Drucksache Nr. 1618/2010:

Entlastung für das Haushaltsjahr 2009

Informationen:

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Ausschuss für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
1618/2010
3 + Erg. zu Anlage 2
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt,Hinweis: Die Anlage 2 (Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes) wurde bereits in gebundener Form gesondert übersandt. Dieser DS ist die noch ausstehende Erg. zur Anlage 2 beigefügt.


Entlastung für das Haushaltsjahr 2009

Antrag,

der Rat wird gebeten,

a) über die vom Stadtkämmerer aufgestellte und vom Oberbürgermeister gemäß
§ 100 Abs. 3 NGO festgestellte Rechnung des Haushaltsjahres 2009 zu
beschließen,

b) dem Oberbürgermeister gemäß § 101 Abs.1 NGO

Entlastung zu erteilen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten


Gender-Aspekte werden von dieser Informationsdrucksache nicht berührt.

Kostentabelle


Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Das Rechnungsprüfungsamt hat die Rechnung für das Haushaltsjahr 2009
(Anlage 1 - hellrosa/hellgelb -) entsprechend den §§ 119 und 120 NGO dahingehend geprüft, ob

° der Haushaltsplan eingehalten wurde,

° die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch in vorschriftsmäßiger Weise begründet und belegt waren,

° bei den Einnahmen und Ausgaben des gemeindlichen Geld- und Vermögensverkehrs nach den bestehenden Gesetzen und Vorschriften unter Beachtung der maßgebenden Verwaltungsgrundsätze und der gebotenen Wirtschaftlichkeit verfahren wurde,

° das Vermögen richtig nachgewiesen wurde.

Zu den einzelnen Prüfungsergebnissen wird auf die Ausführungen im Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes (Anlage 2 – wurde bereits in gebundener Form gesondert übersandt -) sowie auf die Stellungnahme des Oberbürgermeisters (Anlage 3) verwiesen.

Das Rechnungsprüfungsamt hat in seinem Schlussbericht (S. 182) empfohlen, dem Oberbürgermeister

- mit Ausnahme des Netto-Regiebetriebes Herrenhäuser Gärten, für den der Jahresabschluss 2009 noch nicht festgestellt worden ist und dementsprechend nicht abschließend geprüft werden konnte -

Entlastung zu erteilen.

Mit Datum vom 28.10.2010 wurde der Jahresabschluss für den Netto-Regiebetrieb Herrenhäuser Gärten inzwischen vom Oberbürgermeister festgestellt.

Das Rechnungsprüfungsamt hat in der dieser Drucksache anliegenden

Ergänzung der Anlage 2 zu Drucksache Nr. 1618/2010 - Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes zu den von der Landeshauptstadt Hannover im Haushaltsjahr 2009 geführten Rechnungen -

dem Rat empfohlen, dem Oberbürgermeister Entlastung für den Jahresabschluss 2009 des Netto-Regiebetriebes Herrenhäuser Gärten zu erteilen.

Die Jahresrechnung mit dem Rechenschaftsbericht und der Schlussbericht werden nach §§ 101 (2) und 120 (4) NGO an sieben Tagen öffentlich ausgelegt, nachdem der Beschluss des Rates über die Jahresrechnung und die Entlastung dem Nds. Minister für Inneres, Sport und Integration mitgeteilt und öffentlich bekanntgemacht worden ist.
20.11 
Hannover / 01.12.2010