mit Geflüchteten arbeitenden Trägern zu den erwarteten Auswirkungen der GEAS-Reform vor und welche besonderen Herausforderungen werden dabei benannt?
3. Welchen Handlungs- oder Unterstützungsbedarf sieht die Verwaltung im Zusammen hang mit der GEAS-Umsetzung auf kommunaler Ebene und welche Maßnahmen könnten aus Sicht der Verwaltung dazu beitragen, die betroffenen Organisationen und kommunalen Strukturen wirksam zu unterstützen?
Text der Antwort
Antwort zu Frage 1:
Der nationale Gesetzgeber hat bei der Umsetzung der EU-Richtlinien und Verordnung die Frage offengelassen, welche spezifischen Auswirkungen dies auf die Verwaltung haben wird.
In der Praxis ist es noch zu früh, um insbesondere konkrete Auswirkungen auf die kommunale Ausländerbehörde (ABH) zu beziffern. Allerdings ist es möglich, dass anfänglich ein höherer Aufwand durch Verfahrensumstellungen abgebildet werden muss.
Eine praktische Auswirkung auf die ABH wäre beispielsweise dadurch möglich, dass die Anzahl der Zuweisungen sinkt. Auch hier ist eine Prognose aktuell nicht möglich. Im Rahmen des GEAS wurden gemeinsame sichere Herkunftsstaaten definiert. Diese Thematik und die damit einhergehenden Beschäftigungsverbote führten bereits zu vereinzelten Fragestellungen von Unterstützer*innen und Nichtregierungsorganisationen (NGOs).
Antwort Frage 2:
Für Geflüchtete werden insbesondere durch Screeningverfahren, Grenzverfahren und die stärkere Anwendung europäischer Zuständigkeitsregelungen erhebliche Herausforderungen erwartet. Nach Einschätzung von bspw. des Deutscher Caritasverbandes, des Diakonischen Werkes, Kargah e. V., Bund der Vertriebenen e. V. und der Arbeiterwohlfahrt werden die neuen Verfahrensstrukturen für viele Betroffene nur schwer nachvollziehbar sein. Bereits heute zeigen Erfahrungen aus der Beratungspraxis, dass behördliche Schreiben, Bescheide und Fristen häufig nicht verstanden oder falsch eingeordnet werden. Durch die künftig vorgesehenen beschleunigten Verfahren wächst die Gefahr, dass Fristen versäumt, Rechtsmittel nicht rechtzeitig eingelegt oder vorhandene Schutzgründe nicht ausreichend vorgetragen werden können. Vor diesem Hintergrund wird ein frühzeitiger Zugang zu unabhängiger Asylverfahrensberatung und rechtlicher Unterstützung als besonders wichtig angesehen.
Die eingegangenen Rückmeldungen zeichnen ein weitgehend übereinstimmendes Bild der erwarteten Auswirkungen der GEAS-Reform. Zwar werden die Ziele einer Vereinheitlichung und Beschleunigung der Asylverfahren grundsätzlich begrüßt, zugleich werden jedoch erhebliche praktische Folgen für Geflüchtete, Beratungsstrukturen, Wohlfahrtsverbände und Kommunen erwartet.
Insbesondere wird von einem steigenden Informations- und Beratungsbedarf, komplexeren Verfahrensabläufen sowie einem höheren Koordinierungsaufwand ausgegangen. Beratungsstellen rechnen mit mehr Anfragen zu Zuständigkeiten, Dublin-Verfahren, Überstellungen, Unterbringung und Leistungsansprüchen. Dadurch werden Beratungen zeitaufwendiger und fachlich anspruchsvoller; zugleich wächst der Bedarf an Sprachmittlung und verständlichen Informationsangeboten.
Wohlfahrtsverbände und Beratungsstellen erwarten zudem einen erhöhten Qualifizierungs- und Abstimmungsaufwand. Unsicherheiten bei der praktischen Umsetzung könnten zusätzliche Beratungs- und Abstimmungsbedarfe verursachen.
Besondere Herausforderungen werden vor allem für vulnerable Personengruppen gesehen. Hierzu zählen Menschen mit psychischen Erkrankungen oder Traumafolgestörungen, Familien mit minderjährigen Kindern, gesundheitlich beeinträchtigte Personen sowie andere Schutzbedürftige. In der Praxis werden entsprechende Bedarfe häufig erst nach einer gewissen Zeit erkannt. Werden Verfahren unter hohem Zeitdruck durchgeführt, besteht die Gefahr, dass besondere Schutzbedarfe nicht rechtzeitig festgestellt und berücksichtigt werden. Die Sozialarbeit in Unterkünften übernimmt deshalb eine zentrale Lotsen- und Unterstützungsfunktion.
Insgesamt rechnen die von der Verwaltung befragten Organisationen mit deutlich höheren Anforderungen an Kommunen und die mit Geflüchteten arbeitenden Einrichtungen, insbesondere durch den steigenden Abstimmungsbedarf zwischen Behörden, Beratungsstellen und weiteren beteiligten Akteuren.
Antwort Frage 3:
Hinsichtlich der personellen, finanziellen und organisatorischen Unterstützungsbedarfe wird ein Ausbau bestehender Strukturen empfohlen. Dies betrifft insbesondere die personelle Ausstattung der Flüchtlingssozialarbeit, der Asylverfahrensberatung und der Migrationsberatung. Darüber hinaus werden zusätzliche finanzielle Mittel für Dolmetschleistungen, Informationsmaterialien, Fortbildungsangebote und Koordinierungsaufgaben als notwendig erachtet.
Zur wirksamen Unterstützung der betroffenen Organisationen werden regelmäßige Schulungen zu den neuen europäischen Rechtsgrundlagen, praxisnahe Handreichungen sowie ein kontinuierlicher Erfahrungsaustausch empfohlen. Zur Begleitung der Umsetzung der GEAS-Reform wünschen sich viele ein regelmäßiges Austauschformat unter Beteiligung von Verwaltung, Behörden, Wohlfahrtsverbänden, Beratungsstellen und weiteren relevanten Akteuren eingerichtet werden. Ziel eines solchen „Runden Tisches GEAS“ wäre die frühzeitige Identifikation von Umsetzungsfragen, die Förderung des fachlichen Austauschs sowie die Abstimmung gemeinsamer Handlungsansätze. Dadurch könnten Informationsflüsse verbessert, Unterstützungsbedarfe frühzeitig erkannt und die Zusammenarbeit der beteiligten Stellen gestärkt werden.
Als wesentliche Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche Vorbereitung der kommunalen Strukturen werden ausreichende Finanzierungsgrundlagen, verlässliche Personalkapazitäten, klare Zuständigkeiten sowie ein frühzeitiger Informationsfluss genannt.