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Anerkennung und Förderung der Hortgruppe "Grimsehlbär" des Fördervereins der Grundschule Grimsehlweg e.V.
Antrag,
zu beschließen,
1) den Förderverein der Grundschule Grimsehlweg e.V. als Träger einer Hortgruppe anzuerkennen und
2) ab Erteilung der Betriebserlaubnis durch die Bezirksregierung Hannover, frühestens jedoch ab 01.08.2004, laufende Beihilfen für einen Regelhort mit maximal 20 Kindern, mit einer Betreuungszeit von täglich 12:00 - 15:00 Uhr einschl. einer Ferienöffnung, nach den Förderrichtlinien von Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft von Elterninitiativen und gemeinnützig anerkannten Vereinen (DS 0332/ 2003), in Verbindung mit den Rahmenbedingungen zur Neuordnung von Betreuungszeitmodellen für den Hortbereich (DS 1853/ 2001 N1) zu gewähren.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Die in dieser Drucksache verwendeten Daten sind nicht geschlechterdifferenziert erhoben und ausgewertet worden. Das angestrebte Betreuungsangebot schließt sowohl Mädchen als auch Jungen ein, ohne damit eine gruppenbezogene Bevorzugung bzw. Benachteiligung zu verbinden.
Kostentabelle
Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen:
Investitionen | in € | bei der Hsh-Stelle (im Budget Nr.)/ Wipl-Position | Verwaltungs- haushalt; auchInvestitions- folgekosten | in € p.a. | bei der Hsh-Stelle (im Budget Nr.)/ Wipl-Position |
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Einnahmen | Einnahmen |
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Finanzierungsanteile von Dritten | 0,00 € | | Betriebseinnahmen | 0,00 € | |
sonstige Einnahmen | 0,00 € | | Finanzeinnahmen von Dritten | 0,00 € | |
Einnahmen insgesamt | 0,00 € | | Einnahmen insgesamt | 0,00 € | |
Ausgaben | Ausgaben |
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Erwerbsaufwand | 0,00 € | | Personalausgaben | 0,00 € | |
Hoch-, Tiefbau bzw. Sanierung | 0,00 € | | Sachausgaben | 57.000,00 € | 1.4645.718100.5* |
Einrichtungsaufwand | 0,00 € | | Zuwendungen | 0,00 € | |
Investitionszuschuss an Dritte | 0,00 € | | Kalkulatorische Kosten | 0,00 € | |
Ausgaben insgesamt | 0,00 € | | Ausgaben insgesamt | 57.000,00 € | |
Finanzierungssaldo | 0,00 € | | Überschuss / Zuschuss | -57.000,00 € | |
* Die Finanzierung im Kindertagesstättenbereich erfolgt als Beihilfegewährung an den Träger. Hierbei werden von den Betriebskostenausgaben die zu erzielenden Einnahmen aus Elternbeiträgen und Landesfördermitteln abgezogen, so dass es sich hierbei um einen Nettobetrag handelt.
Begründung des Antrages
Mit der Informationsdrucksache 1149/ 2004 hat die Verwaltung ein stadtweites Konzept zur Ausweitung des Betreuungsangebotes für Schulkinder vorgelegt. Darin wird die gem. Antragstext angestrebte Umwandlung einer Gruppe der bestehenden schulergänzenden Betreuungsmaßnahme (SBM) der GS Grimsehlweg in einen Hort vorgeschlagen.
Die Grundschule Grimsehlweg stellt seit dem 01.08.2002 den Unterricht im Rahmen der Verlässlichen Grundschule (VGS) in der Zeit von 8:00 - 12:00 Uhr sicher. Ein Hortangebot für diesen Schulstandort existiert bisher nicht.
Der Förderverein betreut im Rahmen der SBM z.Zt. 45 Schulkinder im Anschluss an den Unterricht und führt zwei Betreuungsstunden im Rahmen der VGS in der Schule durch. Die Finanzierung erfolgte bisher über den Haushaltsetat des Fachbereiches Bibliothek und Schule.
Bereits im vergangenen Jahr konnte die Finanzierung der beiden SBM-Gruppen nur durch eine Erhöhung der Elternbeiträge sowie durch zusätzliche unbezahlte Mehrarbeit der Betreuungspersonen sichergestellt werden.
Die Elterninitiative ist für die Zukunft auf eine sichere und auskömmliche Finanzierung angewiesen, um den derzeitigen pädagogischen Standard aufrechterhalten zu können.
Mit dem Konzept zur Schulkinderbetreuung am Standort GS Grimsehlweg wurden anhand der durchgeführten Elternbefragung Betreuungsbedarfe ermittelt, die die Einrichtung eines Regelhortes begründen.
Mit der Umwandlung einer Gruppe der SBM in einen Regelhort wird dem Beschluss des Rates (DS 0828/ 2000 und DS 1853/ 2001 N1) gefolgt, die Betreuungsangebote für Schulkinder im Rahmen der Umsetzung der VGS den Erfordernissen vor Ort anzupassen und in Jugendhilfeangebote auf Grundlage des KJHG umzuwandeln. Das Niedersächsische Landesjugendamt hat dem Träger eine entsprechende Betriebserlaubnis in Aussicht gestellt.
Am 11.06.2004 hat sich der Förderverein in der Kommission Kinder- und Jugendhilfeplanung vorgestellt, eine Förderung wurde empfohlen.
Die Verwaltung schlägt vor, dem Förderverein der Grundschule Grimsehlweg e.V. die laufenden Beihilfen zu gewähren, um einen Regelhort von 12:00 - 15:00 Uhr einschl. einer bisher nicht durchgehend vorhandenen Ferienbetreuung betreiben zu können. Daneben hat der Förderverein beim Fachbereich Bibliothek und Schule einen Antrag auf Weiterfinanzierung für eine SBM gestellt. Damit ist gewährleistet, dass keine Schulkinderbetreuungsplätze wegfallen.
Mit diesem Angebot kann die Betreuung an diesem Schulstandort optimiert werden. Die Kombination aus schulergänzender Betreuungsmaßnahme und einer Hortgruppe würde den Elternbedarfen gerecht werden.
Die Beihilfebewilligung unterliegt den üblichen Bewilligungsbedingungen. Der Träger wird darauf hingewiesen, sich in seinen Planungen darauf einzustellen, dass er u.U. nicht mit der vollen Auszahlung der Beihilfen rechnen kann, wenn sich zeigen sollte, dass durch eine negative Haushaltsentwicklung im laufenden Haushaltsjahr eine erhebliche Deckungslücke entstehen wird.
51.41
Hannover / 09.08.2004