Drucksache Nr. 1598/2003:
Straßenausbaubeitrag Bethlehemstraße
- Aufwandsspaltung -

Informationen:

verwandte Drucksachen:

1598/2003 (Originalvorlage)

Beratungsverlauf:

  • 17.09.2003: Stadtbezirksrat Linden-Limmer : Sitzung unterbrochen, Anschluss-Sitzung 01.10.2003
  • 01.10.2003: Stadtentwicklungs- und Bauausschuss: abgesetzt
  • 01.10.2003: Stadtbezirksrat Linden-Limmer : 12 Stimmen dafür, 2 Stimmen dagegen, 1 Enthaltungen
  • 09.10.2003: Verwaltungsausschuss: abgesetzt
  • 09.10.2003: Ratsversammlung: abgesetzt
  • 05.11.2003: Stadtentwicklungs- und Bauausschuss: 7 Stimmen dafür, 3 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen
  • 27.11.2003: Verwaltungsausschuss: 6 Stimmen dafür, 4 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen
  • 04.12.2003: Ratsversammlung: gegen 23 Stimmen beschlossen

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Linden-Limmer
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
1598/2003
1
 

Straßenausbaubeitrag Bethlehemstraße
- Aufwandsspaltung -

Antrag,

für die in der Anlage gekennzeichnete Bethlehemstraße den beitragsfähigen Aufwand für den Ausbau sämtlicher Verkehrs- und Grünflächen, der Beleuchtungseinrichtungen, der Gossen und Abläufe gesondert zu ermitteln und abzurechnen (ohne Kosten für den Ausbau des Straßenentwässerungskanals).

Begründung:

Nach jahrzehntelanger Nutzungsdauer waren das Basaltpflaster der Fahrbahn sowie die Nebenanlagen in der Bethlehemstraße abgängig und mussten erneuert werden.

Bei den in den Jahren 2002/2003 durchgeführten Straßenausbauarbeiten wurden sämtliche Teileinrichtungen der Straße (ohne Straßenentwässerungskanal) erneuert.

In der o.g. Anlage wurden erstmals beidseitige Längsparknischen eingebaut. Außerdem wurden die Gehwege und die südlich der Fahrbahn gelegenen Längsparknischen entsprechend dem heutigen Ausbaustandard auf einer Frostschutzschicht mit verstärktem Unterbau hergestellt. Wegen des bereits vorhandenen frostsicheren Bodens im Bereich der Fahrbahn und der nördlichen Parknischen wurden diese lediglich auf verstärktem Unterbau hergestellt.

Die vorgenannten Ausbaumaßnahmen erfüllen den Beitragstatbestand der Verbesserung im Sinne von § 1 der Straßenausbaubeitragssatzung.

Soweit Aufwendungen für die Straßenabläufe, Gossen und Beleuchtungseinrichtungen entstanden sind, handelt es sich um beitragsfähige Folgekosten des Straßenbaus.

Am Straßenentwässerungskanal wurden keine beitragsrelevanten Veränderungen vorgenommen.

Für den Ausbau der o.a. Teileinrichtungen ist ein beitragsfähiger Aufwand in Höhe von


ca. 160.000,00 € entstanden.

Nach obergerichtlicher Rechtsprechung ist öffentliche Einrichtung im Sinne von


§ 6 Abs. 1 NKAG nur die Gemeindestraße insgesamt. Erstrecken sich die beitragsfähigen Maßnahmen nur auf einzelne Teileinrichtungen, können Ausbaubeiträge nur nach einer Aufwandsspaltung erhoben werden, für die der Rat zuständig ist (Beschluss des OVG Lüneburg 9 B 122/86 vom 11.02.1987).

Die Bethlehemstraße gehört zu den "Anliegerstraßen"; der von den Anliegern zu tragende Anteil am beitragsfähigen Aufwand beträgt nach der Straßenausbaubeitragssatzung vom 19.03.1992 in der Fassung der Änderungssatzung vom 21.03.2002 75%.

Der beantragte Ratsbeschluss ist erforderlich, damit die Verwaltung der aus der Straßenausbaubeitragssatzung resultierenden Beitragserhebungspflicht nachkommen kann.

 66.03
Hannover / 11.07.2003