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Erweiterung von Kindergartenplätzen, sowie Reduzierung von einem Krippenplatz in der Kindertagesstätte St. Martin Anderten
Antrag,
zu beschließen
- in der Kindertagesstätte St. Martin Anderten, Lindenstraße 1, 30559 Hannover, in Trägerschaft des ev.-luth. Kirchenkreises Hannover, mit drei Kindergartengruppen, die Kindergartenplätze einer Kindergartengruppe mit 20 Plätzen auf 24 Kindergartenplätze und eine weitere Kindergartengruppe mit 20 Plätzen auf 25 Kindergartenplätze zu erhöhen,
- die bestehende Krippengruppe mit 15 Plätzen auf 14 Krippenplätze zu reduzieren
und
- ab dem 01.08.2026, frühestens ab Erteilung der Betriebserlaubnis, die laufenden Zuwendungen auf Basis der gültigen Förderrichtlinien für verbandseigene Kindertagesstätten (VBE) zu gewähren.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Das Angebot der Kindertagesstätte richtet sich generell an alle Geschlechter, insbesondere
achtet die Leitung der Einrichtung auf eine ausgewogene Belegung der Gruppen.
Ergebnis der Klimawirkungsprüfung
Das Ergebnis der Klimawirkungsprüfung wird als neutral bewertet.
Kostentabelle
Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilergebnishaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Produkt 36501 | Kindertagesbetreuung |
| Angaben pro Jahr |
| Ordentliche Erträge | Ordentliche Aufwendungen |
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| | Transferaufwendungen |
€10,437.91 |
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| Saldo ordentliches Ergebnis |
-€10,437.91 |
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Die Finanzierung im Teilergebnishaushalt 51 erfolgt als Zuwendung an den Träger. Hierbei werden von den Betriebskostenausgaben die zu erzielenden Einnahmen aus Elternbeiträgen und Landesfördermitteln abgezogen, so dass es sich um einen Nettobetrag handelt. Bei der Finanzierung der Kindergartenplätze wurden von den Betriebsausgaben die Einnahmen der Finanzhilfe des Landes für das pädagogische Personal aufgrund der gesetzlichen Änderungen vom 01.08.2018 abgesetzt.
Begründung des Antrages
Nach Auskunft des Trägers wurden die Räume der Kindertagesstätte neu vermessen. Dies hat zum Ergebnis, dass mehr Fläche in den Gruppenräumen zur Verfügung steht und in Folge dessen, mit Beantragung einer neuen Betriebserlaubnis, mehr Kinder aufgenommen werden können. Gleichzeitig beantragt der Träger für drei Jahre eine Reduzierung der Kindergartenplätze aufgrund von zunehmend erschwertem Betreuungsaufwand der dort zu betreuenden Kinder. Dies ist für drei Jahre befristet, so dass der oben genannte Mehraufwand erst im Doppelhaushalt 2029/2030 zu tragen kommen würde, sollten dann wieder mehr Kinder aufgenommen werden. Eine Entsprechende Betriebserlaubnis wird vom Träger beim Regionalem Landesamt für Schule und Bildung (RLSB-H) beantragt.
51.72
Hannover / Aug 17, 2026