Anfrage Nr. 1599/2011:
Anfrage der CDU-Fraktion zu Mäharbeiten während der Brut- und Setzzeit

Inhalt der Drucksache:

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Anfrage der CDU-Fraktion zu Mäharbeiten während der Brut- und Setzzeit

Während der Brut- und Setzzeit (vom 01. April – 15. Juli) dürfen Hundehalter ihre Hunde auf städtischen Grünflächen nur angeleint ausführen. Hintergrund dieser Regelung ist, dass Wildtiere in dieser Zeit in Ruhe und ungestört ihren Nachwuchs großziehen sollen. Richtig ist, dass das Niedersächsische Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung nur regelt, dass Hunde in dieser Zeit an der Leine zu führen sind.
Der Fachbereich Umwelt und Stadtgrün mäht in oben genannter Zeit die städtischen Grünflächen und Wiesen – ohne Rücksicht auf mögliche Bodenbrüter oder andere Wildtiere, die ihren Nachwuchs in Bodennähe großziehen. Diese Anfrage bezieht sich ausdrücklich nicht auf das sogenannte Straßenbegleitgrün, sondern auf zusammenhängende größere Grünflächen / Wiesen wie z.B. auf der Alten Bult oder im Bereich Kronsberg.


Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Wieso nimmt das städtische Grünflächenamt während der Brut- und Setzzeit nicht mehr Rücksicht auf Bodenbrüter?
2. Hat das Grünflächenamt geprüft, ob die Mäharbeiten auf den Flächen überhaupt erforderlich sind bzw. ob die Mäharbeiten für 3,5 Monate evtl. ausgesetzt werden können? Wenn nein, warum werden solchen Möglichkeiten seitens der Verwaltung nicht geprüft? Wenn ja, was war das Ergebnis dieser Überprüfungen?
3. Glaubt die Stadtverwaltung, dass dieses Vorgehen Verständnis bei der hannoverschen Bevölkerung, die ihre Hunde während der Brut- und Setzzeit anleinen muss, hervorruft?


Jens Seidel
Vorsitzender