Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage der AfD-Fraktion: Inklusion in der Verwaltung
in der Ratssitzung am 28.09.2023, TOP 5.2.1.
Die Inklusion und Beschäftigung von Schwerbehinderten in der Stadtverwaltung ist wichtig, weil es Chancengleichheit fördert, Vielfalt und Kompetenz schafft, eine Vorbildfunktion einnimmt, gesetzlichen Verpflichtungen nachkommt und eine inklusive Gesellschaft schafft.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Wie viele Schwerbehinderte arbeiten derzeit in der Verwaltung und wie hat sich die Beschäftigungsquote in den letzten 5 Jahren verändert?
2. In welchen Gehaltsgruppen befinden sich die Schwerbehinderten in der Verwaltung und wie viele von ihnen sind in Führungspositionen tätig?
3. Wie viele Arbeitsplätze wurden in der Verwaltung bereits behindertengerecht/ barrierefrei ausgestattet?
Text der Antwort
Frage 1: Wie viele Schwerbehinderte arbeiten derzeit in der Verwaltung und wie hat sich
die Beschäftigungsquote in den letzten 5 Jahren verändert?
Am 30.06.2023 waren 857 Beschäftigte der Verwaltung schwerbehindert, zum Stichtag 30.06.2018 waren 814 Personen schwerbehindert. Die Schwerbehindertenquote lag im Jahr 2022 bei 9,0%, im Jahr 2017 bei 8,0%.
Frage 2: In welchen Gehaltsgruppen befinden sich die Schwerbehinderten in der Verwal-
tung und wie viele von ihnen sind in Führungspositionen tätig?
Schwerbehinderte Beschäftigte befinden sich in allen Gehaltsgruppen der Verwaltung. Von den 857 Beschäftigten sind 26 Beschäftigte in Führungspositionen tätig. Von den 26 schwerbehinderten Beschäftigten in Führungspositionen sind 5 Beschäftigte in der Ebene der Bereichsleitungen, 17 Beschäftigte in der Ebene der Sachgebietsleitung sowie 4 Beschäftigte auf den Ebene der Arbeits- beziehungsweise Teamleitungsebene tätig.
Entgelt-/ Besoldungs-gruppe | Anzahl | Entgelt-/ Besoldungs-gruppe | Anzahl | Entgelt-/ Besoldungs-gruppe | Anzahl |
A07 | 1 | E06 | 79 | P08 | 2 |
A08 | 4 | E07 | 53 | P10 | 1 |
A09M | 10 | E08 | 55 | P11 | 1 |
A10 | 13 | E09A | 56 | P12 | 4 |
A11 | 5 | E09B | 53 | S04 | 8 |
A12 | 13 | E09C | 46 | S08B | 25 |
A13G | 3 | E10 | 25 | S08E | 1 |
A14 | 1 | E11 | 25 | S09 | 1 |
A15 | 1 | E12 | 22 | S12 | 20 |
Ausbildung | 12 | E13 | 9 | S12H | 8 |
E02 | 20 | E14 | 9 | S13 | 1 |
E02U | 15 | E15 | 4 | S14 | 14 |
E03 | 83 | P05 | 5 | S15 | 7 |
E04 | 28 | P06 | 4 | S17H | 4 |
E05 | 102 | P07 | 4 | Summe | 857 |
Frage 3: Wie viele Arbeitsplätze wurden in der Verwaltung bereits behindertengerecht/
barrierefrei ausgestattet?
Eine Statistik über behindertengerechte bzw. barrierefreie Ausstattung der Arbeitsplätze wird bei der Stadtverwaltung nicht geführt. Nach den bestehenden gesetzlichen Vorgaben der NBauO müssen Büro-, Verwaltungs- und Gerichtsgebäude in einem dem Bedarf entsprechenden Umfang barrierefrei sein. Diese Anforderung wird bei Neubauten, bei wesentlichen Umbauten, bei Nutzungsänderungen und Neuanmietungen eingehalten oder übertroffen. In bereits bestehenden Gebäuden besteht diese Verpflichtung nicht, eine Nachrüstung erfolgt dort im Rahmen des Bedarfs und der bestehenden rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen.