Drucksache Nr. 1588/2023:
Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren Nr. 484, 1. Änderung - Elbestraße
Auslegungsbeschluss

Informationen:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
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In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Grünflächen
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1588/2023
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Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren Nr. 484, 1. Änderung - Elbestraße
Auslegungsbeschluss

Antrag,

  1. dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 484, 1. Änderung mit Begründung zuzustimmen und
  2. die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Gender-Aspekte wurden geprüft. Das Ziel des Bebauungsplanes wirkt sich auf alle Geschlechter gleichermaßen aus.

Ergebnis der Klimawirkungsprüfung

Das Ergebnis der Klimawirkungsprüfung (KWP) ist als Anlage 5 beigefügt.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Das Plangebiet befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 484 der für das Areal Mischgebiet (MI) festsetzt.

Ziel und Zweck der Änderung des Bebauungsplanes ist es, durch eine ergänzende textliche Festsetzung die Zulässigkeit von spiel-, erotik- und freizeitorientierten Vergnügungsstätten sowie Bordellen und bordellartigen Betrieben im städtebaulichen Kontext gezielt zu steuern. Planerisches Ziel ist die Sicherung der vorhandenen Handels- und Dienstleistungsfunktion entlang der Stöckener Straße. Darüber hinaus soll sichergestellt werden, dass die maßgeblich vorhandene Wohnfunktion im Quartier selbst sowie direkt nordwestlich angrenzend nicht beeinträchtigt wird.


Weiterhin soll Fremdwerbung im Plangebiet ausgeschlossen werden, um das Ortsbild zu wahren.

Konkreter Anlass der vorliegenden Planaufstellung sind Bestrebungen, im Gebäude Elbestraße Nr. 2 eine Spielhalle zu eröffnen.

Auf Grundlage des Aufstellungsbeschlusses zu diesem Bebauungsplanverfahren hat der Rat der Landeshauptstadt Hannover zur Sicherung der Planungsziele am 29.09.2022 eine Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB für das Plangebiet beschlossen. Der Bauantrag für die Spielhalle im Gebäude Elbestraße Nr. 2 wurde daraufhin abgelehnt.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB wurden durchgeführt.


Während der frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gingen keine Stellungnahmen ein.

Die Beschlüsse sind erforderlich, um das Bebauungsplanverfahren weiterzuführen.

61.11 
Hannover / Aug 17, 2023