das in der Begründung geschilderte Unterbringungskonzept für Obdachlose umzusetzen und in diesem Rahmen
1) das Gebäude Podbielskistraße 115 für die Unterbringung von Obdachlosen zu nutzen.
2) das derzeitige Flüchtlingswohnheim Am Annateich 3 mit Obdachlosen zu belegen.
3) das derzeitige Flüchtlingswohnheim Am Bahndamm 67 mit Obdachlosen zu belegen.
4) das Gebäude Langensalzastraße 17 für die Unterbringung von Obdachlosen zu nutzen.
5) das derzeitige Flüchtlingswohnheim Lammstraße 3 mit Obdachlosen zu belegen.
6) das derzeitige Flüchtlingswohnheim Am Seelberg 45 mit Obdachlosen zu belegen.
7) das Gebäude Augustenstraße 10 für die Unterbringung von Obdachlosen zu nutzen.7) 8) auf dem Grundstück Karl-Imhoff-Weg Schlichtwohnungen für obdachlose Familien zu errichten.
2.) ein Konzept zu erstellen wie das Gebäude Augustenstraße 10 gemäß der Informationsdrucksache 1398/2018 (Überprüfung der Öffnungszeiten der Drogenhilfestation "Stellwerk") inhaltlich mit dem "Stellwerk" verknüpft werden kann.