Drucksache Nr. 1590/2018:
Finanzbudget für das Kulturhauptstadtbüro 2025

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verwandte Drucksachen:

1590/2018 (Originalvorlage)

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

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1590/2018
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Finanzbudget für das Kulturhauptstadtbüro 2025

Antrag,

auf Zustimmung zu einer überplanmäßigen Aufwendung für das Finanzbudget der Bewerbung der Landeshauptstadt Hannover zur Kulturhauptstadt Europas 2025 für das Jahr 2018 in Höhe von 600.000 € gemäß § 117 NKomVG.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Gender Aspekte sind nicht berührt.

Kostentabelle

Die überplanmäßige Aufwendung für die Erarbeitung einer Bewerbung zur Kulturhauptstadt Europas 2025 in Höhe von 600.000 € wird im TEH 41, Produkt 28105 Kulturhauptstadt, Kostenstelle 41102025, SK 42716000 zur Verfügung gestellt. Die Deckung erfolgt aus der Deckungsreserve, TEH 99, Produkt 61201, Kostenstelle 20500000, SK 46210000. .

Begründung des Antrages

Mit Beschluss des Rates vom 16.06.16 (DS 0508/2016) wurde das Stadtentwicklungskonzept „Mein Hannover 2030" beschlossen. Eines der darin benannten Referenzprojekte ist eine Bewerbung zur Kulturhauptstadt Europas 2025. Die Verwaltung richtete daraufhin ein internes Bewerbungsbüro zur Vorbereitung einer Bewerbung um den Titel „Kulturhauptstadt Europas 2025" ein.

Mit Beschluss der Drucksachen 2452/2017 und 0438/2018 wurden inhaltliche und finanzielle Eckdaten für die zu erarbeitende Bewerbung beschlossen. Im regulären Aufstellungsverfahren für den Haushaltsplan 2017/2018 konnten Haushaltsmittel noch nicht berücksichtigt werden. Aus diesem Grund werden die im Haushaltsjahr 2018 benötigten Mittel in Höhe von 600.000 € überplanmäßig beantragt. Diese Mittel werden benötigt, um den bereits begonnenen Bewerbungs- und Beteiligungsprozess fortzusetzen. Diese Mittel sind unabweisbar, weil Ausgaben für die Vorbereitung einer Bewerbung um den Titel „Kulturhauptstadt Europas 2025" u.a. in den Bereichen externe Beratung, Dienstleistungen und Öffentlichkeitsarbeit notwendig sind.

Die Verwaltung wird die in den Jahren 2019 und 2020 darüber hinaus erforderlichen Mittel im Verwaltungsentwurf zum Doppelhaushalt 2019/2020 berücksichtigen.
Dez. I / 41.0
Hannover / 20.06.2018