Drucksache Nr. 1607/2013:
213. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover,
Bereich: Ledeburg / "Nahversorger Vinnhorst"

Entscheidung über Stellungnahmen,
Feststellungsbeschluss

Informationen:

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Stadtbezirksrat Herrenhausen Stöcken
  • Stadtbezirksrat Nord

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
An den Stadtbezirksrat Herrenhausen Stöcken (zur Kenntnis)
An den Stadtbezirksrat Nord (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
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1607/2013
5
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

213. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover,
Bereich: Ledeburg / "Nahversorger Vinnhorst"

Entscheidung über Stellungnahmen,
Feststellungsbeschluss

Antrag,

1. über die im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 213. Änderung des Flächennutzungsplanes eingegangene Stellungnahme gemäß dem Abwägungsvorschlag der Anlage 1 zu dieser Drucksache zu entscheiden,

2. die 213. Änderung des Flächennutzungsplanes (Anlage 2) mit der Begründung (Anlage 3) zu beschließen (Feststellungsbeschluss).

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Änderung des Flächennutzungsplanes und die damit verfolgten Planungsziele wirken sich in gleichwertiger Weise auf die Belange von Männern und Frauen bzw. auf alle gesellschaftlichen Gruppen aus. Beabsichtigt ist die nachhaltige Verbesserung der verbrauchernahen Versorgung. Das geplante Nahversorgungszentrum ist fußläufig von einer großen Anzahl von Einwohnerinnen und Einwohnern zu erreichen. Damit trägt die Planung zur nachhaltigen Verbesserung der Lebensumstände für nicht oder eingeschränkt mobile Bevölkerungsgruppen bei. Durch die verkehrsgünstige Lage kann in besonderer Weise den Bedürfnissen von berufstätigen und erziehenden Frauen sowie älteren Personen entsprochen werden, welche auf die Benutzung des ÖPNV angewiesen sind.

Kostentabelle

Es entstehen hinsichtlich der Planungsebene der Flächennutzungsplanung keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages:

Bisherige Drucksachen und Beschlüsse:
Nr. 1111 / 2010 - Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
Nr. 0627 / 2013 - Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

Im Stadtteil Vinnhorst ist die Nahversorgung stark reduziert und nur noch in geringen Umfang vorhanden, Einkaufsmöglichkeiten gibt es nur in fußläufig schlecht erreichbaren Randlagen. Auch in der Siedlung Mecklenheide im unmittelbar benachbarten Stadtteil Ledeburg ist die Nahversorgung nicht sichergestellt.

Städtebauliches Ziel ist es, die Nahversorgung zu verbessern und an der Nahtstelle der beiden Stadtteile ein neues Nahversorgungszentrum als Quartierszentrum zu entwickeln.

Für dieses Ziel ist neben der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1732 die Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich.

Der vom Rat der Landeshauptstadt Hannover am 25.04.2013 beschlossene Entwurf der 213. Änderung des Flächennutzungsplanes hat mit Begründung sowie den vorliegenden wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom 16.05.2013 bis 17.06.2013 öffentlich ausgelegen. Die Träger öffentlicher Belange wurden über die öffentliche Auslegung unterrichtet.

Während der öffentlichen Auslegung ist zur 213. Änderung des Flächennutzungsplanes eine Stellungnahme von einer Bürgerin eingegangen. Die Verwaltung beantragt, hierüber entsprechend dem Abwägungsvorschlag in Anlage 1 zu dieser Drucksache zu entscheiden.

Von Trägern öffentlicher Belange liegen aus dem Verfahrensschritt der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 220. Änderung des Flächennutzungsplans keine Stellungnahmen vor, über die zu entscheiden wäre. Die Region Hannover und die Industrie- und Handelskammer verwiesen auf Ihre zuletzt im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange abgegebenen Stellungnahmen. Die seinerzeit gegebenen Hinweise zum Boden- / Gewässerschutz bzw. zu der Beschränkung des Vorhabens auf die Nahversorgungsfunktion waren bereits bei der Entwurfsfassung der Begründung berücksichtigt, so dass sich auch hieraus kein Entscheidungsbedarf ergibt.


Fachliche Stellungnahme aus Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege

Die aktuelle fachliche Stellungnahme des Fachbereichs Umwelt und Stadtgrün ist in der Anlage 5 wiedergegeben.


Zusammenfassende Erklärung

Gemäß § 6 Abs. 5 Satz 3 BauGB ist dem Flächennutzungsplan eine zusammenfassende Erklärung beizufügen. Sie soll darlegen, in welcher Art und Weise die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Verfahren berücksichtigt wurden und aus welchen Gründen die Planinhalte nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden Alternativen gewählt wurden. Die zusammenfassende Erklärung ist dieser Drucksache als Anlage 4 beigefügt.


Die beantragten Beschlüsse sind erforderlich, um das 213. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan abschließen zu können.



Übersicht über die Anlagen zu dieser Drucksache:

Anlage 1 - Auswertung der zur öffentlichen Auslegung abgegebenen Stellungnahme mit Abwägungsvorschlag
Anlage 2 - Zeichnerische Darstellung zur 213. Änderung des Flächennutzungsplanes
Anlage 3 - Begründung zur 213. Änderung des Flächennutzungsplanes
Anlage 4 - zusammenfassende Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 BauGB
Anlage 5 - Naturschutzfachliche Stellungnahme
61.15 
Hannover / 06.08.2013