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die angenommenen Punkte Ziff. 3. und Ziff. 4 des Änderungsantrages des Stadtbezirksrates Mitte Nr. 15-2060/2017 zur DS-Nr. 1611/2017 abzulehnen.
Es wird auf die Ausführungen in der Ursprungsdrucksache 1611/2017 verwiesen.
Es wird auf die Kostentabelle der Ursprungsdrucksache 1611/2017 verwiesen.
Zu Ziff. 3
Die Verwaltung wird auf der Grundlage der DS-Nr. 1611/2017 Kooperationsformen mit allen relevanten Akteuren auf dem Gebiet der öffentlichen Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit begründen. Dabei wird nicht nur die Bundespolizei hinsichtlich des Geländes der Deutschen Bahn zu beteiligen sein, sondern auch die üstra AG bezogen auf die Überwachung der Verkehrswege des öffentlichen Personennahverkehrs durch die protec sowie diesbezüglich auch die HRG und sonstige Einrichtungen, die private Sicherheitsdienste für die Überwachung ihrer Grundstücke einsetzen.
Hinsichtlich all dieser Akteure gibt es Schnittstellen, die von der Verwaltung zusammengeführt werden sollen. Ggf. wird auch die Staatsanwaltschaft Hannover als Strafverfolgungsbehörde zu beteiligen sein, die im Übrigen auch bereits als Unterzeichnerin der Leitlinie der Sicherheitspartnerschaft aus dem Jahre 1998 zu nennen ist.
Vor diesem Hintergrund ist der Abschluss einer gesonderten Vereinbarung mit der Bundespolizei nicht zu befürworten.
Zu Ziff. 4
Die in der DS-Nr. 1611/2017 vorgeschlagenen Einsatzzeiten eines städtischen Ordnungsdienstes sind in Abstimmung mit der Polizeidirektion Hannover ermittelt worden.
Zukünftig soll der Ordnungsdienst Montag bis Sonnabend bis 22 Uhr und an Sonn- und Feiertagen nach Bedarf im Dienst sein, so dass eine intensivere Bestreifung auch der Plätze hinter dem Bahnhof möglich sein wird.
Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass eine Präsenz und regelmäßige Bestreifung durch die Polizei gewährleistet ist, zumal die Polizeiinspektion Mitte in der Herschelstraße täglich rund um die Uhr besetzt ist.
Die Polizeistation Raschplatz ist von Mo. 12:00 Uhr bis 20:00 Uhr, Di., Mi., Do.: 10:00 Uhr bis 18:00 Uhr, Fr.: 10:00 Uhr bis 16:00 Uhr und 20:00 Uhr bis 06:00 Uhr, Sa.: 20:00 bis 06:00 Uhr besetzt.
Eine weitere Ausweitung der regelmäßigen Arbeitszeiten des kommunalen Ordnungsdienstes wird derzeit nicht für geboten erachtet.