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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage der CDU-Fraktion zu Mäharbeiten während der Brut- und Setzzeit
in der Ratssitzung am 01.09.2011, TOP 2.2.2.
Während der Brut- und Setzzeit (vom 01. April – 15. Juli) dürfen Hundehalter ihre Hunde auf städtischen Grünflächen nur angeleint ausführen. Hintergrund dieser Regelung ist, dass Wildtiere in dieser Zeit in Ruhe und ungestört ihren Nachwuchs großziehen sollen. Richtig ist, dass das Niedersächsische Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung nur regelt, dass Hunde in dieser Zeit an der Leine zu führen sind.
Der Fachbereich Umwelt und Stadtgrün mäht in oben genannter Zeit die städtischen Grünflächen und Wiesen – ohne Rücksicht auf mögliche Bodenbrüter oder andere Wildtiere, die ihren Nachwuchs in Bodennähe großziehen. Diese Anfrage bezieht sich ausdrücklich nicht auf das sogenannte Straßenbegleitgrün, sondern auf zusammenhängende größere Grünflächen / Wiesen wie z.B. auf der Alten Bult oder im Bereich Kronsberg.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Wieso nimmt das städtische Grünflächenamt während der Brut- und Setzzeit nicht mehr Rücksicht auf Bodenbrüter?
2. Hat das Grünflächenamt geprüft, ob die Mäharbeiten auf den Flächen überhaupt erforderlich sind bzw. ob die Mäharbeiten für 3,5 Monate evtl. ausgesetzt werden können? Wenn nein, warum werden solchen Möglichkeiten seitens der Verwaltung nicht geprüft? Wenn ja, was war das Ergebnis dieser Überprüfungen?
3. Glaubt die Stadtverwaltung, dass dieses Vorgehen Verständnis bei der hannoverschen Bevölkerung, die ihre Hunde während der Brut- und Setzzeit anleinen muss, hervorruft?
Jens Seidel
Vorsitzender
Text der Antwort
Der Verwaltung ist die Zielrichtung der Anfrage nicht klar. Es heißt darin, dass man die Mäharbeiten evtl. für 3 ½ Monate aussetzen könnte. Halten die Fragesteller es tatsächlich für akzeptabel bzw. wünschenswert, alle Grünflächen in der Stadt erstmalig frühestens Mitte Juli zu mähen und sind sie bereit, dies vor der Bevölkerung zu vertreten?
Frage 1: Wieso nimmt das städtische Grünflächenamt während der Brut- und Setzzeit nicht mehr Rücksicht auf Bodenbrüter?
Der Fachbereich Umwelt und Stadtgrün (so heißt das ehemalige Grünflächenamt seit ca. 10 Jahren) nimmt selbstverständlich auf Bodenbrüter Rücksicht. Die Mahd, wie sie seit Jahrhunderten in unseren Kulturlandschaften üblich ist, dient grundsätzlich auch den Zielen und Zwecken des Artenschutzes. Wenn dem Fachbereich Standorte besonders geschützter Vogelarten bekannt sind, wird dies bei der Mähplanung berücksichtigt. Ansonsten orientiert sich ein Schnitt an der gewünschten Vegetationsentwicklung. Ein zu später Schnitt fördert die Gräser und verhindert die Entwicklung blütenreicher Grünflächen. Diese sind aber die Voraussetzung für eine hohe Insektenvielfalt (z. B. Hummeln, Schmetterlinge) und damit wichtiger Nahrungsraum für Säuger und Vögel. Eine hohe Biodiversität in der Stadt erfordert eine differenzierte Pflege unterschiedlicher Flächen.
Die Mähplanung berücksichtigt sehr differenziert die Belange von Flora und Fauna auf den Grünflächen. So findet z.B. die Mahd der Wiesen um das Naturdenkmal Brinksoot am östlichen Kronsberg erst im Juli nach der Brut der Wiesenvögel statt. Auf dem westlichen Kronsberg werden einige Flächen zum Zwecke der Heuwerbung von einem Schäfereibetrieb erst im Juni gemäht. Es entwickelt sich dann gerade auf diesen Flächen im August und September eine besonders blütenreiche Flora.
Frage 2: Hat das Grünflächenamt geprüft, ob die Mäharbeiten auf den Flächen überhaupt erforderlich sind bzw. ob die Mäharbeiten für 3,5 Monate evtl. ausgesetzt werden können? Wenn nein, warum werden solche Möglichkeiten seitens der Verwaltung nicht geprüft? Wenn ja, was war das Ergebnis dieser Überprüfung?
Eine pauschale Festlegung, Grünflächen erst nach Ende der Brut- und Setzzeit am 15. Juli zu mähen wäre falsch. Für jede Fläche gibt es differenzierte Pflegevorgaben, die bei Änderungen der Artenzusammensetzung und/oder bei eventuellen Vorkommen von besonderen Brutstätten angepasst werden. Die Mähintervalle richten sich dabei nach dem standörtlichen Zustand, Nutzeransprüchen und dem Ziel einer möglichst hohen biologischen Vielfalt.
Frage 3: Glaubt die Stadtverwaltung, dass dieses Vorgehen Verständnis bei der hannoverschen Bevölkerung, die ihre Hunde während der Brut- und Setzzeit anleinen muss, hervorruft?
Die Verwaltung versucht, durch stete Information und Aufklärung das nötige Verständnis in einer breiten Mehrheit der Bevölkerung zu erreichen. Im Rahmen unseres Programms „Mehr Natur in der Stadt“ arbeitet die Verwaltung daran, das Verständnis der Bevölkerung noch weiter zu vergrößern.