Drucksache Nr. 1595/2005:
Bebauungsplan Nr. 1197, 1. Änderung - Jugendeinrichtung Voltmerstraße;
Satzungsbeschluss

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
An den Stadtbezirksrat Nord (zur Kenntnis)
An den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
1595/2005
4
 

Bebauungsplan Nr. 1197, 1. Änderung - Jugendeinrichtung Voltmerstraße;
Satzungsbeschluss

Antrag,

den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1197, 1. Änderung gemäß § 10 BauGB in Verbindung mit § 6 NGO als Satzung zu beschließen sowie der Begründung zuzustimmen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

In Hainholz sind viele Familien durch die soziale und finanzielle Lebenssituation mit ihrer Aufgabe zur Förderung und Erziehung ihrer Kinder allein überfordert. Mit dem Bau eines Kinder- und Jugendhauses wird das bestehende Betreuungsangebot abgesichert und ausgebaut. Für viele Familien bedeutet dies eine konkrete Entlastung. Da der Anteil von Alleinerziehenden im Stadtteil sehr hoch liegt, ist davon auszugehen, dass von dieser Entlastung überdurchschnittlich Frauen profitieren können.

Auf die inhaltliche Tätigkeit einer Kinder- und Jugendeinrichtung wird in der Begründung unter Punkt 2.1 eingegangen. Im Rahmen des Projektes soll insbesondere auch den sogenannten „Lückekindern“, die zu alt für den Hort und zu jung für den Jugendtreff sind, ein offenes Programm einschließlich Mittagstisch geboten werden. Die Jugendlichen und Kinder werden intensiv an der programmatischen wie auch der räumlichen Planung beteiligt.

Kostentabelle

Die zu erwartenden finanziellen Auswirkungen des Bebauungsplanes 1197, 1. Änderung werden in der Begründung unter Punkt 5 "Kosten für die Stadt" dargelegt.

Begründung des Antrages

Der Rat der Landeshauptstadt Hannover hat am 01.07.2004 die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 1197, 1. Änderung beschlossen. Während der öffentlichen Auslegung vom 20.07. bis 27.08.2004 sind keine Anregungen eingegangen.

Das Verfahren wurde nicht weitergeführt, da erst mit der Drucksache 1146/2005 über den geplanten Neubau und damit auch über den Standort der Kinder- und Jugendhauses entschieden wurde. Die genannte Drucksache (Drucksache-Nr. 1146/2005) hat der Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am 07.07.2005 beschlossen. Sie ist als Anlage beigefügt.

Der Zusatzantrag zur Drucksache-Nr. 0233/2004 N1 mit dem Prüfauftrag an die Verwaltung für einen Fernwärmeanschluss und Vorkehrungen für zukünftige Solaranlagen (Fotovoltaik) wurde in der Drucksache für den geplanten Neubau des Kinder- und Jugendhauses - im Rahmen der Objektbeschreibung abgehandelt.

Der beantragte Beschluss ist erforderlich um das Bebauungsplanverfahren abschließen zu können.
61.1 1
Hannover / 22.08.2005