Drucksache Nr. 1605/2013:
Bebauungsplan Nr. 1216, 9. Änderung - Gewerbegebiet Schwarze Heide
Vereinfachte Änderung gemäß § 13 BauGB,
Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss

Informationen:

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Stadtbezirksrat Herrenhausen Stöcken

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
An den Stadtbezirksrat Herrenhausen Stöcken (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
1605/2013
3
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Bebauungsplan Nr. 1216, 9. Änderung - Gewerbegebiet Schwarze Heide
Vereinfachte Änderung gemäß § 13 BauGB,
Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss

Antrag,

1. die zum Entwurf der 9. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1216 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregung eines Beschäftigten eines am Desbrocksheidering ansässigen Betriebes nicht zu berücksichtigen,

2 .den Bebauungsplan Nr. 1216, 9. Änderung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 10 Abs. 1 NKomVG als Satzung zu beschließen und der Begründung zuzustimmen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Gender-Aspekte wurden eingehend geprüft. Die mit der Bebauungsplan-
änderung verfolgten Planungsziele wirken sich in gleichwertiger Weise auf alle gesellschaftlichen Gruppen aus.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 1216, 9. Änderung hat vom 28. März bis 29. April 2013 öffentlich ausgelegen.

Es ging die Stellungnahme eines Beschäftigten eines am Desbrocksheidering ansässigen Betriebes ein. Er regt an, für die ca. 25-40 Mitarbeiter die regelmäßig die Buslinien 490 und 491 nutzen, eine zusätzliche Haltestelle in der Mitte des Alten Dammes einzurichten.

Stellungnahme der Verwaltung:
Die Verwaltung ist bemüht hierfür möglichst umgehend eine Lösung mit dem Betreiber der Buslinie (Regiobus) herbeizuführen. Eine Änderung am Entwurf der Bebauungsplanänderung ist dafür nicht notwendig, da die Erschließung bereits gesichert und eine Änderung der Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht erforderlich ist. Die Betriebskonzepte der vorhandenen Buslinien können durch die Bauleitplanung nicht gesteuert werden. Gleichwohl wurde diese Anregung an den zuständigen Betreiber (Regiobus) weitergeleitet und wird in Abstimmung mit den betroffenen Ämtern geprüft.

Die Stellungnahme hat keine Auswirkung auf die getroffenen Festsetzungen und wird aus formellen Gründen zurückgewiesen.

Der Planentwurf und die Begründung des Entwurfes wurde aufgrund der Ergebnisse der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB geprüft. Die Begründung des Entwurfes wurde redaktionell überarbeitet und in dem Abschnitt 3.6 Gewässerschutz ergänzt und um den Abschnitt 4 Denkmalpflege ergänzt und aktualisiert. Im Planentwurf wurde die textliche Festsetzung Nr. 8 mit dem Zusatz "WHG (Wasserhaushaltsgesetz)" redaktionell ergänzt.

Die naturschutzfachliche Stellungnahme des Fachbereichs Umwelt und Stadtgrün ist als
Anlage 3 beigefügt.

Die beantragten Beschlüsse sind notwendig um das Bebauungsplanverfahren abzuschließen.
61.11 
Hannover / 06.08.2013