Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Familienzentrum Allerweg
Entwidmung einer öffentlichen Grünfläche am Mimmi-Fullrott-Gang
Antrag,
1. die öffentliche Widmung für die Grünfläche / Spielplatz südlich des Mimmi-Fullrott-Gangs aufzuheben (Linden, Flur 10, Flurstück 34/7b) und
2. diese Spielplatzfläche zwischen dem Mimmi-Fullrott-Gang und dem Allerweg dem Familienzentrum als zweckgebundene Außenfläche zur Verfügung zu stellen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Bei der Umsetzung der Maßnahme gibt es keine spezifische Betroffenheit. Die mit der Beschlussempfehlung verfolgte Zielsetzung wirkt sich in gleicher Weise auf Frauen und Männer aus.
Kostentabelle
Durch die Entwidmung der Fläche und Zuordnungen zum Familienzentrum Allerweg entstehen keine Kosten.
Begründung des Antrages
Mit der Beschlussdrucksache 1091/2016 wurde am 16.06.2016 die Sanierung des Familienzentrums Allerweg beschlossen. Neben der Sanierung des Familienzentrums ist die Herrichtung des Außengeländes vorgesehen.
Da es sich bei der bereits heute vom Familienzentrum genutzten Fläche bisher um eine öffentliche gewidmete Freifläche handelt, ist hier der rechtssichere Zustand nur über eine Entwidmung der öffentlichen Spielplatzfläche herzustellen. Die Fläche soll gemäß den Planungen der Beschlussdrucksache 1091/2016 dem Familienzentrum und insbesondere dem Kindergarten mit direktem Zugang zum Außengelände dienen. Bei den Planungen einer Außenfläche für eine Kindertagesstätte ist zu berücksichtigen, dass es keinen freien bzw. öffentlichen Zugang zu dem Gelände geben darf. Es ist daher beabsichtigt, die Widmung für die öffentliche Fläche (Linden, Flur 10, Flurstück 34/7b) aufzuheben.
Die Fläche soll anschließend dem Fachbereich Gebäudemanagement zur Bewirtschaftung zugeordnet werden.
Mit der aktuellen Beschlussdrucksache soll die derzeitige und zukünftige Nutzung als Außenfläche für das Familienzentrum Allerweg entsprechend der rechtlichen Anforderungen abgesichert werden.
19 .3
Hannover / 28.06.2018