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Zu beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt, in Kooperation mit den hiesigen freien Trägern der Suchthilfe einen Suchthilfeplan zu erarbeiten, um den Angebotsbestand zu erfassen und perspektivisch auf verlässlicher Grundlage die Weiterentwicklung der Suchthilfeangebote in Hannover zu gestalten. Dieser Suchthilfeplan soll mindestens die folgenden Bereiche umfassen:
- Prävention,
- Frühhilfen,
- Beratung (inklusive digitaler Angebote),
- Suchtmedizin (inklusive Substitution),
- Rehabilitation (ambulant und stationär),
- soziale Teilhabe, ambulante und stationäre Eingliederungshilfe,
- Selbsthilfe,
- Wohnen und Unterkunft,
- Tagesstruktur, Bildungs- und Arbeitsangebote,
- niedrigschwellige Angebote (inklusive Konsumräume),
- Streetwork,
- Alter und Pflege,
- Psychiatrie (Institutsambulanz, stationäre Versorgung).
Im Mittelpunkt des Suchthilfeplans stehen stoffgebundene und stoffungebundene Abhängigkeiten (legale und illegale Rauschmittel sowie Glücksspiel, Medien, Spiele).
Das Ziel ist es, im Rahmen des Suchthilfeplans passgenaue und partizipative Maßnahmen zu entwickeln, die dabei helfen, die Situation für abhängigkeitserkrankte und missbräuchlich konsumierende Personen in der Landeshauptstadt Hannover zu verbessern. Dabei ist es erforderlich, die betroffenen Zielgruppen und die freien Träger der Suchthilfe bei der Konzeptentwicklung, Planung und Umsetzung einzubeziehen. Dies umfasst explizit auch barrierefreie und digitale Angebote.
Der Suchthilfeplan wir bis spätestens zum Sommer 2025 wird erstellt und dem Sozialausschuss vor der Sommerpause vorgestellt. Er beinhaltet alle Maßnahmen, die bis zum Jahr 2030 umgesetzt werden sollen. Zudem wird erläutert, welche Maßnahmen die Verwaltung selbst umsetzt und welche gemäß dem Subsidiaritätsprinzip an freie Träger vergeben werden. Ziel ist es, den bisher in Hannover angewendeten Ansatz der akzeptierenden Suchthilfearbeit fortzuschreiben und weiterzuentwickeln. Hierfür sollte eine wissenschaftliche Begleituntersuchung in Kooperation mit Hochschulen realisiert werden.
Der Suchthilfeplan soll alle drei Jahre aktualisiert und dem Sozialausschuss zur Kenntnis gegeben werden.
Für viele Fachbereiche existieren bereits Konzepte zur strategischen Weiterentwicklung ihrer Arbeit im Hinblick auf die gegenwärtigen und künftigen Herausforderungen – beispielsweise Schulentwicklungsplan, Kulturentwicklungsplan. Im Sozialdezernat gibt es bisher ein solches Konzept ausschließlich für einen Teil des Fachbereichs „Gesellschaftliche Teilhabe“ in Form des „WIR 2.0“, mit dem der „Lokale Integrationsplan“ (LIP) von 2008 aktualisiert und weiterentwickelt wird. Wir möchten die Landeshauptstadt Hannover auch in weiteren sozialen Fragen zukunftsgerecht gestalten und weiterentwickeln, um positiv in die Stadtgemeinschaft zu wirken. Hierfür ist die Erhebung des Ist-Zustands und die Entwicklung von Leitbildern und daran orientierten Maßnahmen notwendig.
Ziel ist es, mit qualitativ hochwertigen und bedarfsgerechten Angeboten der Suchthilfe die Versorgung von suchterkrankten Menschen in der Landeshauptstadt kontinuierlich zu verbessern.
Dr. Daniel Gardemin/Dr. Elisabeth Clausen-Muradian
Fraktionsvorsitz