Informationsdrucksache Nr. 1616/2014:
Beschäftigungsangebot für Asylbewerberinnen und Asylbewerber sowie geduldete Flüchtlinge

Inhalt der Drucksache:

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1616/2014
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Beschäftigungsangebot für Asylbewerberinnen und Asylbewerber sowie geduldete Flüchtlinge

Die Verwaltung beabsichtigt, gemeinnützige Beschäftigungsmöglichkeiten auf der Grundlage von § 5 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) für Flüchtlinge und Asylbewerber/innen modellhaft zu schaffen. Dieses Angebot von zusätzlichen Arbeiten bei Stadtverwaltung und Dritten kann auf freiwilliger Basis wahrgenommen werden. Ziel ist es, schnelle Anknüpfungspunkte in hiesige Arbeits- und Gesellschaftsstrukturen zu schaffen, um so eine schnellere Integration in die neue Umgebung und perspektivisch in den Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Dieses Angebot hilft den geflüchteten Menschen, den Tagesablauf in der neuen Umgebung besser strukturieren und bereits während eines laufenden Asylverfahrens den Alltag aktiv gestalten zu können. Das Modellprojekt startet zunächst mit 20 Teilnehmerinnen und Teilnehmern. Federführung und Steuerung liegt bei der Stadtverwaltung im Bereich Beschäftigungsförderung.

Hintergrund

Bis Ende Mai 2014 wurden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bundesweit 54.956 Erstanträge entgegen genommen. Im Vergleichszeitraum des Vorjahres waren es 34.419 Erstanträge; dies bedeutet einen Zuwachs um 59,7 %. Die Zahl der Folgeanträge hat sich bis Ende April mit 7.646 um rund 75% erhöht.
In Hannover beziehen rund 1600 Personen Leistungen nach dem AsylbLG (Stand: Mai). Darunter sind 429 Kinder und 282 Personen im Alter zwischen 18 und 25 Jahren. 529 Personen gehören in die Altersgruppe der 25 bis 40 Jährigen. 280 Personen sind im Alter zwischen 40 und 60 Jahren und 79 Personen haben das 60. Lebensjahr überschritten. Die erheblichen bundesweiten Zugangszahlen werden auch in Hannover einen weiteren Anstieg der Asylbewerberzahlen nach sich ziehen.

Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines „Gesetzes zur Einstufung weiterer Staaten als sichere Herkunftsstaaten und zur Erleichterung des Arbeitsmarktzugangs für Asylbewerber/innen und geduldete Ausländer“ verabschiedet. Es ist damit zu rechnen, dass noch im Sommer eine Entscheidung von Bundestag und Bundesrat erfolgt.
Mit diesem Gesetz soll die Wartefrist, nach der die Ausübung einer Beschäftigung grundsätzlich erlaubt werden kann, für Asylbewerber/innen und Ausländer, die eine Duldung besitzen, auf drei Monate verkürzt werden. Damit besteht für diese Personen früher die Möglichkeit, den Lebensunterhalt selbst zu bestreiten und die Abhängigkeit von öffentlichen Sozialleistungen zu reduzieren (bislang 9 Monate). Allerdings gilt auch unter den beabsichtigen veränderten Regelungen weiterhin die „Vorrang- oder Nachrangprüfung“. D.h. bei Besetzung einer Arbeitsstelle im ersten Arbeitsmarkt mit einer Asylbewerberin/ einem Asylbewerber oder geduldetem Ausländer muss durch die Bundesagentur für Arbeit bzw. Ausländerbehörde geprüft und bestätigt werden, dass für diese Arbeitsstelle bundesweit keine deutschen oder andere bevorrechtigte ausländische Arbeitnehmer/innen (z.B. EU-Bürger) zur Verfügung stehen.

Zusammenfassend ist festzuhalten, dass die Asylbewerberzahlen weiterhin deutlich ansteigen werden und der Gesetzesgeber einen verstärkten Akzent auf eine schnelle Integration des o.g. Personenkreises in den Arbeitsmarkt legt.

Ausgestaltung

An dieser Stelle setzen die Überlegungen der Verwaltung an. Bei steigenden Asylbewerber- und Flüchtlingszahlen und der Absicht des Gesetzgebers, einen schnelleren Arbeitsmarktzugang zu ermöglichen, ist es sinnvoll, so zeitnah wie möglich diesem Personenkreis tagesstrukturierende Tätigkeiten und ggf. begleitende Unterstützungsleistungen wie z.B. Sprachkurse anzubieten. Teilhabe, Abbau von Sprachbarrieren, Strukturierung des Tagesablaufes und eine gelebte Willkommenskultur sind die wesentlichen Aspekte und Argumente, die für die vorgeschlagene modellhafte Erprobung der Beschäftigung von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern sprechen. Mittelbar kann die Teilnahme am Projekt die Übergangschancen in den regulären Arbeitsmarkt verbessern. Dies gilt insbesondere auch durch den schnellen Zugang in die projektbezogenen Sprachkurse, die ein wesentliches Element der Beschäftigungsmaßnahme sind.

Das Angebot beruht auf einer freiwilligen Teilnahme und ist nicht verpflichtend. Der Beschäftigung ist ein 4 wöchiger Sprachkurs vorgeschaltet, um die sprachlichen Voraussetzungen für eine Beschäftigung – schon allein aus Arbeitssicherheitsgründen – zu gewährleisten. Die Beschäftigungszeit wird auf täglich 4 Stunden festgelegt. Bei Eintritt in das Beschäftigungsangebot erfolgt ein formeller Bescheid durch die leistungsgewährende Stelle des Fachbereichs 50. Durch diesen Bescheid werden der Versicherungsschutz für die Teilnehmer/innen und die Zahlung der Aufwandsentschädigung gewährleistet. Gemäß § 5 Abs. 5 AsylbLG begründet das Beschäftigungsangebot kein Arbeitsverhältnis im Sinne des Arbeitsrechts und ist nicht sozialversicherungspflichtig. Die Vergütung ist in Höhe von 1,05 € je geleisteter Arbeitsstunde festgelegt. In der Regel soll das Beschäftigungsangebot sehr zeitnah nach Antragstellung und Unterbringung in der LHH unterbreitet werden. Somit sind ggf. Ausbildung, gesundheitliche und /oder psychische Belastbarkeit des einzelnen Menschen vorerst noch unbekannt. Dies kann dazu führen, dass evtl. zu einem späteren Zeitpunkt ein Wechsel des Beschäftigungsbereiches erforderlich wird. Parallel zur Beschäftigung erhalten die Teilnehmenden an drei Tagen in der Woche 4 Unterrichtseinheiten Deutschunterricht, um die sprachlichen Voraussetzungen für eine Integration in die Gesellschaft und Chancen auf einen Arbeitsplatz zu schaffen.

Die Beschäftigungsangebote sollen ein breites Spektrum abdecken. Neben den städtischen Möglichkeiten im Bereich der Beschäftigungsförderung sollen bedarfsgerechte Angebote bei gemeinnützigen Dritten akquiriert werden. Das Projekt soll mit der operativen Umsetzung zum 01.09.2014 starten.


Projektpartner

Erfahrungen aus dem ESF-Bundesprogramm Xenos – Arbeitsmarktliche Unterstützung für Bleibeberechtigte und Flüchtlinge (2008 – 2014) – sollen in die Umsetzung einbezogen werden. Im hiesigen Projekt (AZF Hannover – Arbeitsmarktzugang für Flüchtlinge) ist der Verein Kargah eingebunden, der als ein operativer Projektpartner in Vorbereitung und Umsetzung der städtischen Modellmaßnahme beteiligt werden kann. Weitere Qualifizierungs- und Beschäftigungsträger sollen für ein breites Angebotsspektrum gewonnen werden. Weiterhin liegt es nahe, die Instrumente, die das ALBuM-Netzwerk zur Verfügung stellt, für das geplante Projekt zu nutzen.

Kostentabelle

Die Kosten für das Modellprojekt werden aus vorhandenen Haushaltsmitteln erbracht.

50.4 
Hannover / 02.07.2014