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Umstrukturierung in der Kindertagesstätte "Die Hirtenkinder"
Antrag,
zu beschließen,
folgende Umstrukturierungsmaßnahme in der Kindertagesstätte "Die Hirtenkinder", Stadtfelddamm 66, 30625 Hannover, in Trägerschaft des Vereins Hirtenkinder e.V. durchzuführen:
- Zwei kleine altersübergreifende Gruppen mit je bis zu 3 Krippenkindern (1-3 Jahre) und 22 Kindergartenkindern (ab 3 Jahre bis zum Schuleintritt) in zwei reine Kindergartengruppen mit jeweils 25 Plätzen umzuwandeln und
- dem Träger ab dem 01.08.2018, frühestens ab Erteilung der Betriebserlaubnis, eine laufende Förderung nach den Richtlinien über Förderungsvoraussetzungen und Förderungsbeträge für Kindertagesstätten in Trägerschaft von gemeinnützig anerkannten Vereinen und Kleinen Kindertagesstätten zu gewähren.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Das Angebot der Kindertagesstätte richtet sich generell an beide Geschlechter, insbesondere achtet die Leiterin der Einrichtung auf eine ausgewogene Belegung der Gruppen. Im Rahmen der Aufnahmekriterien werden zudem familiäre Rahmenbedingungen und Lebenssituationen bei der Platzvergabe berücksichtigt. Die gesetzlichen Vorgaben einer wohnortnahen und bedarfsgerechten Betreuung werden bei der Planung von Betreuungseinrichtungen immer beachtet. Ziel ist auch hier die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Kostentabelle
Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Einzahlungen | Auszahlungen |
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Zuwendungen für Investitionstätigkeit |
0,00 € |
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit |
0,00 € |
Veräußerung von Sachvermögen |
0,00 € |
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen |
0,00 € |
Sonstige Investitionstätigkeit |
0,00 € |
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| Erwerb von Grundstücken und Gebäuden |
0,00 € |
Baumaßnahmen |
0,00 € |
Erwerb von bewegl. Sachvermögen |
0,00 € |
Erwerb von Finanzvermögensanlagen |
0,00 € |
Zuwendungen für Investitionstätigkeit |
0,00 € |
Sonstige Investitionstätigkeit |
0,00 € |
| | Saldo Investitionstätigkeit |
0,00 € |
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0,00 € |
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Teilergebnishaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Produkt 36501 | Kindertagesbetreuung |
Angaben pro Jahr |
Ordentliche Erträge | Ordentliche Aufwendungen |
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Zuwendungen und allg. Umlagen |
0,00 € |
Sonstige Transfererträge |
0,00 € |
Öffentlichrechtl. Entgelte |
0,00 € |
Privatrechtl. Entgelte |
0,00 € |
Kostenerstattungen |
0,00 € |
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) |
0,00 € |
Sonstige ordentl. Erträge |
0,00 € |
| | Außerordentliche Erträge |
0,00 € |
| | Erträge aus internen Leistungsbeziehungen |
0,00 € |
| Personalaufwendungen |
0,00 € |
Sach- und Dienstleistungen |
0,00 € |
Abschreibungen |
0,00 € |
Zinsen o.ä. (TH 99) |
0,00 € |
Transferaufwendungen |
-1.600,00 € |
Sonstige ordentliche Aufwendungen |
0,00 € |
| | Saldo ordentliches Ergebnis |
1.600,00 € |
Außerordentliche Aufwendungen |
0,00 € |
Saldo außerordentliches Ergebnis |
0,00 € |
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen |
0,00 € |
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen |
0,00 € |
Saldo gesamt |
1.600,00 € |
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Die Finanzierung im Teilergebnishaushalt 51 erfolgt als Zuwendungsgewährung an den Träger.
Bei der Finanzierung der Kindergartenplätze wurden von den Betriebsausgaben die Einnahmen der Finanzhilfe des Landes für das pädagogische Personal aufgrund der geplanten gesetzlichen Änderungen zum 01.08.2018 abgesetzt.
Durch die Umstrukturierung ergeben sich Minderausgaben beim Produkt Kindertagesbetreuung.
Begründung des Antrages
Bei der Kindertagesstätte "Die Hirtenkinder" handelt es sich um eine Einrichtung mit insgesamt vier Gruppen: Eine Krippengruppe (15 Plätze), eine Krippengruppe mit Einzelintegration (14 Plätze) sowie den beiden kleinen altersübergreifenden Gruppen in der o.g. Altersstruktur (je 25 Plätze), alle 79 Plätze in Ganztagsbetreuung.
Die Umstrukturierung soll auf Antrag des Trägers erfolgen, welcher in den vergangenen Jahren festgestellt hat, dass ein Übergang von Krippenkindern in die altersgemischten Gruppen nicht mehr nachgefragt wird. Somit kann die in der aktuellen Betriebserlaubnis gemachte Auflage der Mindestplatzanzahl für unter Dreijährige absehbar nicht mehr erfüllt werden. Der Träger hat daher bereits die Änderung der Betriebserlaubnis beim Nds. Kultusministerium - Landesjugendamt - beantragt.
Durch die Umstrukturierung in ein bedarfsgerechteres Betreuungsangebot wird den Eltern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtert, zumal es einen prognostizierten Zuwachs an Kindern im Alter von 3 Jahren bis zum Schuleintritt gibt, die gleichfalls der Betreuung bedürfen.