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Einrichtung zusätzlicher Hortplätze in den Kindertagesstätten Kestnerstraße und Bonner Straße in Betriebsführung des DRK-Kreisverband Hannover Stadt e.V.
Antrag,
zu beschließen,
1. den DRK-Hort Kestnerstrasse um 10 Hortplätze ( kleine Hortgruppe ) und
2. den DRK-Hort Bonner Strasse um 8 zusätzliche Hortplätze ( kleine Hortgruppe ) zu erweitern und
3. nach Erteilung der Betriebserlaubnis durch das Nds. Landesjugendamt ab 01.08.2004 laufende Beihilfen für die beiden kleinen Hortgruppen mit einer Betreuungszeit von 12:00 - 16:00 Uhr und einer Ferienöffnung von 8 Stunden in Verbindung mit den Rahmenbedingungen zur Neuordnung von Betreuungszeitmodellen für den Hortbereich (DS 1853/ 2001 N1) zu gewähren.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Die in dieser Drucksache verwendeten Daten sind nicht geschlechterdifferenziert erhoben und ausgewertet worden. Das angestrebte Betreuungsangebot schließt sowohl Mädchen als auch Jungen ein, ohne damit eine gruppenbezogene Bevorzugung bzw. Benachteiligung zu verbinden.
Kostentabelle
Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen:
Investitionen | in € | bei der Hsh-Stelle (im Budget Nr.)/ Wipl-Position | Verwaltungs- haushalt; auchInvestitions- folgekosten | in € p.a. | bei der Hsh-Stelle (im Budget Nr.)/ Wipl-Position |
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Einnahmen | Einnahmen |
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Finanzierungsanteile von Dritten | 0,00 € | | Betriebseinnahmen | 0,00 € | |
sonstige Einnahmen | 0,00 € | | Finanzeinnahmen von Dritten | 0,00 € | |
Einnahmen insgesamt | 0,00 € | | Einnahmen insgesamt | 0,00 € | |
Ausgaben | Ausgaben |
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Erwerbsaufwand | 0,00 € | | Personalausgaben | 0,00 € | |
Hoch-, Tiefbau bzw. Sanierung | 0,00 € | | Sachausgaben | 30.000,00 € | *1.4641.678000.0 |
Einrichtungsaufwand | 0,00 € | | Zuwendungen | 0,00 € | |
Investitionszuschuss an Dritte | 0,00 € | | Kalkulatorische Kosten | 0,00 € | |
Ausgaben insgesamt | 0,00 € | | Ausgaben insgesamt | 30.000,00 € | |
Finanzierungssaldo | 0,00 € | | Überschuss / Zuschuss | -30.000,00 € | |
* Die Finanzierung im Kindertagesstättenbereich erfolgt als Beihilfegewährung an den Träger. Hierbei werden von den Betriebskostenausgaben die zu erzielenden Einnahmen aus Elternbeiträgen und Landesfördermitteln abgezogen, so dass es sich hierbei um einen Nettobetrag handelt.
Begründung des Antrages
Mit der Informationsdrucksache 1149/2004 hat die Verwaltung ein stadtweites Konzept zur Ausweitung des Betreuungsangebotes für Schulkinder vorgelegt. Auf Grund des erkennbaren Betreuungsbedarfes im Hortbereich werden darin dem Stadtbezirk Südstadt-Bult die Folgekosten für ein zusätzliches Innovatives Modellprojekt mit dem Ziel, die Schulkinderbetreuung zu verbessern, zugeordnet.
In einem Arbeitskreis des Stadtbezirksrates Südstadt-Bult wurden am 09.06.2004 unter Beteiligung von Trägern Lösungsansätze erörtert, die in dem gegebenen Kostenansatz liegen und kurzfristig umsetzbar sind. Die vorgeschlagene Erweiterung des Hortplatzangebotes der DRK-Horte um 8 bzw. 10 Plätze ist eine der im Arbeitskreis abgestimmten Maßnahmen.
Der Träger DRK-Kreisverband Hannover Stadt e.V. bietet seit 1991 Hortplätze sowohl in der Kestnerstraße als auch in der Bonner Straße an. Im Rahmen der Neukonzeption der Hortbetreuung (DS 0855/ 2003 bzw. 0785/ 2003), durch Einführung der Verlässlichen Grundschule, wurden die Betreuungszeiten auf 12:00 - 17:00 bzw. 18:00 Uhr bei einer Ferienöffnung von 8 bzw. 9 Stunden festgelegt.
Die Räumlichkeiten des Hortes in der Kestnerstraße befinden sich in der dortigen Grundschule. Um die Betreuung weiterer 10 Grundschulkinder zu ermöglichen, stellt die Schulverwaltung für zunächst 2 Jahre einen zusätzlichen Raum zur Verfügung.
Die Räumlichkeiten des Hortes Bonner Straße befinden sich ebenfalls in der dortigen Grundschule Bonner Straße. Hier wird der kleinen Hortgruppe im Rahmen des bisherigen Raumangebotes ein ca. 24 qm großer Raum, der bisher als Schularbeitenraum genutzt wurde, zur Verfügung gestellt. Zur Verrichtung der Schularbeiten wird künftig ein benachbarter Klassenraum genutzt werden können.
Für die geplanten Erweiterungen wurde vom Nds. Landesjugendamt eine Betriebserlaubnis in Aussicht gestellt.
Investitionskosten für Einrichtungsmaßnahmen ( Mobiliar, Garderobe ect.) entstehen lediglich in geringem Umfang. Umbaumaßnahmen sind nicht erforderlich.
51.41
Hannover / 11.08.2004