Anfrage Nr. 1592/2009:
Anfrage der Fraktion DIE LINKE. zu einer Altfallregelung nach dem Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (AufenthG)

Inhalt der Drucksache:

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Anfrage der Fraktion DIE LINKE. zu einer Altfallregelung nach dem Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (AufenthG)

Seit dem 1. Juli 2007 wird nach dem AufenthG (§ 104a) geduldeten Ausländerinnen und Ausländern bis zum 31. Dezember 2009 eine Aufenthaltserlaubnis erteilt, mit der Berechtigung zur Ausübung einer Erwerbsarbeit. Sie soll um weitere zwei Jahre verlängert werden, wenn der Lebensunterhalt überwiegend durch eigenständige Erwerbstätigkeit gesichert ist und wird. Bei Härtefällen kann davon abgewichen werden. Das Auslaufen der Altfallregelung könnte dazu führen, dass viele der betroffenen Menschen infolge der aktuellen Krise ausgewiesen werden.

Wir fragen deshalb die Verwaltung:
1. Wie viele Personen sind in Hannover von dieser Regelung betroffen und wie vielen ist es bisher nicht möglich, eigenständig ihren Lebensunterhalt durch Erwerbstätigkeit zu sichern?

2. Wie wird die Stadt Hannover ihren Ermessensspielraum nutzen beim Umgang mit Personen, die überwiegend auf Sozialleistungen angewiesen sind und welche Hilfsangebote gibt es?

3. Wie viele Familien mit Kindern sind davon betroffen?


Michael Höntsch
Fraktionsvorsitzender