Drucksache Nr. 1601/2014:
Beschluss über den Jahresabschluss 2012

Informationen:

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
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1601/2014
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BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Beschluss über den Jahresabschluss 2012

Antrag,

  1. Der Jahresabschluss der Landeshauptstadt Hannover für das Haushaltsjahr 2012 wird gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG beschlossen.
  2. Der Jahresüberschuss des Haushaltsjahres 2012 wird in Höhe von 89.671.442,32 €, unter Berücksichtigung des negativen Saldos bei den Stiftungen in Höhe von 63.408,72 €, in der Bilanz des Jahres 2013 unter der Bilanzposition 1.1.2 – Sollfehlbetrag aus kameralen Abschluss- vorgetragen und verrechnet.
  3. Der Jahresfehlbetrag bei den Stiftungen in Höhe von 63.408,72 € wird in der Bilanz des Jahres 2013 unter der Position 1.2.4- Zweckgebundene Rücklagen- vorgetragen und verrechnet.
  4. Dem Oberbürgermeister wird für das Haushaltsjahr 2012 Entlastung erteilt.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Aussagen zur Geschlechterdifferenzierung gemäß Beschluss des Rates vom 03.07.2003 können im Falle dieser Drucksache nicht getroffen werden.

Kostentabelle

Zu den finanziellen Auswirkungen wird auf den Inhalt der Anlagen zur Drucksache verwiesen.

Begründung des Antrages

Der Oberbürgermeister hat die Vollständigkeit und Richtigkeit des Jahresabschlusses zum 31.12.2012 gemäß § 129 (1) NKomVG am 26. Juni 2014 festgestellt.
Der Jahresabschluss 2012 des Nettoregiebetriebes "Städtische Alten- und Pflegezentren" wurde durch den Oberbürgermeister am 08.05.2013 festgestellt. Der Jahresabschluss 2012 des Nettoregiebetriebes "Städtische Alten- und Pflegezentren" ist gem. §4 Satz 2 der Verordnung über die selbständige Wirtschaftsführung kommunaler Einrichtungen (KomEinrVO) als gesonderter Teil des Jahresabschlusses der Landeshauptstadt Hannover anzusehen.

Das Rechnungsprüfungsamt hat den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2012 (Anlage 1) sowie den Jahresabschluss des Nettoregiebetriebes "Städtische Alten- und Pflegezentren" (Anlage 2) entsprechend § 155 (1) Nr.1 NKomVG i.V.m. § 156 (1) NKomVG dahingehend geprüft, ob
  • der Haushaltsplan eingehalten wurde,
  • die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung bei der Erstellung des Jahresabschlusses und der Bilanz beachtet wurden,
  • der Jahresabschluss vollständig erstellt wurde und die tatsächliche Vermögens,- Ertrags,- und Finanzlage wiedergibt,
  • die Gesetze und Vorschriften unter Beachtung der Verwaltungsgrundsätze und der gebotenen Wirtschaftlichkeit eingehalten wurden.

Zu den einzelnen Prüfungsergebnissen wird auf die Ausführungen im Schlussbericht
des Rechnungsprüfungsamtes (Anlage 3 – wurde bereits in gebundener Form gesondert übersandt -) verwiesen.

Der Schlussbericht enthält Prüfungsbemerkungen (B/ST) und noch nicht erledigte Prüfungsbemerkungen aus dem Schlussbericht 2011 (NE), zu denen eine Stellungnahme des Oberbürgermeisters erwartet wird. Die Stellungnahme des Oberbürgermeisters ist als Anlage 4 beigefügt.


Das Rechnungsprüfungsamt hat in seinem Schlussbericht auf Seite 25 dem Rat empfohlen, dem Oberbürgermeister Entlastung zu erteilen.

Der Jahresabschluss 2012 ohne Forderungsübersicht wird mit dem um die Stellungnahme des Oberbürgermeisters
ergänzten Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes nach §§ 129 (2) und 156 (4) NKomVG an sieben Tagen öffentlich ausgelegt, nachdem der Beschluss des Rates über die Jahresrechnung und die Entlastung dem Nds. Minister für Inneres, Sport mitgeteilt und öffentlich bekanntgemacht worden ist.
20.11 
Hannover / 11.09.2014