Drucksache Nr. 1604/2003:

Aufwendungszuschüsse für den sozialen Wohnungsbau,
Verlängerung der im Jahr 2003 auslaufenden Bewilligungszeiträume

Informationen:

verwandte Drucksachen:

1604/2003 (Originalvorlage)

Beratungsverlauf:

  • 03.09.2003: Stadtentwicklungs- und Bauausschuss: in die Fraktionen auf Wunsch der CDU
  • 10.09.2003: Ausschuss für Haushalt Finanzen und Rechnungsprüfung: in die Fraktionen auf Wunsch der CDU
  • 11.09.2003: Ratsversammlung: abgesetzt
  • 01.10.2003: Stadtentwicklungs- und Bauausschuss: 9 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltungen
  • 08.10.2003: Ausschuss für Haushalt Finanzen und Rechnungsprüfung: 9 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 2 Enthaltungen
  • 30.10.2003: Verwaltungsausschuss: Gegen 3 Stimmen beschlossen
  • 13.11.2003: Ratsversammlung: Mehrheitlich beschlossen

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Ausschuss für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
1604/2003
3
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt


Aufwendungszuschüsse für den sozialen Wohnungsbau,
Verlängerung der im Jahr 2003 auslaufenden Bewilligungszeiträume

Antrag zu beschließen:

Unter Mitfinanzierung der Region Hannover können auf Antrag der Eigentümer die Laufzeiten der Aufwendungszuschüsse für 466 der in der Anlage 1 aufgeführten Mietwohnungen um ein Jahr verlängert werden. Nach Abzug von Verzichten der Eigentümer tragen die Region Hannover und die Landeshauptstadt Hannover dabei die verbleibenden Zahlbeträge je zur Hälfte. Für die weiteren 149 Wohnungen der Anlage 1 erfolgt eine Laufzeitverlängerung um ein Jahr nur in Höhe des städtischen Anteils ohne Beteiligung der Region.


Finanzielle Auswirkungen für die Stadt Hannover:

2003 2004
Jahressummen: ~ 80.000 € ~ 112.000 €





Die unterschiedlichen Beträge zwischen den Haushaltsjahren 2003 und 2004 ergeben sich daraus, dass die laufende Bewilligung während des Jahres 2003 endet und nur die neuen, auf die Stadt entfallenden Zahlungsverpflichtungen für die Haushaltsjahre 2003 und 2004 ausgewiesen werden. Die endgültige Höhe der Zahlungen für 2004 und ab 2005 hängt von der Entscheidung ab, ob die Laufzeit der Zuschüsse für die 615 Wohnungen über 2004 hinaus verlängert wird.

Die Mittel stehen bei der Haushaltsstelle 1.6210.727100.7 zur Verfügung.

Begründung

Die Landeshauptstadt Hannover hat zur Deckung der laufenden Aufwendungen von Bauvorhaben Zuschüsse gewährt, die der Einhaltung bestimmter Mieten dienen. Diese Aufwendungszuschüsse haben in der Regel eine Laufzeit von 15 Jahren. Zum Ende der Laufzeit wird entschieden, ob eine Verlängerung der Laufzeit erforderlich ist. Maßgebend für die Beurteilung sind dabei u. a. die örtliche Lage der Wohnungen, ihre Größe und Zuschnitte, die Höhe der Mieten sowie die Eignung für die Wohnraumversorgung insbesondere im Hinblick auf den Abbau von Belegrechtsschwerpunkten.

Die Zuschüsse können – soweit sie nicht festgeschrieben sind – gekürzt oder eingestellt werden, wenn sie zur Wahrung der Wirtschaftlichkeit der Wohnungen nicht mehr in voller Höhe oder nicht mehr erforderlich sind (z. B. bei Senkung der Zinssätze für die im Finanzierungsplan eingesetzten Darlehen). Die Stadt hat das Recht, während der Laufzeit der Aufwendungszuschüsse die Wohnungssuchenden zu benennen, an die die geförderten Wohnungen vermietet werden. Dem Verfügungsberechtigten über die Wohnungen steht ein Auswahlrecht unter mehreren Wohnungssuchenden nicht zu (ausschließliches Belegrecht der Stadt).

Bei der Verlängerung der Laufzeit handelt es sich um eine neue Fördervereinbarung. Nach § 8 Abs. 10 des Regionsgesetzes ist ab 01.11.2001 die Region Hannover für die Planung und Finanzierung der kommunalen Förderung des sozialen Wohnungsbaus zuständig. Gemäß § 11 Abs. 3 des Regionsgesetzes sind die Gemeinden zuständig für die kommunale Förderung des sozialen Wohnungsbaus und – soweit in § 8 Abs. 10 nichts anderes bestimmt ist – neben der Region Hannover auch für die Finanzierung dieser Aufgabe.



Die Finanzierung der in 2002 ausgelaufenen Verträge – soweit eine Verlängerung von der Stadt angestrebt wurde – hatte die Region Hannover voll übernommen. Dabei wies sie jedoch schon damals darauf hin, dass dies ab 2003 so nicht mehr gehandhabt werden könne. In den Verhandlungen über die Verlängerung der in 2003 auslaufenden Vereinbarungen hat sich ergeben, dass die Region unter Hinweis auf die Klausel im Gesetz über die Mitfinanzierungspflicht der Gemeinden eine Beteiligung der Stadt einfordert.

Nach der Feststellung, für welche Objekte eine Erhaltung des – ausschließlichen – Belegrechtes und damit eine Laufzeitverlängerung für den Aufwendungszuschuss angestrebt werden soll, hatte die städtische Verwaltung der Region Hannover vorgeschlagen, die Laufzeit der Zahlungen für 627 Wohnungen von den insgesamt 1.739 Wohnungen, für die die Bewilligungszeiträume in 2003 auslaufen, zu verlängern.

Zwischenzeitlich liegt die Entscheidung der Regionsversammlung vor, dass für die Verlängerung der im Jahr 2003 auslaufenden Bewilligungszeiträume nach Abzug einer eventuell noch vertretbaren Mieterhöhung von einer Drittelung ausgegangen werden soll: 1/3 des notwendigen Aufwendungszuschusses als Mietverzicht des Eigentümers, 1/3 von der Region Hannover und 1/3 von der Stadt. Nach dem vorliegenden Beschluss wird sich die Region bei einer Laufzeitverlängerung von 10 Jahren zu einem Drittel an der Finanzierung der Aufwendungszuschüsse für 478 Wohnungen beteiligen. Die Anzahl der Wohnungen verringert sich jedoch auf 466 (Anlage 1, Teil 1), da das Wohnungsunternehmen Gundlach GmbH & Co inzwischen seinen Antrag auf Laufzeitverlängerung für das Objekt Steinkampweg 26A und 26B mit 12 Wohnungen zurückgezogen hat. Für Objekte in Bereichen einer Gebietsfreistellung erfolgt keine Mitfinanzierung der Region (149 Wohnungen laut Anlage 1, Teil 2).

Die städtische Verwaltung schlägt dem Rat nunmehr die Verlängerung der Laufzeit der Bewilligungszeiträume der in der Anlage 1, Teil 1 aufgeführten 466 Wohnungen – allerdings nur für 1 Jahr – vor. Der Vorschlag einer Laufzeitverlängerung um weitere 9 Jahre bleibt dem Ergebnis der Aufgabenkritik vorbehalten, die die Verwaltung im Rahmen des Haushaltskonsolidierungsprogramms V durchführt mit dem Ziel zu klären, ob und welche städtischen Belegrechte für die Wohnungsversorgung bestimmter Personenkreise durch Laufzeitverlängerungen von Aufwendungszuschüssen gehalten werden müssen.


Im Gegensatz zur Region sollte aber auch für die in der Anlage 1, Teil 2 benannten 2 Wohnanlagen mit 149 Wohnungen innerhalb der Gebietsfreistellung der städtische Anteil weiter bewilligt (siehe dazu die folgenden Erläuterungen zu den Einzelobjekten) und die Verlängerung zunächst ebenfalls nur für ein Jahr ausgesprochen werden. Die Fragestellung nach einer weiteren Verlängerung der Bewilligungszeiträume von Objekten in Bereichen von Gebietsfreistellungen, bei denen keine Finanzierungsbeteiligung der Region Hannover erfolgt, wird ebenfalls in der Aufgabenkritik behandelt.


Zu den Objekten der Anlage 1 im Einzelnen:

Lister Kirchweg 25

Zur Finanzierung des Baues der 4 Großwohnungen des Spar- und Bauvereins wurde auch ein öffentliches Baudarlehen des Landes gewährt. Nach Auslauf des Aufwendungszuschusses käme für die Dauer der Restlaufzeit des Baudarlehens der “Dreier-Vorschlag” zum Tragen, soweit die Verordnung nach § 5a des Wohnungsbindungsgesetzes gilt, nach der die Stadt dem Eigentümer zur Belegung einer freien Wohnung 3 wohnberechtigte Wohnungssuchende zur Auswahl zu benennen hat. Für den Fall, dass die Verordnung von der Landesregierung aufgehoben würde, ginge das Belegrecht verloren. Die Bindung an das Kostenmietrecht würde erhalten bleiben.

Die Stadt hält die uneingeschränkten Belegrechte gerade an diesen für große Familien geeigneten Wohnungen in einem guten Umfeld für besonders wichtig, zumal der zukünftige finanzielle Aufwand bei einem Aufwendungszuschuss in Höhe von 0,27 €/m² monatlich recht gering ist.

Außerdem hat die Stadt ein erhebliches Interesse daran, dass die Wohnungsgenossenschaften weiterhin im sozialen Wohnungsbau – auch mit städtischen Belegrechten – eingebunden werden. Dadurch kann eine breite Streuung der Belegrechte bei den Vermietern und im Stadtgebiet erreicht werden.





Bendixweg 35

Das Objekt eines Einzeleigentümers mit 64 Wohnungen wurde neben dem Aufwendungszuschuss mit einem öffentlichen Baudarlehen der Stadt gefördert. Das ausschließliche Belegrecht der Stadt und die Bindung an das Kostenmietrecht blieben deshalb auch beim Wegfall des Aufwendungszuschusses bestehen. Nach Auslauf des Aufwendungszuschusses könnte die derzeitige Miete von 5,05 € je m² Wohnfläche um den entsprechenden Betrag (1,53 €) erhöht werden. Selbst wenn diese Erhöhung nur zum Teil bis zur Marktmiete umgesetzt würde, wären die Wohnungen an den von der Stadt zu versorgenden Personenkreis nicht mehr zu vermitteln.

Obwohl sich in dem Haus eine große Anzahl von Einzimmerwohnungen befindet, sind diese gut vermittelbar und entsprechen dem städtischen Bedarf zur Versorgung von wohnungssuchenden Einzelpersonen. Auffälligkeiten in diesem Objekt sind nicht bekannt.


Domagkweg 1, 3, 5; Domagkweg 30, 32, 32A - F; Domagkweg 34 - 40

Neben dem Aufwendungszuschuss der Stadt wurden die 146 Wohnungen in drei Objekten der Reinecke & Cie GmbH mit einem öffentlichen Baudarlehen des Landes gefördert, das allerdings bereits vor einigen Jahren zurückgezahlt wurde. Die Nachbindungen aus diesen Darlehen laufen noch bis Ende 2005. Bei einem Fortfall der städtischen Leistungen würden an die Stelle des ausschließlichen Belegrechtes der Stadt bis zum Ende der Nachbindung die Regelungen nach § 5a Wohnungsbindungsgesetz – solange die maßgebende Landesverordnung gilt – treten, nach denen dem Vermieter drei Mietinteressenten zur Auswahl benannt werden müssen (“Dreier-Vorschlag”). Danach entfallen die Belegrechte ganz.

Es handelt sich um sehr gute und geeignete Wohnungen. Die Mieten der drei Objekte sind mit derzeit ~ 3,60 € je m² Wohnfläche sehr günstig. Die Stadt hat daher ein großes Interesse, an diesen Wohnungen das ausschließliche Belegrecht zu behalten.





Der Eigentümer wäre dazu bereit, wenn er einen – bei der Mietberechnung unberücksichtigt bleibenden – Aufwendungszuschuss aus nicht-öffentlichen Mitteln in Höhe von 1 € je m² monatlich, der zur Hälfte von der Region Hannover und der Stadt zu tragen wäre, erhalten würde. Er begründet dies mit den tatsächlich höheren Aufwendungen, die ihm durch den Erwerb der Wirtschaftseinheiten entstanden sind, die aber kostenmietrechtlich nicht angesetzt werden dürfen. Die Region ist nach dem Beschluss der Regionsversammlung jedoch nur bereit, sich zur Hälfte an einem Aufwendungszuschuss in Höhe von 0,67 € je m² monatlich zu beteiligen. Dieser Entscheidung schließt sich die Verwaltung mit ihrem Vorschlag an.


Anecampstr. 9A - E

Es handelt sich um 144 Wohnungen der GAGFAH Immobilien-Management GmbH, für die neben dem städtischen Aufwendungszuschuss keine weiteren öffentlichen Mittel gewährt worden sind. Bei einer Nichtverlängerung der Laufzeit würden die Bindungen zum 31.12.2006 (Ende der Nachbindung) entfallen.

Die Wohnungen in einer gepflegten Anlage und einem günstigen Umfeld sind aufgrund ihres vorteilhaften Wohnungszuschnitts und der preiswerten Mieten gut für das von der Stadt mit Wohnraum zu versorgende Klientel geeignet. Da in diesen Bereichen nur wenige städtische Belegrechte zur Verfügung stehen, würde eine Laufzeitverlängerung die städtischen Bemühungen um Erhalt von Belegrechten in verteilten Lagen sehr unterstützen.


Alte Döhrener Str. 1 (Altenwohnungen)

Die 23 Altenwohnungen und 4 Mietwohnungen für Bedienstete umfassende Wohnanlage der Franz-Kühnemann-Stiftung wurde neben dem städtischen Aufwendungszuschuss mit einem öffentlichen Baudarlehen und einem Baukostenzuschuss aus städtischen Mitteln gefördert. Das ausschließliche Belegrecht der Stadt und die Bindung an das Kostenmietrecht blieben daher auch bei einer Nichtverlängerung der Laufzeit des Aufwendungszuschusses erhalten.



Die Miete könnte sich nach dem Kostenmietrecht um den wegfallenden Aufwendungszuschuss erhöhen. Zusammen mit den Nebenkosten von derzeit 1,65 € und den Betreuungskosten von 1,20 € je m² Wohnfläche monatlich ergäbe sich auch bei einer teilweisen Umsetzung eine Gesamtmiete, mit der die Wohnungen an die zu versorgenden Wohnungssuchenden nicht mehr vermittelbar wären.

Die Altenwohnanlage gehört zu den drei am stärksten gefragten Anlagen im Stadtgebiet. Sie hat eine günstige Verkehrsanbindung und liegt in einer guten Wohnlage.


Tollenbrink 6; Wülfeler Straße 25 - 31 ungerade

Die beiden Wirtschaftseinheiten des Gundlach GmbH & Co Wohnungsunternehmens umfassen 73 Wohnungen, die neben dem Aufwendungszuschuss der Stadt jeweils mit einem öffentlichen Baudarlehen aus städtischen Mitteln gefördert wurden. Das ausschließliche Belegrecht der Stadt und die Bindung an das Kostenmietrecht würden somit auch beim Wegfall der Aufwendungszuschüsse erhalten bleiben.

Die Wohnungen liegen in weitgehend unbelasteten Bereichen und sind von Lage, Zuschnitt und Miete her gut an die von der Stadt mit Wohnraum zu versorgenden Personenkreise zu vermitteln. In der Wirtschaftseinheit Tollenbrink befinden sich darüber hinaus mehrere Wohnungen, die für behinderte Wohnungssuchende geeignet sind.


Hamsunstraße 8, 8A; Sohnreystraße 2; Weißenburgstraße 8

Bei den 8 Wohnungen handelt es sich um mit nicht-öffentlichen Landesmitteln geförderte Dachgeschosswohnungen, an denen die Stadt Anfang 1993 für 10 Jahre das Belegrecht erworben hat. Im Gegenzug zu Belegrecht und Mietpreisvereinbarung wurden laufende Zuschüsse in Höhe von 3 DM je m² monatlich gezahlt. Im Hinblick auf eine Entflechtung von Belegrechten sollen diese Belegrechte gehalten und die Zuschusszahlungen – allerdings um ein Drittel reduziert – mit 1 € je m² monatlich (je zur Hälfte von der Region Hannover und der Stadt) verlängert werden.



Buchnerstraße 17-25 ungerade; Nußriede 6-12 gerade, Roderbruchmarkt 8,10

Die beiden Objekte des Wohnungsunternehmens Gundlach GmbH & Co umfassen 149 Wohnungen, für die neben dem Aufwendungszuschuss der Stadt jeweils ein Baudarlehen aus städtischen Mitteln gewährt wurde. Das für die Nußriede bewilligte Darlehen wurde aus nicht-öffentlichen Mitteln gezahlt. Für dieses Objekt enden bei einer Nichtverlängerung der Laufzeit des Aufwendungszuschusses daher die Bindungen aus dem Kostenmietrecht. Für die Buchnerstraße würden durch das Baudarlehen aus öffentlichen Mitteln das ausschließliche Belegrecht der Stadt und die Bindung an das Kostenmietrecht auch beim Wegfall des Aufwendungszuschusses erhalten bleiben.

Bei beiden Wirtschaftseinheiten handelt es sich um Neubauten aus den siebziger Jahren im Bereich des Roderbruchs. Bei der Stadt bestand großes Interesse, diesen Standort möglichst zügig zu entwickeln. Da Landesmittel für die Neubauförderung nicht zur Verfügung standen, wurden für die Vorhaben ausschließlich städtische Fördermittel eingesetzt, die dadurch auch entsprechend hoch waren.

Alle 149 Wohnungen gehören innerhalb des Roderbruch-Quartiers von Lage, Zuschnitt und Miete her zu den “besseren” Wohnungen, obwohl sie sich im Bereich einer Gebietsfreistellung (Laufzeit bis 31.03.2004) befinden. Viele Wohnungen in der Buchnerstraße sind außerdem für Behinderte geeignet. Hinzu kommt, dass sich die Eigentümerin seit Jahren im besonderen Maß um die Stabilität des Standortes bemüht. Sie hat z. B. ein Nachbarschaftszentrum sowie einen Mädchentreff eingerichtet, Seniorenbetreuerinnen eingestellt und Mietergärten zur Verfügung gestellt. Außerdem ist das Wohnungsunternehmen Mitglied verschiedener Gesprächs- und Arbeitskreise, die zur Vermeidung bzw. Verminderung der Stadtteilproblematiken eingerichtet wurden.

Da die Stadt wegen der Gebietsfreistellung ihre Belegrechte nicht uneingeschränkt wahrnimmt, sieht die Region Hannover keine Möglichkeit der Mitfinanzierung. Im Hinblick auf die stadtplanerische und wohnungspolitische Vorgeschichte und den Bemühungen der Eigentümerin hält die Verwaltung jedoch eine Weitergewährung der Aufwendungszuschüsse – allerdings mit wesentlich geringeren Beträgen – für geboten, sodass auch hier die Übernahme des “normalen” Drittelanteils der Stadt vorgeschlagen wird.



Verzicht der Stadt auf Laufzeitverlängerungen

Für 207 Wohnungen in vier Objekten mit einer Leistung von zurzeit 85.768 € (Anlage 2) schlägt die Stadt keine Verlängerung der Laufzeit der Aufwendungszuschüsse vor.

Das ausschließliche Belegrecht an den 55 Altenwohnungen in der Wedekindstr. 26, 27 und der Kleestr. 8, 9 ist entbehrlich, da die Wohnungen aufgrund ihres lauten Umfeldes bzw. der schlechten Verkehrsanbindung sowie der hohen Miete (einschließlich der Nebenkosten) von dem von der Stadt zu vermittelnden Personenkreis nur sehr selten nachgefragt werden.

Auch das ausschließliche Belegrecht an den 62 Wohnungen des Objektes in Hannover-Misburg, Waldstraße 1, wird aufgegeben, da die Kooperationsbereitschaft des Vermieters bei der Vermittlung frei gewordener Wohnungen zu stark begrenzt ist.

Auf die Belegrechte an den 90 Altenwohnungen im Canarisweg 1, 3, 5 wird aus Gründen der Entflechtung verzichtet.

Verzicht der Eigentümer auf Laufzeitverlängerungen

Für 6 Objekte mit 141 Wohnungen haben die Eigentümer auf eine eventuelle Verlängerungsmöglichkeit verzichtet.

Auslaufende Bewilligungszeiträume für Objekte der Gesellschaft für Bauen und Wohnen Hannover mbH (GBH)

Bei den im Jahr 2003 endenden Bewilligungszeiträumen von Aufwendungszuschüssen für Wohnungen der GBH ist keine Verlängerung der Laufzeit vorgesehen. Es handelt sich um 23 Objekte mit insgesamt 776 Wohnungen und derzeit 684.866 € jährlicher Leistung (Anlage 3). Dies ist Ausfluss des Haushaltskonsolidierungsprogramms I (vgl. Drucksache 714/1994 in Verbindung mit Drucksache 1034/1994).
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Hannover / Jul 17, 2003